KK bestimmt welches Medikament genommen werden darf. (Gesetzliche Krankenkassen)

adele @, Jena, Freitag, 29.07.2011, 13:41 (vor 4870 Tagen)

Hallo
Ich habe seit Jahren wegen Bluthochdruck ein Medikament bekommen,
mit dem ich zufrieden war.Nun hat die KK mir ein anderes empfohlen als das von meiner Hausärztin verordnete. Und in der Apotheke sagte man mir das die KK dies so wünscht.Ist von der Sache her
kein Problem wenn die benötigten Wirkstoffe in der Tablette vorhanden sind.Nun habe ich das Problem ,das ich das die Tablette teilen muss und da beginnt mein Dilemma.Egal ob ich mit dem Zerteiler oder dem Messer trenne,die Tablette zerbrösselt regelrecht.Wenn ich montags meine Wochenration an Tabletten
zusammenstelle sieht mein Tisch aus wie bei einem Fixer.Das alles mit UHU-Alleskleber zusammen geklebt ergibt eine ganze Tablette.
Ich habe das in der Apotheke angesprochen und musste erfahren das ich nicht der einzige bin der diese Probleme Hat.Kann es sein
das die KK aus Kostengründen dieses Medikament verordnet,denn durch das zerbrösseln der Tablette ist der Wirkstoff nicht mehr ausreichend vorhanden und der Heilundsprozess wird verlängert
was eigentlich nicht im Sinne der KK ist?

KK bestimmt welches Medikament genommen werden darf.

Czauderna, Freitag, 29.07.2011, 14:50 (vor 4870 Tagen) @ adele

Hallo,
ja, ein ärgerliches Thema - da gibt es Rabattverträge, die zwar im Grunde genommen auch positiv zu bewerten sind aber auf solche "Folgen", da hat man weder bei der betreffenden Kasse geachtet geschweige denn bei der Pharma-Industrie. Ich frage mich auch, warum es seitens der Hersteller machbar ist solche Tabletten, die nur hälftig eingenommen werden dürfen oder sollen auch entsprechend teilbar zu machen. Dieses Ärgernis kann aber auch ohne
den Rabattvertrag entstehen, dass dem hier in diesem Falle so ist,
das ist eher ein "Zufall".
Unabhängig davon die Info, dass es in der Hand der verordnenden Arztes liegt einem Versicherten trotz Rabattvertrag sein bisheriges Medikament zukommen zu lassen - z.b. wenn dieser trotz des gleichen Wirkstoffes aber unterschiedlicher Dosis dieses
"billigere" Medikament nicht verträgt oder die Verordnung medizinisch nicht angezeigt ist. In diesen Fällen vermerkt der Arzt dies auf dem Rezept und das "alte" Mittel kann weiter
von der Apotheke abgegeben werden und die Kasse zahlt auch weiter
dieses Mittel.
Gruss
Czauderna

KK bestimmt welches Medikament genommen werden darf.

egal, Freitag, 29.07.2011, 16:37 (vor 4870 Tagen) @ Czauderna

in der regel hat man aber auch die möglichkeit, in der apotheke nach einem alternativpräparat zu fragen, mit dem mit der entsprechenden KK auch ein rabattvertrag besteht. bei meinen schilddrüsentabletten hatte ich gleich 4 zur auswahl!!

KK bestimmt welches Medikament genommen werden darf.

Czauderna, Freitag, 29.07.2011, 19:04 (vor 4870 Tagen) @ egal

Hallo,
ja, natürlich, kommt aber eben auch wirklich auf den Wirkstoff und die Kasse bzw. die bestehenden Rabattverträge an.
Hier scheint es doch mehr um ein technisches Problem zu gehen,
nämlich, wie bekommt die Tabletten unfallfrei geteilt.
Gruss
Czauderna

KK bestimmt welches Medikament genommen werden darf.

Shoppingqueen, Samstag, 30.07.2011, 09:39 (vor 4869 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

die Tabletten haben doch eine Sollbruchstelle, oder?
Ansonsten empfehle ich in der Apotheke des Vertrauens das Fachpersonal vor Ort um Hilfe zu bitten.
Wenn auch das scheitert, dann einfach mal eine Mail an den Hersteller schicken.

Und das mit dem Uhu unterstreicht nicht gerade die Ernsthaftigkeit des Artikels ....

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