Wahlleistung Chefarztbehandlung und Einzelzimmer als Selbstz (Gesetzliche Krankenkassen)

ranwag @, Homburg, Donnerstag, 23.06.2011, 01:00 (vor 4903 Tagen)

Guten Abend zusammen

Ich habe eine Frage zur Rechnung des Krankenhauses für meinen Vater. Aufgenommen wurde er als Kassenpatient mit Wahlleistung Chefarztbehandlung und Einzelzimmer. Er hat keine Zusatzversicherung, die diese Kosten abdeckt, was aber vorher klar war und von uns selbst getragen wird. Trotzdem ist uns nicht klar wie das genau funktioniert. Wir haben beispielsweise eine Rechnung über die Laborkosten bekommen (wohl jede Leistung privat mit "erschwerter Behandlung o.ä." abgerechnet): Reichen wir diese Rechnung jetzt bei der gesetzlichen Krankenkasse ein, um wenigstens den Basissatz zurückerstattet zu bekommen? Oder bekommt die Krankenkasse eine eigene Abrechnung direkt vom Klinikum mit den abrechenbaren Leistungen. Desweiteren wird dann die Privatabrechnung der Chefarztbehandlung von einer privaten Abrechnungsstelle auf uns zu kommen. Gilt dann selbiges für diese Behandlung, d.h. die wird die Basisleistung von der Krankenkasse bezahlt und wir zahlen den Aufschlag? Um eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden

Herzliche Grüße aus Homburg

Wahlleistung Chefarztbehandlung und Einzelzimmer als Selbstz

Lord Dragon, Donnerstag, 23.06.2011, 15:46 (vor 4902 Tagen) @ ranwag

Krankenkasse kriegt eine Rechnung direkt von dem Krankenhaus. Sie kriegen die Rechnungen nach GOÄ. Die Gebühren müssen laut § 6a Abs. 1 GOÄ um 25% reduziert werden.

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