Basistarif PKV oder freiwillige GKV? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 18.05.2011, 13:19 (vor 4938 Tagen) @ Kai Radziwill

@Julia, die Öffnungsklausel gilt für Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung bzw. für Beamte, die am 31.12.2004 bereits in einem dauerhaften Dienstverhältnis gestanden haben. Der versicherungsmedizinische Zuschlag von maximal 30% greift in diesem Zusammenhang nur einmal, heißt genau abwägen bei welchem Versicherer man den Antrag einreicht. Im konkreten Fall bliebe nur noch der etwas holprige Weg über den Basistarif, da das Krankheitsbild absehbar und ohne medizinische Wunder wohl keine Linderung erfahren wird.


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