Freiwillige KV nach Elternzeit während ruhendem ALG-Anspruch (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo!
Ich war bis 21.02.2011 in Elternzeit, das Arbeitsverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag beendet. Durch die Zahlung einer Abfindung kam es zu einem ruhenden ALG-Anspruch in der Zeit vom 22.02. - 26.03.2011 (in der ich nicht über die Arge krankenversichert bin).
Für diese Zeit muss ich mich nun bei der Barmer freiwillig versichern.
Dazu habe ich 2 Fragen:
a) gilt hier nicht die Nachversicherungspflicht von 4 Wochen?
b) wieso wird das Einkommen meines Mannes als Bemessungsgrundlage genommen?
In die Familienversicherung meines Mannes kann ich nicht rein, da er privat versichert ist und die Beiträge dort noch höher lägen, als ich nun - wie es scheint - bei der Barmer zahlen muss.
Vielen Dank an alle, die helfen können!
LG, Charlotte
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