Rückerstattung von zu viel gezahlten Beiträgen? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ja, grundsätzlich geht das bei der ersten Einstufung als hauptberuflich Selbständiger - es kommt nun darauf an was genau geschätzt wurde und was genau am Ende herauskam - alle Schätzungen unter 1916,00 bzw. 1277,00 € führen nicht zur Rückzahlung.
Gruss
Czauderna