Basistarif PKV oder freiwillige GKV? (Private Krankenversicherungen)

Julia, Dienstag, 17.05.2011, 18:44 (vor 4939 Tagen)

Hallo Zusammen,


ich habe folgendes Problem und würde mich freuen, wenn ich hier einige Ratschläge bekommen könnte:

ich selbst bin Beamtin auf Lebenszeit beim Land NRW. Dadurch, dass ich erst seit 2005 keine Anwärterin mehr bin und damals kein Mensch etwas von Öffnungsklauseln laut gesagt hat, bin ich momentan freiwillig gesetzlich versichert und schaffe auch keine Gesundheitsprüfung. Im April habe ich geheiratet, mein Mann ist ebenfalls Beamter beim Land NRW. Darauf hin haben wir versucht über die Öffnungsklausel für Ehegatten eine Versicherung für mich zu bekommen. Auch dies wurde schriftlich abgelehnt.

Ab August werde ich in Elternzeit sein und hätte einen 70% Beihilfeanspruch über meinen Mann. Diesen kann ich jedoch nur sehr eingeschränkt bis gar nicht nutzen. Dazu kommt, dass die Beiträge für meine gesetzliche KV ab diesem Zeitpunkt von dem hälftigen Einkommen meines Mannes berechnet werden. Ich selbst verdiene also nix und wir müssen trotzdem den halben Höchstsatz zahlen.

Daher kam nun die Überlegung auf in den Basistarif einer PKV zu wechseln. Allerdings bin ich im Internet auf Berichte gestoßen, dass Ärzte sich bei Versicherten im Basistarif ziemlich anstellen oder einfach den höheren Satz abrechnen und der Versicherte dann auf der Kostendifferenz sitzen bleibt.

Momentan bin ich ziemlich ratlos, was ich machen soll. Daher würde ich mich sehr freuen, falls jemand eine gute Idee oder eine Überlegung hätte, die ich noch nicht angstellt habe.

Vielen Dank!

Basistarif PKV oder freiwillige GKV?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 17.05.2011, 20:25 (vor 4939 Tagen) @ Julia

Nach den verpassten Fristen der Öffnungsklausel dennoch der vorsichtige Versuch einzusteigen mit der Frage welche Diagnosen konkret im Raum stehen? Bei 27 Anbietern von Beamtentarifen auf einem heiß umkämpften Markt geschehen zwar keine Wunder, aber der Grundbeitrag von 195€ für eine z.B. 30jährige Beihilfteberechtigte bei hallescher, dbv oder huk kann auch mit versicherungsmedizinischen Zuschlägen oder krankheitsbezogenenen, besser noch befristeten Selbstbehalten weit aus angemessener sein, als ein Höchstsatz von über sechshundert Euro über ein ganzes Berufsleben in irgendeiner GKV. Zum Basistarif, mit immerhin nur 50% dessen bzw. mit zweimal Nachwuchs etwa einem Drittel, verweise ich gern auf die Darstellung von RA Silke Möhring und mehrere Fundstellen insbesondere von Thomas hier im Forum.

Basistarif PKV oder freiwillige GKV?

Julia, Dienstag, 17.05.2011, 21:30 (vor 4939 Tagen) @ Joachim Röhl

Vielen Dank für die schnelle Antwort. :-)

Bei der Diganose handelt es sich um Diabetes mellitus Typ I, also insulinpflichtig. Aber gut eingestellt und ohne Folgeerkrankungen.

Bis jetzt hatte ich die Öffnungsklausel so verstanden, dass man nur einmal bei einer Versicherung einen Antrag auf deren Anwendung stellen darf. Bin ich da falsch informiert? Dann würde ich es auch mal bei anderen Versicherungen versuchen.

Basistarif PKV oder freiwillige GKV?

Kai Radziwill, Freiburg, Mittwoch, 18.05.2011, 09:56 (vor 4938 Tagen) @ Julia

Hallo,

da ich leider nicht in Ihrem Wohnort lebe kann ich Ihnen nur eingeschränkt helfen. Da dieses Thema jedoch sehr weitreichend und ausführlich besprochen werden sollte, schlage ich Ihnen einen persönlichen Kontakt vor. Sie können mich gerne unter meiner Emailadresse kontaktieren, [...]

Rest des Eintrags gelöscht, bitte keine Werbung! D. Red.

Basistarif PKV oder freiwillige GKV?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 18.05.2011, 13:19 (vor 4938 Tagen) @ Kai Radziwill

@Julia, die Öffnungsklausel gilt für Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung bzw. für Beamte, die am 31.12.2004 bereits in einem dauerhaften Dienstverhältnis gestanden haben. Der versicherungsmedizinische Zuschlag von maximal 30% greift in diesem Zusammenhang nur einmal, heißt genau abwägen bei welchem Versicherer man den Antrag einreicht. Im konkreten Fall bliebe nur noch der etwas holprige Weg über den Basistarif, da das Krankheitsbild absehbar und ohne medizinische Wunder wohl keine Linderung erfahren wird.

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