Kostenerstattungsprinzip mit DKV AM9 (Private Krankenversicherungen)

Daveson, Freitag, 22.07.2011, 01:02 (vor 4874 Tagen)

Hallo,

ich bin 25 war bisher als Student bei Beihilfe und DKV über meinen Vater versichert. Jetzt fange ich an zu arbeiten, und obwohl ich es geschafft habe, knapp über der Versicherungspflichtgrenze zu liegen, werde ich mich wohl gegen eine private Vollversicherung entscheiden, da mir die Beitragsteigerungen nicht geheuer sind und ich aufgrund von Vorerkrankungen nur in den AM0, ZM3, SM6 Tarif der DKV kommen würde. Dieser Tarif ist schon jetzt recht teuer und steigt jedes Jahr beträchtlich. Und ein Wechsel in den Vollmed M4 oder Bestmed BM5 ist nicht ohne Gesundheitsprüfung möglich. Ist zwar fraglich, ob das rechtens ist, aber ich möchte das nicht durchfechten.

Deshalb meine Überlegung, in die GKV zu gehen und den DKV SM9 Tarif zu behalten (Einbettzimmer und Chefarzt). Zusätzlich würde ich noch, solange ich es mir leisten kann, das Kostenerstattungsprinzip wählen und mit dem AM9 Tarif absichern. Hier muss ich allerdings noch klären, ob ich erschwernisneutral in den AM9 komme. Weiss das zufällig jemand?

Diese Alternative ist zwar insgesamt sehr teuer, da zu dem maximalen GKV Beitrag noch die Beiträge für SM9 und AM9 kommen, aber dafür kann ich bei zu hohen Beitragssteigerungen problemlos abspecken und habe immer die GKV zur Sicherheit.
Das einzige was mich am AM9 stört ist, dass unabhängig von der Vorleistung der GKV maximal 50% des Rechnungsbetrags für Zahnersatz und Zahnbehandlung erstattet werden. Hat jemand Erfahrungswerte wieviel da auf einen zukommt, wenn die GKV vorleistet? Erreicht man dann undgefähr die 100% oder sind es weniger. Und bei Implantaten usw. bleibt man ja dann auf 50% der Rechnung sitzen...
Eigentlich möchte ich für Zahnarzt auch gar nicht das Kostenerstattungsprinzip wählen, am liebsten nur für ambulant. Und Zahnarzt stattdessen über eine "normale" Zahnzusatz absichern. Ist das möglich? Dann würde ich den AM9 nie für Zahnarztbesuche verwenden. Das ist ja auch wieder Verschwendung. Aber wäre es rechtlich möglich, nur ambulant Kostenerstattung zu wählen, das mit AM9 zu kombinieren. Zahnarzt dann normal GKV, ergänzt mit "normaler" Zahnzusatzversicherung. Und stationär auch GKV, aber ergänzt mit SM9.

Eure Meinung?

Grüße
Daveson

Kostenerstattungsprinzip mit DKV AM9

Daveson, Freitag, 22.07.2011, 01:26 (vor 4874 Tagen) @ Daveson

zur Ergänzung: bisher habe ich die Tarife 20A, 20Z, 20M, SM9, PVB und R10

Kostenerstattungsprinzip mit dkv AM9+AMX

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 22.07.2011, 10:11 (vor 4873 Tagen) @ Daveson
bearbeitet von Joachim Röhl, Freitag, 22.07.2011, 11:05

Eine sehr vernünftige Entscheidung, denn der privatversicherte Kassenpatient wählt das Beste aus beiden Welten bei kalkulierbarem Beitragsrisiko. Die Kostenerstattung bei GKV kann auf Einzelbereiche ausgeweitet werden und mit dieser Tarifkombination würde ich die ambulante ärztliche und auch zahnärztliche Versorgung, sowie ärztlich/zahnärztlich veranlasste Leistungen für Arzneimittel und Hilfsmittel wählen. Den stationären Bereich aber aussen vor lassen, weil das Kostenrisiko zu hoch ist. Runde 97€ kosten dann AM9+AMX (Medikamente ohne! Budgetierung) nebst bereits versicherter 1Bettzimmerversorgung mit Wahlarztbehandlung. Da eine erschwernissneutrale Umstellung aus den bereits versicherten Tarifen nicht möglich ist, fällt die Entscheidung die Risikoprüfung der dkv. Sollte die negativ ausfallen gibts es unter Umständen einen Zugang über Gruppenverträge oder einen Wahltarif der Kassen, wie den neuen TK-Tarif Praxis. Desweiteren würde ich mir die Vorschläge der arag ansehen, die im Zahnbereich eine sogar 70%ige Erstattung für gehobenen Zahnersatz bietet und tariflich die Wahl zwischen ambulant und oder zahnärztlich ermöglicht. Da ich bereits mehrfach über die Kostenerstattung geschrieben habe, darf ich Dich bitten einfach etwas tiefer im Forum nachzulesen.

Fragen? joachimroehl@web.de

Kostenerstattungsprinzip mit dkv AM9+AMX

Thomas, Freitag, 29.07.2011, 04:22 (vor 4866 Tagen) @ Joachim Röhl

Eine erschwernisneutrale Umstellung ist bei Beihilfewegfall eigentlich immer möglich, wenn sich der Versicherungsumfang nur prozentual erhöht, was hier der Fall wäre. Aber bitte, es gibt ja auch Umwegkonstruktionen, die jede Risikoabteilung Schach-Matt setzen:

Z.B.:
Studienabschluss: 31.7.
Exmatrikulation zum 1.8.
Wegfall der Beihilfe zum 1.8.
Anspruch die 20%-B-Tarife (20A usw.) auf 100% M-Tarife (AM0 usw.) aufzustocken, und dies ohne Tarifzuschlag

Ab 15.8. Berufsstart mit Gehalt knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze, deshalb GKV-Pflicht.
Ab 15.8. Sonderkündigung wegen GKV-Versicherungspflicht, beitragsneutrale Umwandlung laut Gesetz in AM9/AMX, SM9 und auch nach AM0, ZM3, SM6 Tarifbedingungen, da all diese Tarife nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind.
Ab 1.9. Erhöhung des Gehalts auf das eigentliche Niveau.

Wenn man dieses Szenario der DKV mitteilt, kapituliert die sofort und interpretiert die Wechselbedingungen nach Wegfall Beihilfe so, wie es sein sollte.

Kostenerstattungsprinzip mit dkv AM9+AMX

Thomas, Freitag, 29.07.2011, 04:27 (vor 4866 Tagen) @ Thomas

Es sollte natürlich "erschwernisneutral" und nicht "beitragsneutral" heißen.

Kostenerstattungsprinzip mit dkv AM9+AMX

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 29.07.2011, 21:45 (vor 4866 Tagen) @ Thomas
bearbeitet von Joachim Röhl, Freitag, 29.07.2011, 22:41

Danke Thomas für den guten Hinweis auf die "Colombo-Methode" nach §199 VVG Punkt (2), die ist allerdings befristet nur innerhalb von sechs Monaten möglich. Falls Daveson das fast komplette Paket AM9+AMX und SM9 wählt, sollte dann auch entweder der Tarif KUR oder zumindestens sein kleiner Bruder G25 mitversichert sein - die Chance ist einmalig und wird von keiner Vertragsabteilung aktiv beworben ..

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