Was muss ein Zeitsoldat versicherungsrechtlich beachten? (Gesetzliche Krankenkassen)

Hans Meiser, Montag, 08.08.2011, 18:40 (vor 4861 Tagen)

Ich bin derzeit über die Arbeitsagentur bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und beabsichtige, mich demnächst für 8 Jahre beim Bund als Zeitsoldat zu verpflichten. Während dieser Zeit habe ich einen kostenlosen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Außerdem habe ich mich auf eigene Kosten in der Pflegeversicherung (1/2 Beitragssatz) zu versichern. Das ist alles gut so.

Was passiert aber, wenn ein Zeitsoldat z.B. ím Auslandseinsatz so schwer verletzt wird, dass er dienstuntauglich entlassen wird und deshalb danach auch der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung stehen kann. Greift dann auch (ich habe unterschiedliche Infos erhalten) die typische Bürgerversicherung bei meiner letzten Krankenkasse oder muss ich eine Antwartversicherung abschließen, damit ich später wieder in die gesetztliche Krankenkasse (kein Interesse an PKV)eintreten kann. Wenn ein Zeitsoldat gesund ist, dann kann er sich doch immer in der Bürgerversicherung pflichtversichern, oder? Habe ich evtl. Nachteile in der gesetzlichen Krankenkasse, wenn ich die Pflegeversicherung privat abdecken würde?

Gibt es für diesen Sachverhalt etwas unter www..... zum nachlesen.

Was muss ein Zeitsoldat versicherungsrechtlich beachten?

Gast aus dem Norden, Mittwoch, 17.08.2011, 19:21 (vor 4852 Tagen) @ Hans Meiser

Am besten bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Pflegeversicherung abschließen. Eine Anwartschaftversicherung ist nicht sinnvoll, weil diese relativ teuer ist und nichts bringt. Das deutet später immer darauf hin, dass die letzte Krankenkasse eine gesetzliche KK war. Wenn keine Pflichtmitgliedschaft (Arbeitnehmer, Arbeitslosengeldempfämger) greift, dann ist die Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) möglich.

Vorsicht vor Antwartschaftversicherungen bei der PKV. Selbst dann, wenn nur die spätere Diff. für die Kosten der Beihilfe abgedeckt wird, dann ist eine Bürgerversicherung nicht mehr möglich, weil die PKV zuläßt zuständig war. Eine freiwillige Versicherung ist dann aber bei der PKV möglich. Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Versicherung dürfte das Kostenrisiko erheblich schlechter sein.

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