Rückerstattung von zu viel gezahlten Beiträgen? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich habe mich letztes Jahr selbständig gemacht und mich entschlossen, freiwillig in der gesetzlichen KV zu bleiben. Der KV-Beitrag wurde demnach geschätzt. Laut Steuerbescheid lagen die Einnahmen deutlich unter dem geschätzten Betrag. Kann ich mit einer Rückerstattung der zuviel geleisteten Beiträge rechnen?
Vielen Dank.
Grüße,
bübinho
Rückerstattung von zu viel gezahlten Beiträgen?
Hallo,
ja, grundsätzlich geht das bei der ersten Einstufung als hauptberuflich Selbständiger - es kommt nun darauf an was genau geschätzt wurde und was genau am Ende herauskam - alle Schätzungen unter 1916,00 bzw. 1277,00 € führen nicht zur Rückzahlung.
Gruss
Czauderna