Wechsel von PKV in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Wir haben folgendes Problem,
mein Mann war selbständig und wurde durch eine Erkrankung der Knie berufsunfähig. Seitdem bekommt er monatlich eine BU Rente von ca. 930,- Euro von einer privaten BU Versicherung. Von der gesetzl. Rentenversicherung steht ihm nichts zu, da er zu wenig eingezahlt hat.
Als Selbständiger war er in einer PKV versichert. Nun haben wir überlegt, da der PKV- Beitrag immer mehr steigt, ihn irgendwie wieder in der GKV zu versichern, doch aus unserer Sicht drehen wir uns da im Kreis.
Ich habe folgende Informationen zusammengetragen:
- als BU Rentner darf er max. 400,- dazu verdienen
- um aber in einer GKV versichert zu werden muss er mind. 401,-
verdienen
- bei mir mitversichert zu werden, fällt auch aus, da ich selbst
privat krankenversichert bin
- ich hatte nämlich überlegt, meinen Mann in meiner Firma als
geringfügig beschäftigt einzustellen, damit er wieder in einer
GKV aufgenommen wird. Knackpunkt ist hier nun der Verdienst....
Kennt evtl. jemand irgendeine Möglichkeit, wie mein Mann wieder in die Gesetzliche kommt? Ich habe schon bei seiner BU Versicherung angerufen, die wollen den Fall mit den 400,- prüfen...
Schon jetzt Danke für Eure Hilfe!!!
Wechsel von PKV in GKV
Czauderna, Donnerstag, 08.09.2011, 18:40 (vor 4827 Tagen) @ Cindy
Hallo,
wie alt ist dein Mann und wie lange war er jetzt in der PKV versichert. Um es vorwegzunehmen, wenn er älter als 55 Jahre ist
und die letzten 5 Jahre durchgehend in der PKV versichert war,
dann wird er nicht mehr krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer und muss in der PKV verbleiben bzw. kann nicht in die GKV wechseln.
Ist er dagegen jünger, dann klappt das noch - bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht (Beschäftigung in der GmbH. (nicht als
Geschäftsführer) ist ein guter Gedanke. Wenn er dann 12 Monate krankenversicherungspflichtig war, kann er sich dann auch freiwillig in der GKV weiter versichern.
Was die private BU-Rente betrifft, da kann ich leider nix dazu sagen.
Gruß
Czauderna
PS: Wenn Du "die" Cindy bist - ich freue mich, dass ich dir auch mal eine Grundsatzfrage beantworten durfte.
Wechsel von PKV in GKV
Cindy , Donnerstag, 08.09.2011, 18:50 (vor 4827 Tagen) @ Czauderna
Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Mein Mann ist jetzt 33. Er ist jetzt ca 6 Jahre in der PKV. Ich bin freiberuflich tätig und würde ihn als "Hausmeister" mit einem geringfügigen Gehalt anstellen, halt nur soviel, dass er wieder in die GKV kommt. Weiß jemand wieviel das zur Zeit ist? Ich glaube 401,- habe aber auch schon was von 460,- gehört...
PS ich bin nicht "die" Cindy, aber trotzdem Danke
Wechsel von PKV in GKV
Czauderna, Donnerstag, 08.09.2011, 20:03 (vor 4826 Tagen) @ Cindy
Hallo Cindy,
ab 401,00 € tritt tatsächlich Krankenversicherungspflicht ein, aber Achtung - wenn du selbst deinen Mann als "Hausmeister" anstellen willst, dann wird ggf. die von Euch gewählte Kasse Schwierigkeiten machen. Gerade bei Angehörigen-Beschäftigung, verbunden mit einem Wechsel von der PKV in die GKV gehen da alle Alarmglocken an und die Kasse prüft genau nach, ob das sich wirklich um ein richtiges Arbeitsverhältnis handelt, so mit allem drum und dran. Was anderes ist es, wie ich schon schrieb wenn eine
Anstellung in einer Fremdfirma erfolgt, da ist es "einfacher" um nicht sagen, es gibt da keinerlei Probleme.
Gruss
Czauderna
Wechsel von PKV in GKV
Lorenz, Dienstag, 13.09.2011, 08:12 (vor 4822 Tagen) @ Czauderna
Hallo Cindy,
geht die BU deines Mannes mit einer anerkannten Schwerbehinderung einher (= 50 Grad oder höher, also mit SB-Ausweis)? Wenn ja, dann besteht die Möglichkeit, in die GKV zu wechseln. Die Eintrittsformulare kennen hier den Punkt Eintritt "...als schwerbehinderter Mensch im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX".
Was ich jetzt gerade nicht weiß: Eventuell steht für diese Möglichkeit nur ein dreimonatiges Zeitfenster nach der Anerkennung als SB offen. Hier nochmal erkundigen.
Grüße!
Lorenz
Wechsel von PKV in GKV
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 13.09.2011, 09:50 (vor 4822 Tagen) @ Lorenz
Das ist einer der recht holprigen Zugangswege zur GKV, der in der Praxis dann begehbar ist, wenn ein Privatversicherter gemäß §2 SGB IX durch eine mehr als 50%ige Behinderung als Schwerbeschädigter eingestuft wird. Dann innerhalb von drei Monaten nach Feststellung bei einer gesetzlichen Krankenkasse seinen Beitritt als freiwilliges Mitglied nach §9 SGB V hier der Punkt 4 beantragt. Achtung, mehrerer Kassen versuchen in der Praxis das Sozialgesetzbuch auszuhebeln, indem sie in ihren Satzungen solche Alterszugangsgrenzen festsetzen, die im schärfsten Fall Schwerbeschädigte schon mit 25 Jahren abweisen. Meist wird das fünfzigste Lebensjahr genannt, uneingeschränkt aufnahmefähig zeigen sich bundesweit gerade mal achtzehn gesetzliche Krankenkassen, ausnahmslos Betriebs- und Innungskrankenkassen.
Fragen? joachimroehl@web.de
Wechsel von PKV in GKV
Lorenz, Dienstag, 13.09.2011, 10:03 (vor 4822 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo Herr Röhl!
Beeindruckend gut informiert! - Ich hatte bislang selbst gedacht, dieser Weg sei unproblematisch (hatte aber auch dieses Problem nicht). Vielleicht ist die Konstellation bei Cindy aber doch so, daß es aufgeht...
Überhaupt scheint es bei diesem Wechsel zurück in die GKV viele Kleinstpfade und Nebenwege zu geben, die haarscharf an den Grauzonen vorbeiführen (oder sogar hindurch).
Beste Grüße,
Lorenz
Wechsel von PKV in GKV
Emi , Köln, Donnerstag, 05.03.2015, 00:41 (vor 3553 Tagen) @ Joachim Röhl
hallo herr röhl,
da wir familiär ziehmlich niedergeschlagen sind und die letzten jahre wirklich überhaupt keine energie mehr für diese bürokratischen angelegenheiten hatten ist so ziehmlich alles an uns vorbeigelaufen.
mein mann ist mit 34 während seiner selbstständigkeit berufsunfähig (burn out) geworden und hat eine bu-rente (nach schicht 1 u. 2 mit unterschiedlicher besteuerungsform) erhalten. bis dato waren die 3 kinder mit ihm in der pkv. ich selbst bin bis dato bei der gkv. da er sowohl vor als auch in seiner bu mit der rente mehr als ich verdient (bin nur auf gleitzonenbasis beschäftigt), sind die kinder immer noch in der pkv. nun hatte er sich und den kindern einen selbstbehalt bei der pkv von 3000 euro für sich selbst und jeweils 300 euro den kindern festgelegt. nach dem burn out hat er zwischenzeitlich auch einen herzinfakt erlitten und so fällt es natürlich sehr schwer unter anderem mit einem kind, welches schwerzuckerkrank ist(mit insulinresistenz) und trisomie 21 hat die arztkosten inkl. dem sehr hohen selbstbehalt zu stemmen. er hat im letzten jahr auch einen antrag gestellt wegen einem schwerbehindertenausweis für sich selbst und hat auch einen grad der schwerbehinderung zuerkannt bekommen. meine überlegung ist eine hauptbeschäftigung anzunehmen in der ich mehr brutto verdiene als er rente erhält, damit ich ihn und die kinder mitversichern kann in einer familienmitversicherung.
wäre dies möglich? welche möglichkeit oder gesetzeslücken gibt es, die ich in so einem fall ausnützen könnte.
möchte mich schon einmal recht herzlichst für ihre bemühungen hinsichtlich einer rückmeldung hierzu auch im namen meiner familie bedanken.
mfg
Emi & Family
Wechsel von PKV in GKV
Czauderna, Donnerstag, 05.03.2015, 07:58 (vor 3553 Tagen) @ Emi
Hallo,
den Herrn Röhl haben wir hier schon sehr, sehr lange nicht mehr gelesen und vielleicht war es auch nicht so passend einen vier Jahre alten Strang wieder zu Leben zu erwecken.
Egal, vielleicht hilft dir auch die Meinung eines GKV-Mitarbeiters weiter. Wenn ich es richtig gelesen habe, dann bist du selbst in der GKV versichert und deine Kinder selbst in der PKV deines Ehemanns.
Du stellst die Frage nach der Familienversicherung - grundsätzlich ist das möglich.
Deinen Ehemann kannst du mitversichern, wenn er nicht hauptberuflich selbständig ist oder Beamter und seine monatlichen Einnahmen nicht mehr als 405,00 € betragen.
Wenn seine Einnahmen ( grundsätzlich egal um welche regelmäßigen Einnahmen es sich handelt) höher sind, geht für deinen Ehemann die Familienversicherung nicht und er kann auch grundsätzlich nicht in die GKV. Ausnahme wäre in seinem Fall der Status als Schwerbehinderter, dazu kommt es auf den Grad der Behinderung an, sein Alter und wie die Satzungsregelung dazu der Krankenkasse aussieht. Wenn du deinen Ehemann mitversichern kannst oder wenn er selbst Mitglied in der GKV werden kann, dann sind die Kinder sofort familienversichert (Auch für die Kinder gelten allerdings die 405,00 €).
Sollte das mit deinem Ehemann nicht klappen, und er muss in der PKV verbleiben, so können die Kinder ggf. doch bei dir mitversichert werden - hier spielt ebenfalls das Einkommen deines Ehemannes eine entscheidende Rolle - um das etwas konkreter beantworten zu können, muesstet du mal euer Einkommen
angeben, also, was hast du für Einnahmen und welche Einnahmen fliessen deinem Ehemann zu ?.
Gruss
Czauderna