Rettungs hubschraubereinsatz (Private Krankenversicherungen)

Olivia, Donnerstag, 07.07.2011, 20:25 (vor 4891 Tagen)

Eine Frage zur PKV:

1. bezahlen alle Tarife der PKV den Rettungshubschrauber (zumal man alls Patient meist überhaupt keinen Einfluss auf die Rettungsleitstelle hat und die schicken halt auch mal den Hubi)

2. was kostet ein Hubschraubereinsatz?
ich weiß dass ein "normaler Notarzt" ca. 400 Euro kostet, ebenso ca. 350 Euro der Rettungswagen.

Rettungshubschrauber

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 07.07.2011, 21:45 (vor 4891 Tagen) @ Olivia

Die meisten Privaten zahlen den Hubschrauberrettungsflug europaweit zum nächstliegenden Krankenhaus oder bis zu 100 Kilometer, wenn es nicht anders möglich war den Verletzten zu transportieren. In einem Fallbeispiel, wo der Versicherte im Bregenzerwald einem Aortenneurysma erlag und dringende stationäre Aufnahme erforderlich wurde, flog der Hubschrauber ganze 59 Minutem für 4.339€ Gesamtkosten. Anstandslos hatte der deutsche-ring selbst im Einsteigertarif Classic die Kosten erstattet.

Fragen? joachimroehl@web.de

Rettungshubschrauber

Olivia, Donnerstag, 07.07.2011, 21:51 (vor 4891 Tagen) @ Joachim Röhl

sehr beruhigend!
Gilt das auch für die Tarife des Münchener Vereins?

Rettungshubschrauber

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 07.07.2011, 21:57 (vor 4891 Tagen) @ Olivia
bearbeitet von Joachim Röhl, Donnerstag, 07.07.2011, 22:36

Das ist abhängig vom versicherten Tarif und dem daraus resultierenden Geltungsbereich, mindestens aber wird ein Transport zum nächstgelegenden und geeigneten Krankenhaus von den Münchenern erstattet.

Rettungshubschrauber

Olivia, Donnerstag, 07.07.2011, 22:04 (vor 4891 Tagen) @ Joachim Röhl

also egal mit welchem Transportmittel, das heißt auch der Hubschrauber wird bezahlt?

ist es besser, wenn nicht bestimmte Transportmittel namentlich aufgeführt werden?

Rettungshubschrauber

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 07.07.2011, 22:12 (vor 4891 Tagen) @ Olivia

Ja, ja. Eine Einzelberatung wird hier nie stattfinden, deshalb der kurze Verweis z.B. auf Seite 5 in der Broschüre des Versicheres, für die Tarifserie Beamte.

Rettungs hubschraubereinsatz

Thomas, Dienstag, 09.08.2011, 14:19 (vor 4859 Tagen) @ Olivia

Hallo,

also ich könnte mir vorstellen, wenn man nachweisen kann, das ein Notfall durch Krankheit oder Unfall vorlag, dass dann unter bestimmten Bedingungen ein Rettungshubschraubereinsatz bezahlt wird. Dabei spielt dann wahrscheinlich auch eine Rolle, ob man sich leichtsinnig in Gefahr gebracht hat oder nicht.

Gruß

Thomas

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