Lebenspartner (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 19.06.2011, 18:39 (vor 4906 Tagen) @ GKVler

Stop Freunde von DAK bzw. südbadischer BKK: eine vielfach vor dem Standesbeamten, in einigen Bundesländern dem Notar oder auch dem Landratsamt angezeigte und eingetragende Lebenspartnerschaft hat juristisch nichts mit der Ehegemeinschaft zu tun, auch wenn landläufig manche Zeitgeister sie abwertend als Homo-Ehe bezeichen. Bitte auch nicht verwechseln mit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft zwischen nicht Gleichgeschlechtigen, wo die Kassen den Partner berechtigterweise nur für eigenen Beitrag aufnehmen können. Näheres und ohne nun in Haarspalterei zu verfallen, ist im LPartG nachzulesen, die versicherungstechnischen Folgen zur angefragten Familienversicherung stehen unverändert im SGB V im §10.


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