Welche PKV bei Vorerkrankung - Erstverbeamtung (Private Krankenversicherungen)

Lucie, Dienstag, 19.07.2011, 15:44 (vor 4879 Tagen)

Hallo,
benötige dringend Rat - bin 42, seit knapp 2 Monaten auf Probe verbeamtet, zurzeit freiwillig in der GKV, habe ein Kind.
Ich habe eine Schilddrüsenunterfunktion, seit Jahren eingestellt, keine Auffälligkeiten oder Krankschreibung deswegen. In den letzten 5 Jahren laut Aussage Krankenkasse (ich habe eine Auflistung der gespeicherten Daten angefordert) lediglich Bagatellerkrankungen (grippaler Infekt, Erkältung...).
Vor 5 Jahren hatte ich eine Mutter-Kind-Kur als freiwillige Leistung der GKV (medizinischer Dienst hatte die Notwendigkeit nicht gesehen, wurde von der GKV aus Kulanz dennoch bewilligt). Kur erfolgreich verlaufen.

Meine Fragen:
- Ist die Kur überhaupt anzugeben, wenn der Abfragezeitaum 5 Jahre beträgt? Mich verunsichern die Diskussionen über vorvertragliche Anzeigeverletzungen etwas...

- Welche PKV würde sich anbieten?
Vor allem wenn ich vielleicht über die Öffnungsklausel in eine PKV wechseln möchte. Es sollte dann ja möglichst viel im Grundtarif enthalten sein. Nach meinen bisherigen Recherchen könnten DBV, Continentale, Barmenia infragekommen.

- Müsste ich auch eine Fraktur des Sprunggelenks vor 10 Jahren (komplett ausgeheilt) angeben (bei Abfragezeitraum von 5 Jahren)?


Herzlichen Dank für die Hilfe

Welche PKV bei Vorerkrankung - Erstverbeamtung

Möller @, Donnerstag, 28.07.2011, 15:38 (vor 4870 Tagen) @ Lucie

Hallo :-)

wenn im Antrag nach den letzten 5 Jahren gefragt wird, dann ist auch nur das anzugeben, was innerhalb der letzten 5 Jahre passiert ist; damit ist der vorvertraglichen Anzeigepflicht VOLL nachgekommen!

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Welche PKV bei Vorerkrankung - Erstverbeamtung

Peter Schumann @, Oldenburg / Niedersachsen, Dienstag, 13.11.2012, 15:13 (vor 4396 Tagen) @ Lucie

Hallo,
meine Name ist Peter Schumann und ich bin unabhängiger Versicherungsmakler und berate und betreue seit über 18 Jahren Beamte bundesweit.

Aufgrund Ihrer "Krankenvorgeschichte" brauche Sie nicht über die Öffnungsklausel in die PKV. Für die Schilddrüsenunterfunktion wird ein Zuschlag erhoben, dessen Höhe von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen bestimmt wird.

Wenn die Mutter-Kind-Kur nicht in den Abfragezeitraum fällt, braucht diese ncht anzugeben werden, es sei denn, dass Sie noch nach dieser Kur Behandlungen haben machen lassen.

Ca. 280 - 330€ müssen Sie an Beiträgen für sich und Ihre Kind rechnen.

Der genaue Beitrag hängt auch von dem Bundesland ab und von den gewünschten Leistungen.

Wenn Sie möchten,. können Sie mir gerne eine Mail senden.

mfg

Peter Schumann

peter.schumann@ewetel.net

benötige dringend Rat - bin 42, seit knapp 2 Monaten auf Probe verbeamtet, zurzeit freiwillig in der GKV, habe ein Kind.
Ich habe eine Schilddrüsenunterfunktion, seit Jahren eingestellt, keine Auffälligkeiten oder Krankschreibung deswegen. In den letzten 5 Jahren laut Aussage Krankenkasse (ich habe eine Auflistung der gespeicherten Daten angefordert) lediglich Bagatellerkrankungen (grippaler Infekt, Erkältung...).
Vor 5 Jahren hatte ich eine Mutter-Kind-Kur als freiwillige Leistung der GKV (medizinischer Dienst hatte die Notwendigkeit nicht gesehen, wurde von der GKV aus Kulanz dennoch bewilligt). Kur erfolgreich verlaufen.
Meine Fragen:
- Ist die Kur überhaupt anzugeben, wenn der Abfragezeitaum 5 Jahre beträgt? Mich verunsichern die Diskussionen über vorvertragliche Anzeigeverletzungen etwas...
- Welche PKV würde sich anbieten?
Vor allem wenn ich vielleicht über die Öffnungsklausel in eine PKV wechseln möchte. Es sollte dann ja möglichst viel im Grundtarif enthalten sein. Nach meinen bisherigen Recherchen könnten DBV, Continentale, Barmenia infragekommen.
- Müsste ich auch eine Fraktur des Sprunggelenks vor 10 Jahren (komplett ausgeheilt) angeben (bei Abfragezeitraum von 5 Jahren)?

Herzlichen Dank für die Hilfe

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