Nebenberuflich selbständig, aus Familienversicherung geflogen (Gesetzliche Krankenkassen)
Mein Mann hat im Dezember 2008 die Krankenversicherung gewechselt. Wir haben seinerzeit mit der Krankenversicherung Gespräche geführt, da ich 2x im Jahr ein Honorar für eine Tätigkeit erhalte, für die ich stundenweise (5- max. 15 Stunden in der Woche) arbeite. Hauptberuflich bin ich Hausfrau und Mutter und wir leben vom Gehalt meines Mannes. Wir wurden in die Familienversicherung aufgenommen und mußten einen Aufnahmebogen ausfüllen und haben die Angaben ehrlich ausgefüllt, inklusive der Höhe des zu erwartendem Honorars. Diesen Aufnahmebogen haben wir in 2009 noch einmal ausfüllen müssen und ich habe im Dezember meinen Einkommensteuerbescheid aus 2009 (also für 2008) einreichen müssen, der die gleiche Höhe des Honorars wie in 2009 aufzeigt. Daraufhin habe ich nunmehr einen Bescheid der GKV erhalten, die die 2 Honorare summiert, durch 12 teilt und auf jeden Monat als regelmäßiges Gehalt umlegt (mehr als 1000 Euro). Begründung:"eine hauptberufliche Selbständigkeit liegt vor, da mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich Einnahmen zu erwarten sind und die Einkünfte auf den Monat gerchnet die Einkommensgrenze übersteigen. Die Überschreitung dieser Grenze ist vorhersehbar".
Ab 1.6.09 kündigt man mir rückwirkend die Familienversicherung. (Datumsbegründung: 31.5.09 ist Datum des Steuerbescheides 2008, auf den man sich beruft). Dieser Kündigung lag ein Schreiben bei, mit dem ich mich selbst ab 1.6.09 rückwirkend bei der IKK versichern soll.
Ich arbeite aber wirklich nur wenige Stunden. Eine andere Krankenkasse hatte die Aussage gemacht, daß 2x im Jahr die Einkommensgrenze überschritten werden kann, was auch hier zutrifft.
Wie kann ich mich wehren? Gibt es Gesetzestexte, die mir helfen?
Außerdem frage ich mich, wie das plötzlich nachträglich abererkannt werden kann, nur weil ich in 2008 auch ein gleich hohes Honorar erhalten habe, das ich ja schon im Fragebogen für 2009 angegeben habe?
Und wie bitte schön soll ich künftig eine Krankenkasse monatlich bezahlen, wenn ich erste Mitte oder Ende eines Jahres ein Honorar erhalte?
Ich brauche dringend Hilfe! Wir können ja noch nicht mal eine GKV suchen, die unsere Meinung vertreten, denn die GKV können wir nun nicht wechseln aufgrund 18monatiger Bindungspflicht!
Vielen Dank!
Re: Nebenberuflich selbständig, aus Familienversicherung geflogen
Bei 12.000€ jährlichen Einnahmen aus nur zwei gutbezahlten Aktivitäten kannst Du eigentlich froh sein, wenn die Kasse erst ab Juni letzten Jahres nachfordert, denn die runtergebrochene Monatsgrenze für die Familienversicherung lag bei exakt 360€ und ab diesem Jahr sind es dann 365€, die Du mit 1000€ doch weit überschritten hast. Heißt von Dezember bis Mai hast Du 1842€ an Beiträgen nicht bezahlen müssen und von Juni bis heute werden runde 2488€ im Mindestbeitrag ohne Krankengeld fällig. Korrektes und durchaus kulantes Verhalten der Kasse. Ausweg? Beiträge zahlen oder die Tätigkeit sofort einstellen, wobei 12.000-3732€ Kassenbeiträge doch immer noch ein fettes Plus bedeuten. Frage am Rande, produzierst Du keine Kosten im Zusammenhang mit der Honorartätigkeit? Falls Du die Einnahmehöhe von jährlich 10.220€ unterschreitest, also monatlich weniger 851€, könntest Du den Kassenbeitrag auf 138€ als dann nebenberufliche Selbständige senken und Dein Plus würde steigen.
Re: Nebenberuflich selbständig, aus Familienversicherung geflogen
Hallo Joachim,
okay, verstehe, was Du mir sagen willst. Und es ist tatsächlich so, daß alle anderen Kriterien außen vor sind, wenn die Summe zu hoch ist? Was ist eigentlich, wenn man eine Buchveröffentlichung oder so hat oder ein einziges Mal ein Provision auf einen Hausverkauf bekommt, dann wird das immer auf die Monate runtergerechnet und man kann selbst einzig glücklich sein für den Vorteil nicht länger dafür gearbeitet zu haben?
Bleibt auch noch die Frage: wie soll ich künftig monatlich Beiträge bezahlen von Geld, das ich erst Mitte oder Ende des Jahres bekomme, gibt es da keine Lösung?
Re: Nebenberuflich selbständig, aus Familienversicherung geflogen
Du kannst natürlich frei nach Colombo folgendes tun: kurz nach Einstreichen des Honorars gehst Du zu Gewerbe- und Finanzamt und läßt das Gewerbe aus "saisonalen Gründen" einfach vorrübergehend ruhen. Aus die Maus. Dann legst Du die amtlichen Bescheinigungen der Kasse vor und bist wieder willkommen in der Familienversicherung. Vor nächstem Tätigkeitsbeginn wird das Gewerbe wieder aktiviert. Ist etwas nervig, aber Du suchst ja nach Wegen und dieser würde Dir immerhin 3110€ aus zehn somit familienversicherten Monaten einsparen. So machens auch viele meiner kassenversicherten Selbständigen bei längeren Auslandsaufenthalten um die Familienversicherung statt einer möglichen Anwartschaft für 45€ zu wählen. Anderes Thema aber. Äh, spätestens morgen meldet sich sicher wieder hier unsere Forenwächterin mit dem bekannten "ja wenn das alle so täten" .. sei so nett und berichte mal vom Ergebnis.