PKV und jetzt wieder zurück in GKV? (Private Krankenversicherungen)

RND-Nutzer, Sonntag, 17.07.2011, 09:21 (vor 4878 Tagen) @ Gast1238

Das hängt davon ab, wie hoch Ihr Anwartschaftsbeitrag ist: Bis 100€ pro Jahr ist alles zu 100% absetzbar; darüber nur noch bedingt. Die Regelung ist etwas kompliziert und wurde vom Bundesfinanzministerium letztes Jahr präzisiert:

" ...Steuerlich stellt sich die Frage, ob die Prämien für die Anwartschaftsversicherung steuerlich absetzbar sind. Das Bundesfinanzministerium (BMF-Schreiben vom 13.9.2010, BStBl. 2010 I S. 681, Tz. 71) hat hierzu wie folgt Stellung genommen: Falls die Beiträge für die Anwartschaftsversicherung nicht höher sind als 100 Euro im Jahr, werden sie insgesamt wie Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung behandelt – damit werden die Kosten für die Anwartschaftsversicherung vollständig als Sonderausgaben anerkannt. Liegen die Beiträge der Anwartschaftsversicherung oberhalb von 100 Euro, wird ein Betrag von 100 Euro der Basisabsicherung zugeordnet und der übersteigende Betrag nur zu dem Teil der Basiskrankenversicherung zugeschrieben, soweit er auf die Minderung von Beitragsbestandteilen gerichtet ist, die der Basiskrankenversicherung zuzurechnen sind. Die privaten Krankenversicherungen erstellen auf Anforderung einen Beitragsnachweis für die Anwartschaftsversicherung, aus dem hervorgeht, welcher Teil der Prämie für die Anwartschaftsversicherung steuerlich absetzbar ist. ..."

Ich hoffe, damit geholfen zu haben. Lassen Sie von Ihrer PKV ermitteln, wie hoch Ihr (großer oder kleiner) Anwartschaftsbetrag wäre.

Gruß


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