54, bisher PKV, aktuell GKV pflichtversichert, wie weiter? (Private Krankenversicherungen)
Lothar, Freitag, 05.08.2011, 11:28 (vor 4859 Tagen)
Hallo,
ich bin 54 Jahre alt, seit 9 Jahren als Selbständiger bei der PKV versichert, bin verheiratet und habe ein minderjähriges Kind. Frau und Kind sind bei der GKV versichert. Jetzt habe ich eine Arbeit als angenommen und bin damit wieder GKV-pflichtversichert. Die PKV habe ich noch nicht gekündigt, weil es mir darum leid tut - besonders um die Altersrückstellungen.
Ich habe eine Altersrente von 1000 EUR zu erwarten, meine Frau von 700 EUR.
Voraussichtlich werde ich in Kürze die Arbeit wieder aufgeben und weiter selbständig tätig sein.
Wie mache ich es richtig? In der PKV bleiben oder in der GKV als freiwillig Versicherter? Und geht das überhaupt?
Danke Lothar
54, bisher PKV, aktuell GKV pflichtversichert, wie weiter?
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 05.08.2011, 12:55 (vor 4859 Tagen) @ Lothar
Ganz grob und aus der Ferne, bei genannter Einnahmesituation dürfte der Kassenbeitrag in der FKVdR nach heutiger Sicht so um die 150€ monatlich liegen. Erst wenn die GKV einige Hunderter verlangt, wäre ein Verbleiben in der PKV aus rein finanzieller Sicht ratsam. Du solltest dennoch anfragen, wie teuer eine Anwartschaft konkret wäre (meist zwischen drei bis 20% des letzten Zahlbetrages) oder besser noch Vorschläge für eine Umstellung in Zusatztarife einholen, um die Schwachstellen der Kasse zu beseitigen und auch Deine Alterungsrückstellungen zu behalten.
54, bisher PKV, aktuell GKV pflichtversichert, wie weiter?
Czauderna, Freitag, 05.08.2011, 14:14 (vor 4859 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo,
um überhaupt eine "Wahl" zu haben, musst du auch die Vorversicherungszeit in der GKV erfüllt haben, also 12 Monate
Pflichtversicherung bis zur Aufgabe der Tätigkeit.
Gruss
Czauderna
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GKVler, Freitag, 05.08.2011, 15:04 (vor 4859 Tagen) @ Lothar
Hallo
du wirst (i. d. R.) nur dann versicherungspflichtig in der Krankenversicherung, wenn du deine Selbständigkeit aufgibst.
Wenn du doch versicherungspflichtig werden solltest und die Beschäftigung demnächst wieder an den Haken hängst, kann es gut sein, dass du wieder zurück in die PKV musst.
Und die Höhe der Beiträge in der GKV hängen vom gesamten Einkommen ab (d. h. nicht nur Renten, sondern auch Mieteinnahmen, Zinsen etc.)
Ich würde dir daher vorschlagen, dich von kompetetenter Stelle beraten zu lassen, bevor du weiteres unternimmst.
Gruß
GKVler
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Walter Haffmanns , München, Montag, 08.08.2011, 16:39 (vor 4856 Tagen) @ GKVler
Sich kompetent beraten zu lassen ist sicherlich ein sehr guter Vorschlag.
Doch die Frage dürfte sein, WER da nun als kompetent in Frage kommt. Die PKV wird natürlich sagen: bleiben Sie bei uns. Und die GKV wird vielleicht versuchen, einen Antrag hinauszuzögern, weil ältere Kunden teurer sind. Oder oder oder.
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Lothar, Montag, 08.08.2011, 17:23 (vor 4856 Tagen) @ Lothar
Danke an alle für die Hinweise. Daraus habe ich mir nun folgenden Plan zusammengestellt:
Ich habe heute die Hotline meiner PKV angerufen und nach der Möglichkeit einer Anwartschaft gefragt. Die wollen aber erst eine Bestätigung von mir, dass ich in der AOK versichert bin, bevor sie mir für beides ein Angebot rausschicken.
Ich habe vor, dann entweder die kleine oder die große Anwartschaft abzuschließen - je nach Bedingungen. So muss ich nicht zur Gesundheitsprüfung, wenn ich wieder in die PKV muss, falls ich kürzer als ein Jahr in der GKV bin - hat man mir an der Hotline gesagt.
An der Hotline hat man mir auch gesagt, dass der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft der wäre, dass während der kleinen Anwartschaft keine Altersrückstellungen gebildet würden. Mir ist noch nicht ganz klar, was mit "gebildet" gemeint ist - ob die alten wegfallen oder in dem Zeitraum keine neuen gebildet werden. Das muss ich noch rausfinden.
Ich glaube, dass durch die Anwartschaft der Beitrag niedriger ausfällt, als wenn ich kündigen und mich anschließend neu versichern würde.
Sieht vielleicht noch jemand eine Schwachstelle in meinem Plan? Jeder Rat ist willkommen.
Lothar
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Bodi, Montag, 08.08.2011, 20:00 (vor 4856 Tagen) @ Lothar
In der Konstellation, vor Ablauf der Vorversicherungszeit von 12 Monaten in der GKV wieder in die PKV zu müssen, ist überhaupt keine Anwartschaft nötig. Bedingung: Der PKV-Vertrag bestand seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen.
Siehe § 5 Abs. 9 SGB V:
"(9) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages. Die vorstehenden Regelungen zum Versicherungsvertrag sind auf eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung entsprechend anzuwenden."
Nach Ablauf der 12 Monate verfallen die Altersrückstellungen, sofern sie nicht für eine Zusatzversicherung umgewandelt oder mittels einer großen Anwartschaft weitergeführt werden.
In besonderen Fällen ist ein Ruhen lassen der PKV bis zu 36 Monate möglich.
Eine kleine Anwartschaft konserviert nur den Gesundheitszustand, die Altersrückstellungen verfallen.
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Lothar, Donnerstag, 11.08.2011, 20:02 (vor 4853 Tagen) @ Bodi
Das sind gute Nachrichten. Meine PKV hat mich schon angeschrieben, nachdem ich nach Angeboten für kleine und große Anwartschaft gefragt habe. Die große Anwartschaft würde mich 85 EUR monatlich kosten, die kleine 11 EUR monatlich. Aber die brauche ich ja nun nicht mehr. Die private Pflegezusatz-Versicherung behalte ich aber.
Gruß
Lothar