Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)
sag deiner Kasse einfach, dass du keine neue Kasse gewählt hast. Dann bleibst du nämlich tatsächlich Mitglied in deiner derzeitigen Kasse. Du kannst auch auf § 175 Abs. 4 S GBV verweisen.
Gruß und schönes Wochende
GKVler