PKV und jetzt wieder zurück in GKV? (Private Krankenversicherungen)
Gast1238, Donnerstag, 14.07.2011, 18:28 (vor 4881 Tagen)
Hallo,
ich bin seit etwa 6 Jahren in der PKV, Hanse Merkur, Tarif ASZG.
Durch ein neues Jobangebot, allerdings Teilzeit, würde ich knapp unter, oder evtl. mit viel Glück sogar noch knapp über der akt. Jahresarbeitsentgeltgrenze i.H.v. 49.500€ liegen.
Wie und wann würde ein Wechsel in die GKV von Statten gehen?
Was passiert mit meinen Altersrückstellungen? Was mit meinem Beitragsentlastungstarif? Gibt es eine Rückkehrmöglichkeit, da es sehr wahrscheinlich sein wird, in 1-3 Jahren wieder über der Entgeltgrenze zu verdienen. Danke.
PKV und jetzt wieder zurück in GKV?
RND-Nutzer, Freitag, 15.07.2011, 17:14 (vor 4880 Tagen) @ Gast1238
Guten Tag,
in dem Momant, in dem Sie ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen, und unter der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) verdienen (aktuell € 49.500- brutto pro Jahr), müsen Sie in die gesetzl. KK. Ihr Arbeitgeber wird die Anmeldung für Sie vornehmen, nachdem Sie sich eine gesetzl. KK ausgesucht haben.
Sie können bei Ihrer derzeitigen priv. KV-Gesellschaft eine Anwartschaft abschliessen; in dem Moment, in dem Sie wieder über der JAEG verdienen, können Sie dann in Ihren alten Tarif zurück.
Es gibt die sog. kleine und grosse Anwartschaft:
"... Bei der kleinen Form zahlen Versicherte "bei Rückkehr den tariflichen Beitrag entsprechend dem erreichten Alter - der kann sehr hoch sein", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Denn die Unternehmen kalkulieren den Beitrag bei der Rückkehr vom einen System in das andere neu. Wer also mit 28 Jahren aus der PKV ausscheidet, um zwei Jahre später retour zu kommen, zahlt die für 30-Jährige gültige höhere Prämie. Anwartschaft ist in der Regel günstiger zu bekommen. Die große Form lohne bei einer lange bestehenden PKV-Mitgliedschaft. Den Vorteil sieht Berater Caspary vor allem in der Rückdatierung des Alters. "Wer zehn Jahre drin war und zwei draußen, wird behandelt, als wäre er zwölf Jahre drin gewesen. Das wird merklich günstiger." Die kleine Form ist günstiger als die große. Beide ermöglichen die "Rückkehr in die alte Beitragsstruktur", so nennt es Caspary. ... "
Setzen Sie sich mit Ihrem Versicherungsunternehmen (oder Ihrem makler) in Verbindung. Die werden IHnen ein entsprechendes Angebot ausarbeiten können.
herzliche Grüsse
PKV und jetzt wieder zurück in GKV?
Gast1238, Samstag, 16.07.2011, 09:41 (vor 4879 Tagen) @ RND-Nutzer
Vielen Dank für die Infos.
Eine Umwandlung der bereits seit 6 Jahren gezahlten Beitragsentlastungskomponente wäre nicht zielführend, oder?
Bin übrigens 45J.
PKV und jetzt wieder zurück in GKV?
RND-Nutzer, Samstag, 16.07.2011, 10:04 (vor 4879 Tagen) @ Gast1238
Guten Morgen,
ich verstehe nicht ganz, was Sie mit Umwandlung der Beitragsentlastungskomponente meinen.
In was möchten Sie diese umwandeln? In eine baV?
Durch die Anwartschaft sichern Sie sich ja die Möglichkeit, in exakt Ihren derzeit bestehenden Versicherungsschutz zurückzukehren, inkl. der Entlastungskomponente.
Wenn Sie (wie Sie schrieben) sehr sicher sind, in absehbarer Zeit wieder über der JAEG zu verdienen, und dann gerne in Ihre PKV zurückkehren möchten, dann sollten Sie eine Anwartschaft abschließen - auch wenn Sie das inkl. der Beiträge zur gesetzl. KK wahrscheinlich insgesamt teurer kommt, als derzeit.
PKV und jetzt wieder zurück in GKV?
Gast1238, Samstag, 16.07.2011, 13:38 (vor 4879 Tagen) @ RND-Nutzer
Hm, klingt plausibel.
Ich nehme an, dass die Anwartschaft steuerlich absetzbar ist, oder?
PKV und jetzt wieder zurück in GKV?
RND-Nutzer, Sonntag, 17.07.2011, 09:21 (vor 4878 Tagen) @ Gast1238
Das hängt davon ab, wie hoch Ihr Anwartschaftsbeitrag ist: Bis 100€ pro Jahr ist alles zu 100% absetzbar; darüber nur noch bedingt. Die Regelung ist etwas kompliziert und wurde vom Bundesfinanzministerium letztes Jahr präzisiert:
" ...Steuerlich stellt sich die Frage, ob die Prämien für die Anwartschaftsversicherung steuerlich absetzbar sind. Das Bundesfinanzministerium (BMF-Schreiben vom 13.9.2010, BStBl. 2010 I S. 681, Tz. 71) hat hierzu wie folgt Stellung genommen: Falls die Beiträge für die Anwartschaftsversicherung nicht höher sind als 100 Euro im Jahr, werden sie insgesamt wie Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung behandelt – damit werden die Kosten für die Anwartschaftsversicherung vollständig als Sonderausgaben anerkannt. Liegen die Beiträge der Anwartschaftsversicherung oberhalb von 100 Euro, wird ein Betrag von 100 Euro der Basisabsicherung zugeordnet und der übersteigende Betrag nur zu dem Teil der Basiskrankenversicherung zugeschrieben, soweit er auf die Minderung von Beitragsbestandteilen gerichtet ist, die der Basiskrankenversicherung zuzurechnen sind. Die privaten Krankenversicherungen erstellen auf Anforderung einen Beitragsnachweis für die Anwartschaftsversicherung, aus dem hervorgeht, welcher Teil der Prämie für die Anwartschaftsversicherung steuerlich absetzbar ist. ..."
Ich hoffe, damit geholfen zu haben. Lassen Sie von Ihrer PKV ermitteln, wie hoch Ihr (großer oder kleiner) Anwartschaftsbetrag wäre.
Gruß