nicht ausgeschöpfter Bezugszeitraum Krankengeld nach Ende eine EU-Rente (Gesetzliche Krankenkassen)
Habe im Zeitraum 5.3.2004 bis 28.02.2005 für insgesamt 46 Wochen Krankengeld bezogen .
Dann ab 1.3.2005 befristet EU-Rente der DRV erhalten ,die jetzt am 31.8.07 ausläuft und nicht verlängert wurde ( Widerspruchsverfahren bei der DRV läuft noch )
Aus der Zeit bis 1.3.05 ( also vor Berentung ) habe ich ja noch theoretisch einen“ Rest“ Anspruch von nicht ausgeschöpftem Krankengeld von ca. 32 Wochen ( 78 Wochen minus 46 Wochen)
Das Krankengeld wurde deshalb nicht ausgeschöpft, weil
REHA Antrag durch mich gestellt wurde ( nicht nach Aufforderung der Krankenkasse ! )
Steht mir dieser “ Restanspruch“ von 32 Wochen ab 1.9.07 dann noch zu oder ist der durch die zwischenzeitliche Berentung verfallen ????
Ich werde vom behandelten Arzt ab 1.9.07 auf jeden Fall bis auf weiteres krank geschrieben und es stellt sich mir jetzt die Frage ob ich ab diesem Zeitpunkt statt dem ALG I erst diese 32 Wochen Rest Krankengeld verbrauchen kann bzw. sogar verbrauchen muss .
Wer weiß hier eine Antwort ? Danke im Voraus.