Gesetzlicher GWD - Anrechnung 6 oder 9 Monate? (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte123, Montag, 11.07.2011, 19:56 (vor 4884 Tagen) @ Dieter

Hallo,

m.E. wird die Familienversicherung nur um 6 Monate verlängert, da die Dienstpflicht nach 6 Monaten endete.


§ 10 SGB V

(2) Kinder sind versichert ...
3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus...

MfG
ratte1


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