Re: nicht ausgeschöpfter Bezugszeitraum Krankengeld nach Ende eine EU-Rente (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
nett gedacht. Nur Du musst eine Versicherung haben, aus der sich ein Krankengeldanspruch herleitet. Als Rentner nicht. ALG I kriegst Du nicht, wenn Du bei Arbeitslosmeldung aufgrund Krankheit nicht vermittlungsfähig bist. Dir bleibt also nur a) wieder arbeiten gehen und sich dann krank melden oder b) arbeitslos melden und später krank melden oder c) Hartz IV mit Krankmeldung aber ohne Krankengeld.
LG, Shops