Rückerstattung von zu viel gezahlten Beiträgen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 07.04.2011, 18:48 (vor 4979 Tagen) @ bübinho

Hallo,
ja, grundsätzlich geht das bei der ersten Einstufung als hauptberuflich Selbständiger - es kommt nun darauf an was genau geschätzt wurde und was genau am Ende herauskam - alle Schätzungen unter 1916,00 bzw. 1277,00 € führen nicht zur Rückzahlung.
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum