Beitragentlastungstariffe - erhebliche Vorteile (Private Krankenversicherungen)

Triop Shodan, Donnerstag, 30.06.2011, 11:59 (vor 4899 Tagen)

Hallo,

als 31 jahre alter Angestellter beschäftige ich mich mit der Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Dabei fiel mir besonders auf, wie groß eigentlich die Ersparnis bei Beitragentlastungstariffen sein müsste (ohne "Beraterbeeinflussung", nach eigener Bierdeckelrechnung)

Beispiel:
GKV monatlich (gerundet) 600 EUR
PKV (jung, Mann) 350 EUR

Sollte ich nun einen Beitragsentlastungstariff wählen, welcher (dynamisch)den Beitrag auf den GKV Höchstbetrag von ca 600 EUR aufrundet, sollten eigentlich 250 Euro in die Entlastung einfliessen. Mehr zahlen als ohne Beitragsentlastung muss ich als Arbeitnehmer nur 125 Euro, und dies noch von meinem Brutto, daher nur Netto nur ca. 70 EUR.

Für mich werden 250 Euro monatlich zu 3.5% Mindestverzinsung angelegt zu Kosten von 70 EUR?

Die ist unschlagbar, keine Anlage könnte das Geld, welches sonst übrig blieb durch die Differenz PKV/GKV auch nur annähernd ähnlich entwickeln.

Natürlich wird im Rahmen der Beitragserhöhungen in 10-30 Jahren der Beitrag der GKV "eingeholt" sein. Dementsprechend sollte die Rückstellung dynamisch sinken.

- Wo ist der Haken? (Ich weiss, bei Wechsel ist dies verloren)
- Gibt es solche Tariffe oder ist dies eine Wunschvorstellung meinerseits?
- Könnte man meine Bierdeckelrechnung mal mit einem realen Beispiel durchrechnen?

Beitragsentlastungstarife

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 30.06.2011, 17:15 (vor 4899 Tagen) @ Triop Shodan

Der Arbeitgeber finanziert für den Angestellten bis zu 50% des Beitragsentlastungstarifes. Die Nettorendite erwirtschaftet in dieser Konstellation keine andere Sparform. Da andere Anlagemodelle aber oft mehr Courtage einfahren, werden die privaten Beitragsentlastungstarife gern ausgeblendet oder vielfach auch schlecht geredet. Einziger Haken bleibt insofern der Berater vis-à-vis.

Fast zwanzig der 48 Gesellschaften bieten dies an, für einen 31jährigen Angestellten errechnen sich inklusive 500€ garantiertem Beitragsnachlass ab dem 65. folgende Beiträge bei einigen hier aufgeführten Gesellschaften:

bbkk..................42€
allianz.................46€
axa.......................53€
barmenia...............33€
central....................35€
dkv...........................48€
hallesche..................49€
hanse-merkur.............40€
inter.............................58€
r+v...............................46€

Als lebendes Beispiel fungiere ich gern selbst: im Jahr 1991 dreiunddreissigjährig in der Berliner AOK noch 160 DM Beitrag, die PKV lag damals bei 228 DM. Nach fast zwanzig Jahren kletterte die AOK auf heute 630€ und die Private verlangt stolze vierhundert Euro. Allerdings habe ich ab 1994 monatlich 250€ in eine private Rentenversicherung investiert, die ab dem fünfundsechzigsten alljährlich garantierte 16.272€ ausschüttet. Dies aus der Ersparnis von GKV zu PKV und parallel noch einen Beitragsentlastungstarif mit bekanntem Arbeitgeberzuschuss, allerdings nur mit zweihundertfünfzig Euro Senkung. Hier mußte auch nach fast zwei Jahrzehnten intensiver Marktbeobachtung noch nicht nachgebessert werden. Der Totpunkt von rund anderthalbtausend Euro Beitrag für eine PKV, auch nach noch kommendem Zuschuss durch die gesetzliche Rentenversicherung, sollte in meinem Leben nicht erreicht werden ..

Quelle

Beitragsentlastungstarife

Olivia, Donnerstag, 30.06.2011, 20:27 (vor 4898 Tagen) @ Joachim Röhl

Frage: gelten die Beitragsentlastungstarife nur für Vollversicherungen?

1.)Sprich kann ich als Vollversicherter Beitragsentlastungstarife wählen und dann später in GKV-Zusatzversucherung umstellen - reduzieren die Beitragsentlastungstarife dann auch den Zusatzversicherungsbeitrag?

2.)Kann ich als Beihilfeversicherte (nur Angehörige) auch eine Beitragsentlastung wählen die dann später für eine evtl. Zusatzversicherung angerechnet wird?

3.)Muss ich immer den Beitragsentlastungstarif bis 65 zahlen oder kann ich (natürlich unter Einbusen der Zugesagten Minderung) früher die Beitragszahlung für diese Tarife kündigen/beitragsfreistelle, sodass die (kleinere Entlastung) dann trotzdem mit 65 zur Verfügung steht?

4.)Gibt es solche Tarife (und in welcher Form) auch beim Münchener Verein?

Beitragsentlastungstarife

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 30.06.2011, 21:32 (vor 4898 Tagen) @ Olivia

zu 1) nein (ist eine von der PKV leider verkannte Marktlücke!)
zu 2) nein
zu 3) die Mindestzahldauer liegt bei meist zehn Jahren, ab denen dann und ohne weitere Zahlung die aufgebauten Alterungsrückstellungen in andere verbleibende Tarife umgestellt werden können
zu 4) ja, im Preisbeispiel für den 31jährigen Mann läge der Beitragsanteil für den Angestellten bei 58€ monatlich im Tarif ABE

Fragen? joachimroehl@web.de

Beitragsentlastungstarife

Olivia, Donnerstag, 30.06.2011, 21:57 (vor 4898 Tagen) @ Joachim Röhl

Herr Röhl, ich hab selber ein wenig recherchiert und muss widersprechen:
zu 1.)
(1) Die Altersbeitragsentlastung (ABE) kann zu allen Tarifen der
Krankheitskostenversicherung abgeschlossen werden, für die eine Alterungsrückstellung
gemäß § 8 a Teil I Abs. 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
zu bilden ist.
(2) Die spätere monatliche Beitragsermäßigung (ABE-Summe) ist
von 5 EUR bis zu einem Betrag von 75 % des zu zahlenden Beitrags
des jeweiligen Tarifs frei vereinbar.
(3) Soweit die höchstmögliche Beitragsermäßigung gem. Abs. 2
noch nicht erreicht ist, kann die ABE-Summe bis zum Alter von 60
Jahren erhöht werden.
(4) Der Abschluss oder die Änderung der ABE-Summe kann frühestens
zum 1. des Monats beantragt werden, in dem der Antrag dem
Versicherer zugeht.

Scheint also auch nur für Zusatzversicherungen gehen (da dort ja auch Alterungsrückstellungen gebildet werden)

und
(1) Bei einer Änderung des Versicherungsverhältnisses wird die
ABE-Summe aus beendeten Tarifen auf weiterbestehende bzw. neu
abgeschlossene Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Pflegegeldtarife
übertragen. Die neuen ABE-Summen werden dabei
gem. § 3 Abs. 2 ermittelt
(2) Überschreitet die neue ABE-Summe 75 % des nach der Änderung
zu zahlenden Beitrags eines Tarifs, führt der verbleibende ABEAnspruch
ohne weiteren Antrag zu einer sofortigen Beitragsermäßigung.
(3) Bei Beitragserhöhungen wird die ABE-Summe bis zum Alter
von 60 Jahren im gleichen Verhältnis wie der zu zahlende Beitrag des
zugrundeliegenden Tarifs erhöht. Der Versicherungsnehmer hat das
Recht, der Erhöhung der ABE-Summe bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Beitragserhöhung zu widersprechen. Nach der Ablehnung
einer Erhöhung unterbleibt bei künftigen Beitragserhöhungen
eine Anpassung der ABE-Summe
§ 3 Ende der Zuschlagszahlung
(1) Solange die Beitragsermäßigung noch nicht wirksam geworden
ist, kann der Versicherungsnehmer jeweils zum nächsten Monatsersten
verlangen, einzelne oder alle betroffenen Tarife ohne ABE-Zuschläge
fortzuführen. Die ABE-Summe wird in diesem Fall entsprechend
reduziert. War die ABE mindestens 10 volle Kalenderjahre ununterbrochen
vereinbart, so wird wahlweise die sofortige Anrechnung
als dauerhafter Beitragsnachlass eingeräumt.
(2) Die Höhe der reduzierten ABE-Summe bzw. des sofortigen Beitragsnachlasses
wird entsprechend den Festlegungen in den technischen
Berechnungsgrundlagen unter Berücksichtigung der vorhandenen
Alterungsrückstellung nach allgemein anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen ermittelt

Mir scheinen die Bedingungen des MV sind hier recht gut!
Man kann also immer auch die in der ABE angesparten Rückstellungen an die nächsten Tarife weitergeben. Ist "zuviel" Geld im ABE, wird einfach ein Teil (75%) für die Zeit ab 65 zurückgehalten und der Rest führt zur sofortigen Beitragsentlastung.

Gibt es noch mehr Nachteile als diese:
a) bei GKV-Zusatztarifen beteiligt sich der Arbeitgeber nicht am ABE, lohnt sich das trotzdem?
b) jetzt auf Geld zugunsten verzichten, dass es mit 65 entlastend wirkt? es ist nicht vererbbar?

Beitragsentlastungstarife

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 30.06.2011, 22:33 (vor 4898 Tagen) @ Olivia

Richtig, geht beim müchener-verein und noch zwei weiteren Exoten, aber so gezielt war die Frage nicht gestellt. Die Entlastung wird bei den 17 anderen Anbietern lediglich in der Krankheitskostenvollversicherung angeboten und auch nur für Tarife die Alterungsrückstellungen bilden. Die angesprochene Vererbbarkeit ist auch sehr interessant und mir nur von anglikanischen Versicherern bekannt. Dort aber wiederum ist die deutsche Alterungsrückstellung ein absolutes Fremdwort und erst auf den zweiten Blick erklärt sich das scheinbar günstigere Preisgefüge .. ich denke wir kommen jetzt zu sehr in eine Fachsimpelei.

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