Rückzahlung Zusatzbeitrag (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Herr Czauderna,
Entschuldigung das ich sie direkt anspreche, aber ich habe gelesen, dass Sie Mitarbeiter der DAK sind. Habe nun in einem Bericht gelesen, dass City BKK und evtl. auch DAK die Zusatzbeiträge zurückzahlen müssen. Ist da was dran? Wird das bei Ihnen im Unternehmen diskutiert oder machen die DAK sich keine Sorgen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Und ich bin nicht daran interessiert, dass so etwas passiert. Ich finde es nämlich erschreckend was z.Zt. in der Krankenversicherung passiert. Sozialversicherungsträger sollen und können pleite gehen!
Rückzahlung Zusatzbeitrag
ich bin zwar nicht herr czauderna, aber hier die offizielle pressemitteilung:
Stellungnahme der DAK zum aktuellen Urteil des Sozialgerichts Berlin Aktenzeichen S 73 KR 1635
Die DAK hat ihre Mitglieder über den Zusatzbeitrag im Vorfeld der ersten Fälligkeit ausreichend informiert. Diese Auffassung wird vom Bundesversicherungsamt (BVA) als zuständige Aufsichtsbehörde geteilt. Die DAK hatte im Dialog mit dem BVA zusätzlich zur schriftlichen Ankündigung weitere Informationen zum Sonderkündigungsrecht platziert. So erfolgte eine Veröffentlichung im DAK-Kundenmagazin „fit“ Ausgabe 2/2010 sowie auf der Internetseite der DAK. Die Kommunikation erfolgte jeweils in Abstimmung mit dem DAK-Justitiariat.
Mehrere Landesozialgerichte (LSG) haben zwischenzeitlich die DAK-Informationspraxis in Verfahren zur Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes für rechtmäßig erachtet. Das LSG Berlin-Brandenburg hat zum DAK-Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht in einem Beschluss ausgeführt: „Der Hinweis ist sprachlich deutlich, er ist unschwer zu finden und die Antragstellerin konnte ohne weitere Überlegungen von dem Sonderkündigungsrecht Kenntnis nehmen.“ Auch in weiteren Verfahren wurde die Gestaltung unseres Informationsschreibens als ausreichend bewertet.
Das in den Medien zitierte Urteil hat keinen Grundsatzcharakter sondern gilt inter partes, also ausschließlich für die beiden am konkreten Rechtsstreit beteiligten Parteien. Somit wirkt es sich nicht automatisch für andere Mitglieder der betroffenen Krankenkasse aus und gilt schon gar nicht für andere Krankenkassen und deren Mitglieder. Es ist nicht rechtskräftig und kann durch Einlegung von Berufung beim LSG Berlin-Brandenburg angefochten werden.
quelle http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sbl/6B5A73B72193F0D1C12578BF00381178?open
Rückzahlung Zusatzbeitrag
Hallo,
ja, genau so ist es - das war und ist kein Thema.
Manche Medien witterten wieder einmal die Chance, das
war es aber schon - bis zum nächsten Mal.
Gruss
Czauderna
Rückzahlung Zusatzbeitrag
Hallo,
mich würde aber interessieren, WARUM (u.a.) die DAK auf die Zusatzbeiträge angewiesen ist, während andere Krankenkassen mit den Mitgliedsbeiträgen auskommen.
Viele Grüße!
nofreename
Rückzahlung Zusatzbeitrag
Hallo,
nun, wenn du dir die Zahlen des Jahres 2011 bisher mal anschaust,
dann wirst du als Interessierter Beobachter feststellen, dass
der Zusatzbeitrag mit dafür verantwortlich ist, dass die Rücklagen
der Kasse aufgefüllt wurden. Ich könnte nun ausführlich erklären warum die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt, bzw. erheben musste, da ich aber hier nicht als DAK-Sprecher unterwegs bin, bleibe ich
ich dabei, mich von solchen Statements fernzuhalten. Ich bin sicher, dass der eine oder andere Experte hier, dir seine Sicht der Dinge gerne vermittelt, dies sowohl im positiven aber auch im negativen Sinne.
Zum Schluss nur eine Bemerkung von mir dazu - ob die anderen Großkassen auf Dauer ohne Zusatzbeitrag auskommen, bleibt abzuwarten, auch was alles unternommen wird um den Zusatzbeitrag zu vermeiden, wird interessant werden - Sparmaßnahmen allein bei den Verwaltungskosten stellen da nur den Tropfen auf dem heißen Stein da.
Gruss
Czauderna