nicht ausgeschöpfter Bezugszeitraum Krankengeld nach Ende eine EU-Rente (Gesetzliche Krankenkassen)

arminia99, (vor 6727 Tagen)

Habe im Zeitraum 5.3.2004 bis 28.02.2005 für insgesamt 46 Wochen Krankengeld bezogen .

Dann ab 1.3.2005 befristet EU-Rente der DRV erhalten ,die jetzt am 31.8.07 ausläuft und nicht verlängert wurde ( Widerspruchsverfahren bei der DRV läuft noch )

Aus der Zeit bis 1.3.05 ( also vor Berentung ) habe ich ja noch theoretisch einen“ Rest“ Anspruch von nicht ausgeschöpftem Krankengeld von ca. 32 Wochen ( 78 Wochen minus 46 Wochen)

Das Krankengeld wurde deshalb nicht ausgeschöpft, weil
REHA Antrag durch mich gestellt wurde ( nicht nach Aufforderung der Krankenkasse ! )

Steht mir dieser “ Restanspruch“ von 32 Wochen ab 1.9.07 dann noch zu oder ist der durch die zwischenzeitliche Berentung verfallen ????

Ich werde vom behandelten Arzt ab 1.9.07 auf jeden Fall bis auf weiteres krank geschrieben und es stellt sich mir jetzt die Frage ob ich ab diesem Zeitpunkt statt dem ALG I erst diese 32 Wochen Rest Krankengeld verbrauchen kann bzw. sogar verbrauchen muss .

Wer weiß hier eine Antwort ? Danke im Voraus.

Re: nicht ausgeschöpfter Bezugszeitraum Krankengeld nach Ende eine EU-Rente

Shoppingqueen, (vor 6727 Tagen) @ arminia99

Hallo,

nett gedacht. Nur Du musst eine Versicherung haben, aus der sich ein Krankengeldanspruch herleitet. Als Rentner nicht. ALG I kriegst Du nicht, wenn Du bei Arbeitslosmeldung aufgrund Krankheit nicht vermittlungsfähig bist. Dir bleibt also nur a) wieder arbeiten gehen und sich dann krank melden oder b) arbeitslos melden und später krank melden oder c) Hartz IV mit Krankmeldung aber ohne Krankengeld.

LG, Shops

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