Rücktritt vom Vertrag (Private Krankenversicherungen)
Andrea, Mittwoch, 18.05.2011, 18:04 (vor 4941 Tagen)
Hallo,
kann eine Private Krankenversicherung auch nach 10 Jahren von
dem Vertrag (Zusatzversicherung) zurücktreten oder Leistungen verweigern wenn Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden?
Danke
Andrea
Rücktritt vom Vertrag
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 18.05.2011, 19:09 (vor 4941 Tagen) @ Andrea
Das geht definitiv nicht und gilt auch für private Vollversicherung und Zusatzversicherung. Die Rechtsgrundlage dafür ist §21 Punkt (3) im Versicherungsvertragsgesetz zu finden. Praktisch ist ein solcher Vertrag nach Fristablauf somit nicht mehr anzufechten oder sonst wie wegzuklagen. So war z.B. ein an HIV-Infizierter, rein medikamentös behandelt, gut eingestellt und ausschliesslich als Barzahler auftretend, für den Versicherer über zitierte 10 Jahre schadensfrei. Nur zähneknirschend konnte die Gesellschaft die später massiv anfallenden Kosten nur auf die Tarifversicherten seiner Alterskohorte umlegen. Moralisch ebenso grenzwertig dagegen, wenn ein hoher Beamter, vormals tätig an einem Sozialgericht, mit Eintritt in den Ruhestand plötzlich per "Öffnungsklausel" den Zutritt zur PKV erwirkt und als Diabetiker die Schadensquote im dreistelligen Prozentbereich liegt ..
Keine Fragen
Rücktritt vom Vertrag
MissX, Freitag, 20.05.2011, 18:18 (vor 4939 Tagen) @ Joachim Röhl
Moralisch ebenso grenzwertig dagegen, wenn ein hoher Beamter, vormals tätig an einem Sozialgericht, mit Eintritt in den Ruhestand plötzlich per "Öffnungsklausel" den Zutritt zur PKV erwirkt und als Diabetiker die Schadensquote im dreistelligen Prozentbereich liegt ..
Du verwendest das Wort moralisch im Sinne nachteiliger Wechsel zur PKV????
Du findest es doch auch in Ordnung, wenn sich Gutverdiener in Gesunden Jahren in die PKV abwandern und dann im Alter wieder unter die GKV-Decke schlüpfen ....
... aber dann den x-ten Sonderfall als beispiellos unmoralisch zum Nachteil der PKV-Versicherten darzustellen, finde ich eh nur lächerlich