17 Monate Nachträglich versichern (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich habe kürzlich mein Studium beendet (offiziell erst am 30.9.2010) und nun am 16.8.2010 eine Anstellung begonnen. Hab dann überlegt die Krankenkasse zu wechseln und in dem Zuge auch mit meiner alten Kasse, der TK, bei der ich bislang familienversichert war, gesprochen.
Dabei ist denen aufgefallen, dass ich ja schon seit 2008 nicht mehr versichert sei, da mich meine Uni abgemeldet hätte.
Tatsächlich habe ich in der Zeit als studentische Hilfskraft gearbeitet und knapp über 400 EUR monatlich verdient. Damals hatte ich aber bei der TK abgeklärt, dass ich damit noch nicht aus der Familienversicherung fallen würde.
Trotz allem hätte ich mich aber wohl seit meinem 25. Geburtstag Anfang April 2009 als Student versichern müssen.
Da mir die TK davon aber nie etwas geschrieben hat, sie sich nie über ausbleibende Beitragszahlungen gewundert hat und ich bis heute problemlos zu Ärzten gehen konnte, war ich bislang davon ausgegangen weiterhin versichert zu sein.
Nun möchte mich die TK evtl seit 2008, auf jeden Fall aber seit April 2009 nachversichern.
Dazu meine Frage: Muss ich tatsächlich die Beiträge von insgesamt gut 1000 EUR nachzahlen?
Von der Versicherungspflicht habe ich gehört. Aber weder will noch wollte ich mich irgendwann nicht versichern. Ich frage mich nur, ob die TK tatsächlich das Recht hat die Beiträge für einen solangen Zeitraum rückwirkend einzufordern, obwohl sie doch selber durch mangelnde Information und Forderung deren Ausbleiben zu verschulden hat.
Wer z.B. im Arbeitsamt nicht schon drei Monate im Voraus (!) bescheid gibt, bevor er evtl. Forderungen stellen könnte, dem werden die Bezüge schließlich auch gekürzt. Im Nachhinein gibts da garnichts.