Freiwillige KV zuviel bezahlt und keien Rückerstattung (Sonstige Themen)

cw @, Mittwoch, 31.05.2006, 15:05 (vor 6751 Tagen)

Hallo, war bis Februar selbstständig und freiwillig in der KV versichert. Nun stellt sich heraus das ich in den letzten Jahr über 3000,- zuviel bezahlt habe. Laut meiner Krankenkasse erhalte ich aber keine Geld zurück. Hab auch schon im Internet darüber gelesen. Wer hat Erfahrung oder bereit dagegen geklagt.

Danke

Re: Freiwillige KV zuviel bezahlt und keien Rückerstattung

vonkassebeschissen, Sonntag, 25.06.2006, 13:07 (vor 6726 Tagen) @ cw

Auch mich hat es in dieser Sache blind erwischt. Da zahlt man über 15 Jahre den Höchstbetrag und hat in seiner Selbstständigkeit leider einen wirtschaftlichen Misserfolg.
Nach Einkommenssteuerklärung im Folgejahr stellt man den Antrag auf Rückerstattung zuviel bezahlter Beträgt und bekommt nichts und zu allem hin erst ab dem Monat der Einkommenssteuerklärungsvorlage bei der KV, wird der monatliche freiwillige KV-Betrag angepasst. Es ist eine RIESENSAUEREI, dass freiwillig versicherte Selbstständige nichts zurückbekommen, aber nachzahlen müssen.
Das soll gesetzlich so geregelt sein! Die Politik benachteiligt die Selbständigen durch Ungleichbehandlung. Wenn das so stimmt und die Kassen keinen Ermessenspielraum haben, dann ist der Bundesgerichtshof gefragt.
Gibt es schon Urteile?
Ich bin immer noch ungläubig, bei dieser Ungleichbehandlung. Selbstständige haben oft keine Lobby, wenn es um bescheidene Einkommen geht.

Re: Freiwillige KV zuviel bezahlt und keien Rückerstattung

cw @, Sonntag, 25.06.2006, 18:52 (vor 6726 Tagen) @ vonkassebeschissen

Nur in Deutschland wird es Selbstständigen so schwer gemacht. Da darf man sich nicht wundern das es hier in Deutschland so wenig Selbstständige gibt. Da kann man dorch nur den Staat bescheißen oder auswandern.

Re: Freiwillige KV zuviel bezahlt und keien Rückerstattung

jan, Montag, 26.06.2006, 14:08 (vor 6725 Tagen) @ cw

nuja so benachteiligt wird man nicht....
erstens wird der beitrag auf eine höchstgrenze festgelegt.
Einkünfte der letzten jahre die darüber lagen wurden nicht berücksichtigt und somit beitragsfrei gewesen.

zweitens wird der beitrag ab einkommenssteuererklärung für die zukubft umgestellt. d.h. wenn sie dieses jahr z.b. wieder höhere einnahmen haben als ihr derzeitiger steuerbescheid nachweisst, wird der neue beitrag auch erst im nächsten jahr nach ausstellung des steuerbescheides angepasst. Also würde man derzeit weniger zahlen als man einkommen erziehlt.

drittens kann man, vorallem wenn man den höchstbeitrag zahlt und die einkünfte wegbrechen, mit hilfe einen steuervorauszahlungsbescheides (mit nachweis niedriger einkünfte) soziale härten vermeiden.

viertens möchte ich z.b. nicht in spanien, protugal oder anderen europäischen staaten selbstständig sein, weil deren bürokratie weit unflexibler und auchriskanter (bestechung? etc) ist.

ich kann zwar den ärger verstehen, aber wenn man weiss dass man weniger eingenommen hat als sonst hätte man ja auch rechtzeitig mit der kasse über möglichkeiten sprechen können. hinterher ist immer die schlechtere wahl.

gruß jan

Re: Freiwillige KV zuviel bezahlt und keine Rückerstattung

Cheaptrick_la @, Dienstag, 18.12.2007, 15:24 (vor 6185 Tagen) @ jan

Mir wird es wohl ebenso gehen, ich habe für 2006 und 2007 Höchstbeiträge gezahlt und meine Steuererklärung 2006 weist ein drastisch gesunkenes Einkommen aus. Ebenso wird es 2007 sein.
So wie man mir bei meiner Krankenversicherung gesagt hat, kann ich nichts zurück erwarten. Vor einigen Jahren wurde ich allerdings mit drastischen Nachforderungen konfrontiert, als mein Einkommen höher lag als bei der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wurde.
Das ist ja wohl ein schlechter Scherz, einerseits Nachforderungen zu stellen aber dann zuviel kassiertes Geld nicht wieder zurück zu zahlen.
Und sowas soll per Gesetz so geregelt sein.

Re: Freiwillige KV zuviel bezahlt und keine Rückerstattung

die selbstständigen @, Mittwoch, 13.01.2010, 22:37 (vor 5428 Tagen) @ Cheaptrick_la

wir haben 5.548 euro rückstände für 20 monate obwohl wir eigentlich immer etwas bezahlt haben und immer darauf hingewiesen haben dass wir nicht über ein so hohes einkommen verfügen....
wir haben immer gezahlt nur halt weniger da wir garnicht in der lage gewesen wären solch hohe beiträge zu zahlen, wir sind auch erst seit 04/2008 selbstständig und nun will die krankenkasse diese hohe summe vollstecken obwohl wir NUR 12.000 € im jahr verdienen....

wie sollen wir da 5548€ zahlen?

gibt es hilfe für uns oder ist das legaler betrug??

als wir uns freiwilligpflicht versichert haben waren sie noch so kooperativ....das machen wir schon .....wir gleichen ihren beitrag an...

von wegen ein echter betrug und wenn wirs zahlen müssen können wir in insolvenz gehen........


DANKE liebe krankenkasse!!!

20monate mal mindestsatz wären ungefähr 4100 € gesamt
diese summe ist bezahlt und nun noch ZUSÄTZLICH 5548€

wir brauchen dringend hilfe....haben natürlich auch kein geld für nen anwalt....

Re: Freiwillige KV zuviel bezahlt und keine Rückerstattung

Czauderna, Donnerstag, 14.01.2010, 08:42 (vor 5427 Tagen) @ die selbstständigen

Hallo,
da ist doch einiges unklar. Sie schreiben dass Sie erst ab 2008 selbständig sind. Normalerweise funktioniert das bei den Kassen folgendermassen. Bei Beginn einer Selbständigkeit kann mann in der Regel noch keine defintiven Angaben über sein zukünftiges Einkommen machen. Deshlab wird zu Beginn eine Schätzung vorgenommen, und zwar vom Versicherten. Dabei ist zu berücksichtigen dass die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbständige bei ca. 1860,00 € Einkommen liegt. Dies ist im Gesetz so geregelt. Für Existenzgründer gibt es eine andere Grenze die bei ca. 1222,00 € liegt. Also, bei Beginn wird geschätzt und die Einstufung von der Kasse als vorläufig ausgestellt. Diese vorläufige Einstufung wird dann überprüft wenn der dazugehörige Einkommensteuerbescheid (hier, der für 2008) der Kasse vorgelegt wird. Anhand der tatsächlichen Zahlen ergibt sich dann entweder eine Nachforderung wenn die Einnahmen höher waren als geschätzt und eine Rückzahlung wenn die Einnahmen niedriger waren, aber nach der Mindestbemessungsgrenze muss auf jeden Fall gezahlt werden.
Alle Folgeeinstufungen sind dann von Beginn an endgültig und werden erst bei sofortiger Vorlage der Nachfolgeeinkommenssteurbescheide für die Zukunft geändert so dass des dann zu keinen Nachforderungen aber zu keinen Rückzahlungen mehr kommt.
Ist das hier so gelaufen ?
Gruß
Czauderna

Re: Freiwillige KV zuviel bezahlt und keine Rückerstattung

die selbstständigen @, Donnerstag, 14.01.2010, 12:01 (vor 5427 Tagen) @ Czauderna

wir waren gerade da und haben erklärt bekommen der rest sei zinsen da wir nicht immer in der lage waren tatsächlich zu zahlen......übrigens wurde uns auch gesagt das wir eben pech hätten und es sei so...
wir haben durch 3 umzüge im jahr 2008 erst am 18.12.2009 unseren bescheid vom finanzamt bekommen für 2008 und haben ihm nach dem we gleich am 21.12.2009 abgegeben dies war anscheinend zu spät um den beitrag eikommensgerecht anzugleichen.. wir sind aber erst seit 04/2008 freiwillig versichert bei der bkk, man will nun großzügig prüfen ob sie evtl. einen vergleich machen .....
dabei hat die krankenkasse von sich aus immer den beitrag zu hoch angesetzt, da wurde uns ja auch immer versichert das das nur vorläufig sei.
nun berechnen sie zinsen für zu hohe beiträge und erwirtschaften damit ein plus ingesamt von 2600€ mehr als eigentlich zu zahlen wäre.......
wir gehen an dieser rechnung kaputt und werden wahrscheinlich sogar hartz 4 werden.

danke liebe bkk vbu dafür das wir von ihnen komplett ruiniert werden..

endlich mal gute und gründliche arbeit.

Re: Freiwillige KV zuviel bezahlt und keine Rückerstattung

Czauderna, Donnerstag, 14.01.2010, 12:18 (vor 5427 Tagen) @ die selbstständigen

Hallo,
haben Sie das schriftlich mit der vorläufigen Einstufung ?
Wenn ja, dann können Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen, denn Sie konnten den Einkommensteuerbescheid für 2008 ja nicht früher vorlegen weil er Ihnen selbst erst im Dezember 2009 vom Finanzamt zugestellt wurde.
Zu den Zinsen (Säumniszuschläge) - die können allenfalls anfallen wenn man seinen laufenden Beitrag nicht fristgemäß bezahlt, dann fallen pro Rückstandsmonat jeweils 5% an.
Mann kann aber nicht hingehen, eine rückwirkende Umstufung vornehmen und sofort Säumniszuschläge kassieren - das ginge nur wenn die Kasse dem Versicherten Vorsatz bei seiner verspäteten Mitteilung unterstellen würde - das kann hier ja wohl in keinster Weise zutreffen, oder ?
Gruß
Czauderna

Re: Freiwillige KV zuviel bezahlt und keine Rückerstattung

die selbstständigen @, Donnerstag, 14.01.2010, 12:33 (vor 5427 Tagen) @ Czauderna

nein, natürlich nicht!!!
wir haben ständig das persönliche gespräch mit der krankenkasse gesucht und uns jedesmal über den zu hohen beitrag unterhalten(ist auch nachzu vollziehen).
wir sind allen pflichten auch beim finanzamt nachgekommen und nur wegen der uzüge war das mit dem bescheid 2008 so spät, die unterlagen hatten wir schon über 7 monate ca. vorher abgegeben.
geanu das wird uns unu zum verhängnis....und der glaube an die mündlichen zusagen unserer karankenkasse.
wir warten nun bis mitte nächster woche werden dann wiederspruch einlegen und natürlich die kasse wechseln, das wollten wir ja schon anfang 2009 da ja auch fürs jahr 2009 zuviel von uns verlagt wurde....aber die kasse versicherte uns (leider mündlich) das das alles mit dem bescheid 2008 geregelt wird.
ansonsten hätten wir zu tk gehen können und die hätten uns komischerweise sogar mit dem midest tarif genommen.....
waren wir blöd.

was sollen wir machen ?
1. wiederspruch ...und dann?

es kann für uns das aus bedeuten, wenn die kasse auch die zinsen so weiter berechnet wie bisher und sich nicht einigt.....

Re: Freiwillige KV zuviel bezahlt und keine Rückerstattung

Thomas, Donnerstag, 17.02.2011, 13:30 (vor 5028 Tagen) @ Cheaptrick_la

Ich würd das ganz einfach regeln...

...etwas öfter zum Arzt, etwas mehr krank und hier noch aua und da noch aua...

einfach so als "Ärgernisausgleich"...
...das System im eigenen Sumpf ertrinken lassen und eben die andere Seite genau so verarschen und bescheißen, wie es sie selbst tut!

Re: Freiwillige KV zuviel bezahlt und keien Rückerstattung

Thorsten @, Freitag, 26.09.2008, 15:13 (vor 5902 Tagen) @ jan

Hallo,
zu zweitens möchte ich sagen das die Beiträge für ein höheres Einkommen nachgefordert werden , also bezahlt man auch nicht zu wenig. Mir wurde von meinem zuständigen Sachbearbeiter gesagt , dann müsse ich meinen Steuerbescheid früher einreichen, fragt sich wie wenn die Nachforderung anfang des jahres kommt ? Eine von mir geforderte Gesetzeserklärung habe ich bis heute nicht bekommen und werde mich deshalb wohl von der gesetzlichen KV verabschieden .

Re: Freiwillige KV zuviel bezahlt und keien Rückerstattung

kk @, D, Montag, 09.05.2011, 10:43 (vor 4947 Tagen) @ Thorsten

genau das wollen die, das würde ich nicht tun eher öfter zum Arzt gehen...............und alles Widersprechen und nur unter vorbehalt Zahlen....so richtig arbeit machen damit sie nicht so viel zeit fur Ihren Sch....haben.

Re: Freiwillige KV zuviel bezahlt und keien Rückerstattung

Czauderna, Mittwoch, 11.05.2011, 20:13 (vor 4945 Tagen) @ kk

Hallo,
bemerkenswert, auf einen mehrere Jahre alten Beitrag
einen solchen Beitrag zu schreiben.
Gruss
Czauderna

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