Nebenberuflich selbständig, aus Familienversicherung geflogen (Gesetzliche Krankenkassen)
Mein Mann hat im Dezember 2008 die Krankenversicherung gewechselt. Wir haben seinerzeit mit der Krankenversicherung Gespräche geführt, da ich 2x im Jahr ein Honorar für eine Tätigkeit erhalte, für die ich stundenweise (5- max. 15 Stunden in der Woche) arbeite. Hauptberuflich bin ich Hausfrau und Mutter und wir leben vom Gehalt meines Mannes. Wir wurden in die Familienversicherung aufgenommen und mußten einen Aufnahmebogen ausfüllen und haben die Angaben ehrlich ausgefüllt, inklusive der Höhe des zu erwartendem Honorars. Diesen Aufnahmebogen haben wir in 2009 noch einmal ausfüllen müssen und ich habe im Dezember meinen Einkommensteuerbescheid aus 2009 (also für 2008) einreichen müssen, der die gleiche Höhe des Honorars wie in 2009 aufzeigt. Daraufhin habe ich nunmehr einen Bescheid der GKV erhalten, die die 2 Honorare summiert, durch 12 teilt und auf jeden Monat als regelmäßiges Gehalt umlegt (mehr als 1000 Euro). Begründung:"eine hauptberufliche Selbständigkeit liegt vor, da mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich Einnahmen zu erwarten sind und die Einkünfte auf den Monat gerchnet die Einkommensgrenze übersteigen. Die Überschreitung dieser Grenze ist vorhersehbar".
Ab 1.6.09 kündigt man mir rückwirkend die Familienversicherung. (Datumsbegründung: 31.5.09 ist Datum des Steuerbescheides 2008, auf den man sich beruft). Dieser Kündigung lag ein Schreiben bei, mit dem ich mich selbst ab 1.6.09 rückwirkend bei der IKK versichern soll.
Ich arbeite aber wirklich nur wenige Stunden. Eine andere Krankenkasse hatte die Aussage gemacht, daß 2x im Jahr die Einkommensgrenze überschritten werden kann, was auch hier zutrifft.
Wie kann ich mich wehren? Gibt es Gesetzestexte, die mir helfen?
Außerdem frage ich mich, wie das plötzlich nachträglich abererkannt werden kann, nur weil ich in 2008 auch ein gleich hohes Honorar erhalten habe, das ich ja schon im Fragebogen für 2009 angegeben habe?
Und wie bitte schön soll ich künftig eine Krankenkasse monatlich bezahlen, wenn ich erste Mitte oder Ende eines Jahres ein Honorar erhalte?
Ich brauche dringend Hilfe! Wir können ja noch nicht mal eine GKV suchen, die unsere Meinung vertreten, denn die GKV können wir nun nicht wechseln aufgrund 18monatiger Bindungspflicht!
Vielen Dank!