DEBEKA kürzt Leistungen für die Physiotherapie (Private Krankenversicherungen)

Webwizzard @, Dillingen, Mittwoch, 13.04.2011, 12:27 (vor 4973 Tagen)

Hallo,

ich bin bei der DEBEKA krankenversichert. Bei meiner letzten Abrechnung stellte ich fest, dass die DEBEKA Leistungen für Physiotherapie nur noch bis zu dem Betrag anerkennt, den die Beihilfestelle als Obergrenze festgelegt hat!

Konkret bedeutet dies, dass die Beihilfestelle derartige Leistungen nur bis zu einem Betrag von € 22,50 pro Sitzung anerkennt. Bisher zahlte die DEBEKA auch einen höheren Satz (z.B. 25 € )anteilig.

Meine Frage: ist dieses Vorgehen rechtlich zulässig ? Die Debeka hat diese Einschränkungen zuvor nicht mitgeteilt!

Für Eure Hilfe vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichem Gruß

Webwizzard

DEBEKA kürzt Leistungen für die Physiotherapie

Manu, Mittwoch, 13.04.2011, 16:45 (vor 4973 Tagen) @ Webwizzard

welcher Tarif?
was steht in den Bedingungen - sofern da keine Obergrenze steht, müsste doch alles bezahlt werden, oder?

DEBEKA kürzt Leistungen für die Physiotherapie

Webwizzard @, Dillingen, Donnerstag, 14.04.2011, 13:40 (vor 4972 Tagen) @ Manu

Hallo Manu,
meine Tarife sind: P30 - Z30 - BE/51 WK70!
In den KV-Bedingungen habe ich keine Obergrenze gefunden. Des Weiteren hat die DEBEKA auch diese Maßnahme nicht begründet und ohne vorherige Ankündigung durchgeführt!
Ich habe den Eindruck, dass hier eine "erzieherische " Maßnahme zu meinen Ungunsten greifen soll. Eine Sachbearbeiterin der DEBEKA erklärte mir, ich solle darauf achten, dass ich mich nur von Therapeuten behandeln lasse, die den gewünschten Satz verlangen. Je nachdem wo man wohnt, kann bedeuten, dass man 100 km fahren muss, um der Debeka Geld zu sparen.
Warum ist es den privaten KV nicht möglich mit dem Berufsverband der Physiotherapeuten eine Tarifvereinbarung abzuschließen? Die gesetzlichen KV verfahren längst so.
Fragen über Fragen.
Die DEBEKA gilt ja in angeblichen Tests und Umfragen noch immer als die beste private Krankenversicherung. Mich wundert nur, dass ich noch nie über meine Meinung gefragt wurde.
Jedenfalls vielen Dank für deine Antwort Manu!

Mit freundlichem Gruß
Webwizzard

DEBEKA kürzt Leistungen für die Physiotherapie

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 14.04.2011, 19:50 (vor 4972 Tagen) @ Webwizzard

Wenn Du selbst schon einräumst es ginge um eine erzieherische Maßnahme wird es ganz sicher so sein. Denn auch ohne das ich die konkrete Schadensquote kenne, individuell und warum auch immer ausufernde Rechnungen, besonders im Bereich Physiotherapie, aber auch bei unterschiedlichsten zahnärztlichen Versorgungen und zunehmend auch die im zweistelligen Bereich stattfindenden Sitzungen bei Psychologen, werden von einigen Gesellschaften sehr stark unter die Lupe genommen. Man beruft sich bei gezielter Nachfrage dann gern auf die Musterbedingungen der PKV und deren universelle Kostenbremse im 5er mit Angemessenheitsklausel, der medizinischen Notwendigkeit und sonstigen auffälligen Missverhältnissen. Um die Kirche aber dennoch im Dorf zu lassen: PKV ist erstens kein unendliches Füllhorn, zweitens insbesondere nicht in knapp kalkulierten und meist sehr preiswerten! Tarifwerken und drittens Kollege Beamter und Kassenpatient, kann meist nur von Massagen am Stück, verschrieben bei rezidiven Rückenbeschwerden träumen, beisst tags verärgert auf seinem schlecht sitzenden Kassengebiss - selbst kräftig zugezahlt! rum und kann des nachts von Corega® Tabs® mit Bioformel träumen .. ist eben alles relativ auch bei PKV und dort splittet sich das Feld in den letzten Jahren auf in einfach, besser und optimal versorgt. Kleiner Unterschied: tarifliche Wahlfreiheit besteht für jeden, der sich Kraft Gesetzgeber privat versichern darf.

DEBEKA kürzt Leistungen für die Physiotherapie

Manu, Donnerstag, 14.04.2011, 20:51 (vor 4972 Tagen) @ Joachim Röhl

aber darf die Debeka jetzt wirklich kürzen, obwohl das Tarifwerk selber keine Obergenze festschreibt. - Die med. Notwendigkeit nach §5 ist ja nicht ganz logisch - den Beihilfesatz bezahlen sie ja, also ist die Maßnahme auch med. notwendig - beim Rest geht es ja nur noch um die Höhe der Rechnung...

DEBEKA kürzt Leistungen für die Physiotherapie

Der_Frager, Donnerstag, 14.04.2011, 21:12 (vor 4972 Tagen) @ Webwizzard

siehe Tarif P der Debeka zu Heilmitteln, zu denen auch Phyisotherapie gehört:


" 3. Heilmittel (Heilbäder, Packungen, Kammern, Inhalationen, Mas-
sagen, Wärme- und Lichtbehandlungen sowie sonstige physikali-
sche Therapie)
Zugrunde gelegt werden Aufwendungen bis zur jeweils beihilfefähi-
gen Höhe.
"

Also alles gemäß der vereibarten tariflichen Leistung. Alles andere ist/wäre Kulanz und schädigt die anderen Verischerten!


Gruß,

Der_Frager

DEBEKA kürzt Leistungen für die Physiotherapie

Samson, Freitag, 15.04.2011, 07:59 (vor 4971 Tagen) @ Der_Frager

Danke Frager,
mir ist schon gerade ein Ei aus der Hose gefallen.
Denn wenn die PKV ihre Verträge rückwirkend einschränken könnte, das ginge ja nun gar nicht.

DEBEKA kürzt Leistungen für die Physiotherapie

Webwizzard @, Freitag, 15.04.2011, 16:36 (vor 4971 Tagen) @ Samson

Allen, die meine Fragen beantwortet haben, meinen herzlichen Dank für ihre Bemühungen.

Mit freundlichem Gruß

Webwizzard

DEBEKA kürzt Leistungen für die Physiotherapie

GKVler, Freitag, 15.04.2011, 17:57 (vor 4971 Tagen) @ Der_Frager

Also alles gemäß der vereibarten tariflichen Leistung. Alles andere ist/wäre Kulanz und schädigt die anderen Verischerten!

da es sich bei PKVen um gewinnorientierte private Unternehmen handelt und nicht um Solidargemeinschaften, würde durch Kulanz nur das Unternehmen geschädigt - nicht aber andere Versicherte :-D

Gruß GKVler

DEBEKA kürzt Leistungen für die Physiotherapie

Der_Frager, Freitag, 15.04.2011, 20:32 (vor 4971 Tagen) @ GKVler

Hallo GKVler:


"Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

private Versicherungsgesellschaft mit ausgestatteter Rechtspersönlichkeit (juristische Person), die der Befriedigung von Versicherungsbedürfnissen unter den Mitgliedern dient, die zugleich Versicherungsnehmer und Versicherer sind. "..."Der Aufbau des VVaG ähnelt der Genossenschaft; sein Zweck ist die kollektive Risikovorsorge (Risiko). Derjenige, der einen Versicherungsvertrag abschließt und damit Mitglied des WaG wird, ist also nicht nur Versicherungsnehmer, sondern zugleich Versicherer. Das Risiko der Geschäftsführung liegt damit im Gegensatz zur Versicherungs G bei den Versicherten."

Quelle: Wirtschaftslexikon24.net


Gruß,

Der_Frager

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