Freiwillige Krankenversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 06.04.2011, 08:23 (vor 4980 Tagen) @ fabluger

Hallo,
nach den Einnahmen, aus denen der Lbensunterhalt bestritten wird, das können mehrere Arten sein wie z.B. Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung, rentenleistungen, Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit - nur der Aufbrauch vorhandenen Vermögens wird (derzeit) nicht zu Beitragsberechnung herangezogen. Nach mindestens 851,67 € fiktivem Einkommen muss man auf jeden Fall zahlen.
Gruss
Czauderna


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