Wegen Pflege der Mutter kein Einkommen – PKV in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Baben, Donnerstag, 16.06.2011, 19:14 (vor 4909 Tagen)

Liebe Forumsteilnehmer,
ich bin 58 Jahre und seit 1989 wegen Überschreitung der Entgeltgrenze PKV versichert. Inzwischen liege ich aber wegen Arbeitszeitreduzierung bei rd. 3750 Euro mtl. bzw. 45.000 Euro jährlich. Einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht habe ich nie gestellt. Mein Mann ist in der gesetzlichen Krankenkasse (TKK) pflichtversichert. Nun ist meine Mutter schwer erkrankt und ich erwäge ihre Pflege zu übernehmen. Dafür müsste ich natürlich meinen Arbeitsplatz aufgeben. Anspruch auf Arbeitslosengeld kann ich nicht geltend machen, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Somit bin ich für die Zeit der Pflege meiner Mutter komplett ohne Einkommen. Den Beitrag für die PKV würde unsere Haushaltskasse dann enorm belasten. Meine Frage ist, ob die Möglichkewit besteht mich bei meinem Mann in der GKV zu versichern (Familienversicherung).
Vielen Dank für Eure Mühe
Margit B.

Wegen Pflege der Mutter kein Einkommen – PKV in GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 16.06.2011, 20:07 (vor 4909 Tagen) @ Baben

Entgegen landläufiger Meinung ist eine Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung auch weit nach dem 55.Geburtstag sofort möglich. Die PKV muß Dich aufgrund des §205 Punkt (2) im VVG sofort entlassen, denn immer wenn Dein Einkommen weniger! als 365€ monatlich beträgt, freut sich die GKV gemäß §10 Punkt (1) 5 SGB V auf ein neues Mitglied. Sinnvoll ist es jetzt die jahrelang aufgebauten Alterungsrückstellungen in ein oder zwei ausgesuchte Zusatztarife umzustellen, damit nicht die PKV den großen Reibach macht und die zwar kostenlose Landung in der "Bretterklasse" nicht zu hart wird ..

Fragen? joachimroehl@web.de

Anm. eine Familienversicherung ist in der Praxis also sehr oft in Fällen wie diesen möglich und wird meist erst dann verwehrt, wenn man eigene Rentenbezüge höher 365€ hat

Wegen Pflege der Mutter kein Einkommen – PKV in GKV

Czauderna, Donnerstag, 16.06.2011, 20:44 (vor 4909 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
ja, wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten werden ist
auch ab 55. Jahren eine Familienversicherung möglich -
das ist ganz normal und ich kenne dazu keine andere landläufige Meinung.
Gruss
Czauderna

Wegen Pflege der Mutter kein Einkommen – PKV in GKV

Baben, Donnerstag, 16.06.2011, 21:09 (vor 4909 Tagen) @ Joachim Röhl

Lieber Joachim,

danke für die schnelle Antwort. Es ist beruhigend zu wissen, dass es auch in sollen Notfällen noch einen Ausweg gibt. Das wird mir meine Entscheidung erleichtern. Die Umwandlung der Altersrückstellung in der PKV in eine Zusatzversicherung ist ein guter Tip. Daran hätte ich überhaupt nicht gedacht.

Meine Mutter ist 85 Jahre alt. Weißt Du zufällig auch, was passieren würde, wenn ich in unbestimmter Zukunft wieder arbeiten kann und falls ich keinen Arbeitsplatz finde, ALG I beantragen würde? Zahlt die Arbeitsagentur dann meinen Krankenkassenbeitrag? und wo bin ich dann versichert?

Freundliche Grüße und Danke im Voraus
Margit

Wegen Pflege der Mutter kein Einkommen – PKV in GKV

Baben, Donnerstag, 16.06.2011, 21:11 (vor 4909 Tagen) @ Czauderna

@Czauderna

Danke für die Auskunft - eine mit der ersten Meinung übereinstimmende Zweitmeinung ist immer gut :-)

Liebe Grüße Margit

Wegen Pflege der Mutter kein Einkommen – PKV in GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 17.06.2011, 00:53 (vor 4909 Tagen) @ Baben

@Margit ALG I gibts nur wenn die Vorversicherungszeiten durch eine abhängige Beschäftigung oder auch eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung als Selbständige bzw. konkret bei Dir als Pflegeperson erfüllt worden sind. Letztere Variante kostet Dich aktuell wenige 7,67€ monatlich und bietet Leistungen von mindestens sechshundertacht bis zu 1274€ monatlich und bedeutet somit in einem möglichen Leistungsfall nach dem 58. Lebensjahr bei voraus durchlaufenen 48 Monaten Versicherungszeit eine Gesamtleistung von 30.576€ bei kostenlosem Krankenversicherungsschutz ..

ALG II (HIV) bekämst Du sehr vereinfacht gesagt dann, wenn die Vorversicherungszeiten für I nicht erfüllt sind und Du mit dem familiären Anhang als hilfebedürftig und vermögenslos eingestuft bist. Alle Feinheiten finden sich hier und beachte bitte genauestens die sehr kurzen Zugangs- bzw. Ausschlussfristen für oben genanntes sehr zu empfehlendes Versicherungsverhältnis auf Antrag.

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