Aus Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis (Gesetzliche Krankenkassen)
ode an die freude, Freitag, 12.08.2011, 20:52 (vor 4853 Tagen)
Hallo zusammen,
mein Problem ist dieses:
Bis Ende Juli war ich selbständig mit einem Einkommen über JAEG.
Ab 1.8. bin ich Angesteller, wieder über JAEG.
Mein Arbeitgebr behauptet nun, ich wäre pflichtversichert und ich müsste aus meiner PKV raus.
Hat er Recht???
Danke für alle Antworten (mit Gesetzesquellen bitte) im Voraus
Aus Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.08.2011, 22:11 (vor 4853 Tagen) @ ode an die freude
Da hat der Arbeitgeber leider recht und erst nach einem Jahr kannst Du gemäß §6 Punkt (4) SGB V wieder zurück ins private System. Gibt nun mindestens zwei Möglichkeiten bestehende Gesetze zu optimieren und Lücken zu finden. Entweder Du legst a) die PKV auf Anwartschaft und zahlst dafür zwischen drei bis 25% des letzten Beitrages. Mit der höheren Summe bildest Du weiterhin Alterungsrückstellungen und kannst nach einem Jahr wieder das System wechseln. Oder b) Du zeigst der Kasse den dicken Daumen und führst die bisherige Selbständigkeit mit wohlwollender Erlaubnis des neuen Arbeitgebers parallel zum Arbeitsverhältnis fort. Dann könntest Du weiter in der Privaten bleiben, wenn die Höhe des Einkommens aus der Selbständigkeit überwiegt. Hier ist aber mit den Prüfern der Kasse meist nicht gut Kirschen essen und somit die zweite Empfehlung: führe in der Selbständigkeit einfach einen abhängig Beschäftigten (Gehalt mehr als 400,00€) und somit wirst Du automatisch als vorrangig Selbständiger eingestuft und hättest keine Zutrittsberechtigung zur GKV. Heißt im Umkehrschluss: sobald Du den Angestellten entläßt, wärst Du taggleich in der Kasse, so Du das möchtest und dies noch vor dem 55. Geburtstag erledigst. Einmal privat immer privat, aber nur wenn Du das möchtest..
Habe selbst dieses Modell mal über Jahre durchgezogen und konnte dem skeptischen Arbeitgeber bei Beginn nachweisen, daß meine Selbständigkeit nicht mit dem Arbeitsverhältnis sachlich oder zeitlich konkurriert, auch der Betriebsrat konnte nur abnicken und zuständige BKK setze mich vor die Tür! Wollte ich ja und gebe den Steuerknüppel nur ungern aus der Hand.
Fragen? joachimroehl@web.de
Aus Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis
ode an die freude, Freitag, 12.08.2011, 22:35 (vor 4853 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo Joachim,
hab ich soweit alles verstanden.
Was mich irritiert, ist das im Gesetz genannte Kalenderjahr.
In 2011 bin ich ja danach nur fünf Monate (8-12) pflichtversichert. Wenn 2011 rum ist, kann ich also ab 1.1.12 wieder in die PKV? Reichen diese fünf Monate aus?
Das Modell "Fortführen der Selbständigkeit" wird aus verschiedenen Gründen bei mir nicht klappen. Aber selbst wenn ich es könnte, wie soll das funktionieren? Als hauptberuflich Selbständiger muss ich doch aus diesem Job meine Haupteinkünfte erzielen, oder? Ansonsten wäre es ja keine hauptberufliche Tätigkeit!? Im Angestelltenvollzeitjob über JAEG wird das schwierig...
Das beißt sich doch alles...
Aus Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.08.2011, 23:08 (vor 4853 Tagen) @ ode an die freude
Die zwölf Monate mußt Du durch. Punkt. Falls es Dir warum auch immer nicht gelingen sollte die bisherige Selbständigkeit weiter zu führen oder eine andere neue Selbständigkeit zu beginnen, wäre es für die zahlreichen Mitleser schon interessant die "Versagungsgründe" zu erfahren. Ist gar nicht so lange her, da galt sogar eine dreijährige!! Zwangsbindung an Kasse und auch seinerzeit haben kreative Zeitgeister den Ausweg nach oben zitierter "Colombomethode" erfolgreich durchgefochten.
Lies Dir bitte oben beschriebenen Weg mit dem versicherungspflichtigen Angestellten nochmal genau durch und frage im Zweifelsfall doch einfach mal die Kasse, die sich auf einen saftigen Beitrag von rund sechshundert Euronen freut oder melde Dich hier wieder ..
Aus Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis
ode an die freude, Samstag, 13.08.2011, 00:25 (vor 4853 Tagen) @ Joachim Röhl
O.k., ich werd meine grauen Zellen mal etwas fordern, aber irgendwie sehe ich bei der von dir angedachten Selbständigkeit neben dem neuen Job aus persönlichen Gründen völlig schwarz.
Nochmal zum Kalenderjahr. 12 Monate sind in meinem Fall kein Kalenderjahr! Das endet nämlich immer am 31.12. Deshalb nochmal die spannende Frage: reichen die fünf Monate nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht vielleicht doch aus? Damit könnte ich dann durchaus leben...
Aus Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis
Bodi, Sonntag, 14.08.2011, 08:42 (vor 4852 Tagen) @ ode an die freude
Es reicht aus, wenn die aktuellen regelmäßigen Einkünfte aus dem Job - hochgerechnet auf das Jahr - die JAEG überschreiten. Nicht erforderlich ist, dass die tatsächlich erzielten Einkünfte die JAEG überschreiten.
http://www.pkv.de/positionen/gesundheitsreform-neuregelungen-2010/
Ab 01.01.2012 besteht Versicherungsfreiheit, wenn auch 2012 die dann geltende JAEG voraussichtlich überschritten wird. Nach § 5(9) SGB V ist unter gewissen Voraussetzungen sogar ohne Anwartschaft eine Rückkehr in den alten PKV-Vertrag möglich.
Bestand noch nie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Inland, so gibt es sogar ein Wahlrecht, weiterhin in der PKV zu bleiben und nicht erst in die GKV zu wechseln (siehe §9 Abs. 3 SGB V (freiwillige Versicherung):
"Der Versicherung können beitreten....
3.Personen, die erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehmen und nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 versicherungsfrei sind; Beschäftigungen vor oder während der beruflichen Ausbildung bleiben unberücksichtigt".