Freiwillige Krankenversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
nach den Einnahmen, aus denen der Lbensunterhalt bestritten wird, das können mehrere Arten sein wie z.B. Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung, rentenleistungen, Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit - nur der Aufbrauch vorhandenen Vermögens wird (derzeit) nicht zu Beitragsberechnung herangezogen. Nach mindestens 851,67 € fiktivem Einkommen muss man auf jeden Fall zahlen.
Gruss
Czauderna
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- Freiwillige Krankenversicherung -
fabluger,
04.04.2011, 19:06
- Freiwillige Krankenversicherung - Czauderna, 06.04.2011, 08:23