Gesetzlicher GWD - Anrechnung 6 oder 9 Monate? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo, ich bin 21 Jahre alt und habe vom 01.07.2010 bis zum 31.03.2011 meinen Grundwehrdienst geleistet. Im Dezember habe ich den Antrag auf Verlängerung des Dienstes um 3 Monate gestellt, weil ab dem 1. Dezember 2010 der GWD grundsätzlich nur 6 Monate dauert und ich somit zum 31.12.2010 entlassen worden wäre. Da mein Studium erst im WS 2011 beginnt, habe ich mich für die Verlängerung entschieden. Nun meine Frage: Sollte ich nun über das 25. Lebenjahr hinaus studieren, kann ich dann 6 Monate oder 9 Monate länger in der Familienversicherung bleiben? Bitte um Antwort, gern auch mit Stellenangabe, wo ich dieses Nachlesen kann. Vielen Dank im Vorraus.
Gesetzlicher GWD - Anrechnung 6 oder 9 Monate?
Hallo Dieter, analog zum Kindergeld würde ich auf 9 Monate tippen, weil die Dauer zu Beginn der Dienstpflicht ausschlaggebend ist, wenn natürlich dann auch tatsächlich, wie in Deinem Fall 9 Monate geleistet wurden. Ein Rechtsgrundlage kann ich leider nicht finden.
Gesetzlicher GWD - Anrechnung 6 oder 9 Monate?
Hallo,
m.E. wird die Familienversicherung nur um 6 Monate verlängert, da die Dienstpflicht nach 6 Monaten endete.
§ 10 SGB V
(2) Kinder sind versichert ...
3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus...
MfG
ratte1