Darf die Krankenkasse das? Und WAS bezwecken die damit? (Gesetzliche Krankenkassen)

Bea33, Freitag, 27.05.2011, 14:47 (vor 4933 Tagen)

Hallo,

ich bin nun schon seit fast 1 Jahr krankgeschrieben. War auch bereits in der REHA und wurde als arbeitsunfähig entlassen.

In der Reha wurde mir von dem dortigen Sozialarbeiter zu einem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben geraten. Der Antrag läuft über die Rentenversicherung. Der Sozialarbeiter sagte mir, dass die KK mich während der Dauer bis über den Antrag entschieden ist in Ruhe lassen müsse! Ich informierte die KK auch von der Antragstellung und die zuständige Sachbearbeiterin meinte, dass sie das auch im Auge behalten würde. Der Antrag ist übrigens Mitte April gestellt worden. Noch KEINE Nachricht von der RV.

Ich habe noch einen Job, im Call Center. Kann aber die 6 Stunden NICHT sitzen die ich dort arbeiten müsste.... Nur so zur Info.

Nun erhielt ich ein Schreiben meiner KK das ich doch bitte mein schriftliches Einverständnis geben solle (innerhalb 1 Wo) das die die Unterlagen von der Rehaklinik anfordern dürfen damit der MDK sich einen Überblick über den Behandlungsverlauf verschaffen kann....

Nun stellt sich mir die Frage nach dem Sinn und Zweck!?

Und meine große Sorge ist, dass die mich wieder in das CC schicken! Denn im Rehabericht steht das ich theoretisch vollschichtig dort arbeiten könnte! Trotzdem hat der behandelnde Doc dem Antrag auf Teilhabe zugestimmt und mich AU entlassen!

Ich bin in schmerztherapeutischer Behandlung. Meine Schmerztherapeutin sieht das alles ganz anders und würde wenn man SIE fragen würde eine TEIL EMR befürworten.

Kann mir jemand nen Rat geben????

Danke

Darf die Krankenkasse das? Und WAS bezwecken die damit?

Soso lala, Freitag, 27.05.2011, 21:54 (vor 4933 Tagen) @ Bea33

Hallo,

ich würde mich an einen Sozialverband wenden (VDK oder SovD)... Man muss da zwar Mitglied werden, aber es lohnt sich, weil die einen notfalls auch vor Gericht vertreten können!

Viele Grüße

Soso lala

Darf die Krankenkasse das? Und WAS bezwecken die damit?

Czauderna, Samstag, 28.05.2011, 11:19 (vor 4932 Tagen) @ Bea33

Hallo,
genau das wird die Kasse vom MDK. prüfen lassen - nur theoretisch vollschichtig einsatzfähig oder auch praktisch.
Die Aussage des Mitarbeiters der Reha-Einrichtung ist nur bedingt richtig. Richtig ist, dass grundsätzlich seitens der Kasse nichts weiter unternommen wird, wenn eine medizinische Leistung beantragt wird, das muss nicht für Anträge auf berufliche Reha. gelten.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten - die Einverständnis verweigern und auf deinen Antrag verweisen (dann wird sich die Kasse direkt an den Rentenversicherungsträger wenden und um Antragsbescheunigung bitten), oder die Einverständnis geben ( dann wird die Kasse, bzw. der MDK. den Bericht von der Reha-Einrichtung anfordern und anhand des Berichtes wird der MDK. beurteilen ob weiterhin, also bis zur Entscheidung über den Reha-Antrag eine
Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Was für die von beiden Fällen das richtige ist kann ich nicht sagen, dazu muesste ich deinen Fall intensiver kennen. Was ich weiss, ist dass die letzte Möglichkeit vom zeitlichen Ablauf dir eher nützen würde als schaden.
Zum Kernpunkt deiner Frage - natürlich will die Kasse möglichst schnelle zur Beendigung der Krankengeldzahlung kommen.
Gruss
Czauderna

Darf die Krankenkasse das? Und WAS bezwecken die damit?

Flurwanderin, Freitag, 03.06.2011, 11:57 (vor 4926 Tagen) @ Bea33

Hy,

ich würde dir auch den Vorschlag machen einen Berater zu suchen der auf dem Gebiet wirklich ahnung hat. Wie jemand hier im Tread schon gesagt hat kann das dann auch vor Gericht ausgehandelt werden. Irgendwie haben sich die Krankenkassen immer beschissener. Am besten man bezahlt alles selber da steht man immer noch besser da. Wenn man das Geld dazu hat :-D


lg flurwanderin

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