Frage zur priv. Krankenvers. (Private Krankenversicherungen)

Christian Z., Sonntag, 19.06.2011, 17:25 (vor 4906 Tagen) @ Micks

Hallo Micks!
Wenn es sich hier bei Ihnen nicht um die Beihilfe Hessens oder Bremens handelt, dann bleibt alles gleich.
Ab Pensionierung gilt ein Beihilfesatz von 70%.

Grüße
Chris


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum