Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt (Gesetzliche Krankenkassen)

Sunshine, Samstag, 14.05.2011, 12:01 (vor 4942 Tagen)

Hallo,

ich habe von meiner GKV eine Kostenübernahme für einen operativen Eingriff erhalten. Mit der Kostenübernahme meiner GKV darf die Operation allerdings nur von einem Arzt/KH mit Kassenzulassung durchgeführt werden.

Ich möchte die Operation von einem Spezialisten durchführen lassen, der aber leider über keine Kassenzulassung verfügt. Alles selbst zu zahlen, sehe ich nicht ein, weil ich die Kostenübernahme und somit der Anerkennung der medizinischen Notwendigkeit von meiner GKV habe.

Direkt nach der OP ist ein stationärer Aufenthalt von 2 Tagen geplant.

Ich hatte jetzt überlegt in die Kostenerstattung meiner GKV zu wechseln und den Restbetrag selbst zu zahlen bzw. eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Allerdings habe ich bisher im Internet nur von der Möglichkeit der ambulanten Kostenerstattung gelesen und auch die Versicherungen beziehen sich nur darauf.

Weiß jemand, ob es die Kostenerstattung auch für stationären Aufenthalt gibt?

Und muss man bei der Kostenerstattung generell immer vorleisten? Es können ja plötzlich sehr hohe Beträge anfallen, wenn man ernsthaft erkrankt.

Wäre wirlich nett, wenn ihr dazu was sagen könntet.

Vielen Dank.

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Info, Samstag, 14.05.2011, 13:12 (vor 4942 Tagen) @ Sunshine

Hallo,

Du bist Selbstzahler. Vom stationären Bereich wurde mir stets von der Kostenerstattung abgeraten.. Ich wüsste da auch von keiner Restkostenversicherung.. bei dir ist überdies der Versicherungsfall so oder so schon eingetreten, dafür kannst du keine Versicherung abschlossen und bezahlen lassen..

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Sunshine123, Samstag, 14.05.2011, 14:18 (vor 4942 Tagen) @ Info

Danke für die schnelle Antwort.

Also der Versicherungsfall ist bei mir schon seit jeher eingetreten. Bei der Operation soll eine angeborene Fehlbildung operiert werden.

Das ist ja ärgerlich, wenn ich keine Versicherung mehr abschließen kann.

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 14.05.2011, 18:46 (vor 4942 Tagen) @ Sunshine123

Wenn Du die Diagnose mit ICD-Code hier einstellen könntest, würden wir sicher einen Schritt weiter kommen. Da es eine planbare Geschichte ist, würde ich mir von dem privaten Behandler einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben lassen, den dann der Kasse vorlegen und die Kostenerstattung einfach mal simulieren. Dann hast du Klarheit, zumal ein Spezialistenbesuch ohne richtiges Versicherungsverhältniss arm oder auch gesund machen kann ..

Fragen? joachimroehl@web.de

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Sunshine123, Sonntag, 15.05.2011, 11:09 (vor 4941 Tagen) @ Joachim Röhl

@ Joachim Röhl


Genau das habe ich getan. Ich habe bei meiner KK beantragt, dass die Kosten die an ein Klinikum geleistet werden würden einfach an mich erstattet werden und einen Kostenvoranschlag des privaten Chirugen beigelegt.Diagnose ist die Q80-Q89. Die Differenz hätte ich dann selbst bezahlt. Das ist mir lieber als zu irgendeinem unerfahrenen Kassenarzt zu gehen.

Dies hat meine KK mit Bescheid abgelehnt. Da es für meine KK aus abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich sein soll. Der Arzt hat weil er ein Spezialist dieses Verfahren allerdings schön öfter mit GKV`s angewendet. Allerdings meine ich das sich die Rechtslage da in der Vergangenheit geändert haben könnte.

Daher überlege ich zur Kostenerstattung zu wechseln, dass müsste dann für die KK abrechnungstechnisch möglch sein.

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 15.05.2011, 15:16 (vor 4941 Tagen) @ Sunshine123

Leider hast Du die Unternummern nicht spezifiziert, so daß von der wenige Euro kostenden Pigmenteentfernung bis zur sechststelligen Trennung siamesischer Zwillinge alles möglich sein kann. Da Du aber schon mehr oder weniger bereit bist die Differenz zu tragen, wirds wohl nicht so diffizil sein. Die Kostenerstattung selbst ist schnell beantragt, falls Deine da jedoch weiterhin Zicken macht, würde ich zu einer kooperativen Kasse wie z.B. der TK wechseln. Wie mir viele privat Zusatzversicherte berichten, gibts da eine Antwort auf Wunsch schriftlich per e-mail meist schon innerhalb von 7 Tagen und selbst in Grenzfällen wie Deinem nachvollziehbare! Aussagen ohne ein vordergründiges Verstecken hinter dem Sozialgesetzbuch und sonstigen Rundschreiben.

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Sunshine123, Sonntag, 15.05.2011, 16:13 (vor 4941 Tagen) @ Joachim Röhl

Danke für die Antwort.

Die Kosten für die Operation liegen bei ca. 7.500 € wenn die GKV Ihren Anteil übernehmen würde, verbliebe für mich ein Anteil von etwa 2.000 bid 2.500 € den ich selbst zahlen müsste.

Bei der TK hatte ich schon angefragt, leider würde die wohl genauso entscheiden.

Wenn ich zur Kostenerstattung wechseln würde, wären die Möglichkeiten für eine Übernahme wohl besser.

Allerdings bin ich dann soweit ich weiß für 1 Jahr an die Entscheidung gebunden. Wenn ich dann mal wegen eines Unfalles etc ins Krankenhaus kommen würde und dann vorausleisten müsste:-(

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Czauderna, Sonntag, 15.05.2011, 18:34 (vor 4941 Tagen) @ Sunshine123

Hallo,
das ist eben der Unterschied zwischen einer GKV-Kasse und einer PKV-Kasse. Bei der einen (GKV) wird die Leistung grundsätzlich nur dann zur Verfügung gestellt wenn diese auch von Vertragsbehandlern vorgenommen wird, bei der der anderen (PKV), spielt das keine Rolle.
Zu bedenken gibt es auch in sehr vielen Fällen die Frage der vorstationären und nachstationären Behandlung, welche in der Regel auch noch einmal Kosten verursacht. Desweiteren auch die Haftungsfrage wenn etwas "schiefgeht" bei der Op.
Ohne Zusatzversicherung kann ohnehin keine privatärztliche Behandlung, egal ob ambulant oder stationär empfohlen werden.
DFen GKV-Kassen sind da allein schon durch die Gesetzgebung meist die Hände gebunden - siehe auch Auskunft der TK.
Gruss
Czauderna

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

sunshine123, Sonntag, 15.05.2011, 20:26 (vor 4941 Tagen) @ Czauderna

Hat denn schon jemand hier, die volle Kostenerstattung gewählt? Also nicht nur für den ambulanten Bereich?

Eine Zusatzversicherung wollte ich ohnehin abschließen, ich habe allerdings bisher nur Zusatzversicherung für die Kostenerstattung im ambulanten Bereich gefunden.

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

GAST!"", Sonntag, 15.05.2011, 20:38 (vor 4941 Tagen) @ sunshine123

du kannst auch kostenerstattung nur für stationär nehmen, und mindestlaufzeit ist auch nur 3 monate.

abgesehen von evntl. deinem fall empfiehlt sie sich wohl nicht, sondern lieber zusatzversicherung privatpatient im krankenhaus.

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Sunshine123, Sonntag, 15.05.2011, 21:06 (vor 4941 Tagen) @ GAST!""

Das ist ja super. In 3 Monaten kann ja wohl nicht viel passieren. Danke für den Tip.

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

GAST"11, Sonntag, 15.05.2011, 22:25 (vor 4941 Tagen) @ Sunshine123

Datails sind nachzulesen in § 13 SGB V.

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Sunshine123, Montag, 16.05.2011, 07:17 (vor 4941 Tagen) @ GAST"11

Ja danke, den kenne ich inzwischen schon auswendig ;-)

Ich werde heute mal mit meiner KK sprechen und schauen was die dazu sagen.

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Samson, Montag, 16.05.2011, 07:57 (vor 4941 Tagen) @ Sunshine123

Wird denn bei der Kostenerstattung auch der Anteil bezahlt, wenn es sich um einen nicht zugelassenen Leistungserbringer handelt?
Ich meine nicht, weiss es aber nicht.
Ich empfehle sehr einen zugelassenen Leistungserbringer zu wählen. Z. B. bei der Liposuction bei verschiedenen Ödemen gibt es selbsternannte Behandlungspäpste, die nur privat abrechnen. Es gibt aber ebnso auch sehr erfahrene zugelassene Leistungserbringer.

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Sunshine123, Montag, 16.05.2011, 09:39 (vor 4941 Tagen) @ Samson

Wenn ich bei der Kostenerstattung keine freie Arztwahl hätten, dann hätte doch die Kostenerstattung kaum einen Vorteil gegenüber der Sachleistungserbringung??

Leider geht es nicht um eine einfache Lipo sondern um einen sehr komplexen Eingriff. Leider habe davib viele Kassenärzte einfach absolut keine Ahnung, um es mal platt auszudrücken und "doktern" dann an den Patienten rum. Das ganze muss dann mehrere Male korrigiert werden. Einen kompetenten Kassenarzt habe ich im Umkreis von 500 km um meinen Wohnort nicht gefunden.

Die unnötigen Korrekturen/Folgeoperation möchte ich mir ersparen und daher lieber zu einem Behandlungspapst gehen. Da weiß ich dann das es vernünftig operiert wird;-)

Ich muss ja auch die Schmerzen und Operationen über mich ergehen lassen und für die KK verursacht es keine Mehrkosten, wenn ich zu einem Arzt ohne Versorgungsvertrag gehe, da die GKV ohnehin nur Ihre pauschalierten Gebührensätze übernimmt.

Unglaublich, das man nicht mal entscheiden kann von welchem Arzt man operiert werden möchte, wenn man schon bereit ist die Differenz selbst zu tragen.

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Samson, Montag, 16.05.2011, 09:50 (vor 4941 Tagen) @ Sunshine123

Du kannst ja den Arzt wählen, aber eben unter denen die eine Zulassung haben. Ausnahme: Die Kasse stimmt im Vorfeld zu.

Die Vorteile liegen eher im größeren Behandlungsangebot, der fehlenden Budgetierung, ggf. schnellere Terminvergabe u.s.w. aber das sit ja hier nicht das Thema.
Frage lieber nochmal genau nach, ob der Arzt für denn übernommen wird (anteilig), wenn du für ein Vierteljahr die Kostenerstattung wählst.

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 16.05.2011, 11:08 (vor 4940 Tagen) @ Samson

Wenn die Operation gut überstanden ist und Behandlungs- und Beschwerdefreiheit besteht kann über die private Kostenerstattung nachgedacht werden. Rein ambulant wären das 45€ bei der mannheimer, inklusive zahnärztlicher Behandlung 73€ bei der sdk und komplett mit Unterbringung im 2Bettzimmer bei wahlärztlicher Behandlung 114€ bei der arag, falls Du 1981 geboren wurdest. Knackpunkt bei den Kostenerstattungstarifen ist immer die Frage wie hoch die Leistungen der jeweiligen PKV sind, falls die GKV ihre Leistungen kürzt oder wie oft zu erleben sogar komplett versagt. Nicht vergessen, das SGB V hat zwar höhere Lagerzeiten als ein Greyzer Appenzeller, ähnelt aber Dank politischer Reformen eher einem Stück Butter, was in der Sonne liegt ..

Tip: manchmal gibts allerdings auch bei SGB V Wunder, wie der immer noch geöffnete Tarif der Knappschaft für ambulante Kostenerstattung zu gerade mal fünfundzwanzig Euro. Ein Kampfpreis komplett und ohne Gesundheitsprüfung, aber das ist dem kurzfristig Versicherten ja meist auch ganz egal.

Fragen? joachimroehl@web.de

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

MissX, Montag, 16.05.2011, 17:14 (vor 4940 Tagen) @ Joachim Röhl

Da wird hier leider lange ohne Erfolgsaussicht diskutiert.

Die Kostenerstattung geht nur beim Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern.

Und das im Umkreis von 500 km kein kompetenter Leistungserbringer zu finden ist (das ist i.d.R. die halbe Bundesrepublik), halte ich für ein Gerücht und unmöglich.

Es gibt viele spezialisierte Ärzte und Unikliniken, die sehr kompetent sind.

... naja wenns eben der "Guru" sein muss :-( :-( :-(

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Thomas, Donnerstag, 19.05.2011, 11:52 (vor 4937 Tagen) @ Sunshine123

Eine Kostenerstattung geht grundsätzlich auch bei einem Arzt ohne Kassenzulassung, wenn die GKV dies z.B. aus sozialen oder medizinischen Gründen genehmigt.
Dies wird ambulant bei Patienten z.B. mit privater Restkostenversicherung ohne Probleme gemacht. Hier müsste vor der Wahl der stationären Kostenerstattung auf jeden Fall eine schriftliche Erklärung der GKV eingeholt werden.

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Sunshine123, Donnerstag, 19.05.2011, 18:12 (vor 4937 Tagen) @ Thomas

Dann hoffe ich mal das meine GKV zustimmt. Was könnten denn soziale Gründe für eine positive Prüfung der GKV sein?

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

MissX, Freitag, 20.05.2011, 18:14 (vor 4936 Tagen) @ Thomas

Sorry bitte keine falschen Hoffnungen wecken.

Bei der Kostenerstattung ambulant kann die Kasse aus sozialen Gründen, doch dann nur wenn bereits laufende Behandlung dort und Arztwechsel nicht zumutbar etc.

Bei der stationären Kostenerstattung sind alle Privatkliniken außen vor und ich kenne keine KK die da eine Ausnahme macht ...

außer vielleicht die Securvita, die legen sich gern mit dem Gesetz und dem BVA an.

Soll keine Werbung für die sein, ich würde mich da nie selbst versichern .... man kann ja mal RICHTIG krank werden und die KK RICHTIG brauchen

Kostenerstattung GKV bei stationärem Aufenthalt

Soso lala, Montag, 30.05.2011, 14:06 (vor 4926 Tagen) @ MissX

OFF TOPIC:

Wieso, was ist falsch an der Securvita? <- Nur aus Interesse, ich bin keine Mitarbeiterin oder sonst etwas...

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