Plötzlich ohne Versicherung? (Gesetzliche Krankenkassen)

Anna @, Dienstag, 14.06.2011, 23:01 (vor 4911 Tagen)

Mir hat meine Krankenkasse heute mitgeteilt, dass ich nicht mehr versichert bin und dass ich auch nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück könne! Deswegen habe ich einige Fragen.

Zur Vorgeschichte des Ganzen: Ich bin seit 2009 Promotionsstudentin, hatte bis August 2010 einen Neben-Job und war von September 2010 bis März 2011 wegen eines Forschungsstipendiums im Ausland. Versichert wurde ich da von der Stipendienorganisation über die schwedischen Regierung. Ich hatte vorher mit der KK telefoniert und wo man mir sagte, dass dies kein Problem sei und ich solle melden, wenn ich zurück bin.
Als ich zurück war, sagte man mir bei der KK auf einmal, dass ich seit August 2010 nicht mehr versichert sei und dass ich als Promotionsstudentin nun einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft stellen muss. Das tat ich Anfang April.
Allerdings geschah erst mal nichts weiter.
Samstag habe ich dann einen Brief erhalten, dass die KK eine Zahnbehandlung (deren Kostenübernahme sie bereits zugesagt hatten) nicht übernehmen können, da ich nicht versichert sei. Als ich da heute anrief, bestätigte man mir dies und sagte auch, dass ich nicht mehr in die gesetzl. KK zurückkönne, da ich im Ausland privat versichert gewesen sei und mich daher nunmehr an eine private Versicherung zu halten habe.

Mir kommt diese Geschichte ziemlich seltsam vor - können die mich wirklich einfach so aus der Krankenkasse ausschließen? Und müsste ich dann nicht eine Kündigung oder wenigstens eine Ablehnung meines Antrages etc. erhalten haben?
Und weiss jemand, was das bedeutet für so andere Sachen wie Immatrikulation, Stipendium etc., wenn ich gar nicht krankenversichert bin? Kann so was nachträglich "aberkannt" werden?

Plötzlich ohne Versicherung?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 15.06.2011, 09:41 (vor 4910 Tagen) @ Anna

Vielleicht kennt der überforderte Schaltermitarbeiter das Rundschreiben des Ersatzkassenverbandes nicht. Somit solltest Du erstmal selbst prüfen, ob die schwedische Versicherung zurecht als private Krankenversicherung eingestuft werden kann und dann die Kasse nochmal ansprechen, um eine Aufnahme nach SGV V §5 Absatz 1 Nr.13 zu begehren. Falls die erneute kassenseitige Prüfung wieder Erwarten negativ ausfallen sollte, hiesige PKV würde Dich z.B. 1981 geboren monatlich 123€ bei r+v, 125€ bei signal oder 141€ bei der hanse-merkur kosten. Auch wenn Du in dieser Runde verlierst, eine Wiederaufnahme in der GKV wäre Kraft Gesetz immer dann gegeben, wenn Du ein Arbeitsverhältnis aufnimmst, monatlich mehr als 400€ weniger 4125€ verdienst und dies alles vor dem 55.Geburtstag geschieht.

Fragen? joachimroehl@web.de

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