Herzkrank und keine Krankenversicherung nimmt mich (Private Krankenversicherungen)

Uwe Krones @, Usingen, Montag, 28.03.2011, 20:04 (vor 4992 Tagen)

Hallo,

habe das Problem das ich ( Selbstständig) und 61 Jahre, in 2008 ins Krankenhaus musst wegen eines Herz Innenwandinfarkt. Man hat hier festegestellt das ich Diabätis Typ1 habe. Das wiederum nahm die Continental PKV, als Anlass mich rauszuwerfen? Wobei ich hier nichts von meinem Zucker wusste?...zur Zeit Prozessiere ich gegen.................jedoch habe ich das Problem, das mich keine Krankenversicherung nimmt wegen meiner Krankheiten.
Selbst die gesetzlichen Krankenversicherung nehmen mich nicht auf, da ich schon über 55 Jahren bin und Sie nicht verpflichtet sind mich zu nehmen.

Hat jemand Erfahrungen und eine Idee, was ich tun kann.........da wir in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gibt. Ich jedoch aber keine Chance habe in eine Einzutreten?

Danke für hilfreiche Vorschläge.

Lg

Herzkrank und keine Krankenversicherung nimmt mich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 29.03.2011, 02:44 (vor 4992 Tagen) @ Uwe Krones

Seit 1.Januar 2009 gilt der §193 des VVG. Falls jedoch letzte Versicherung vor der continentalen eine gesetzliche Krankenversicherung gewesen ist, wirst Du rückwirkend ab 1. April 2007 unabhängig der sonst geltenden Altersgrenze 55 dort wieder aufgenommen. Grund: der Vertrag bei der PKV gilt juristisch als nicht zustande gekommen. Die continentale konnte vom Vertrag nur wegen sogenannter vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung nach §194 VVG zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung nach §21 VVG anfechten. Die Antwort mit den konkret geltenden Rechtsgrundlagen findet sich im Schreiben der Dortmunder.

Falls letzte Versicherung eine privates Unternehmen gewesen ist, wirst Du bei jeder anderen PKV und aufgrund zitierter Diagnosen nur im Basistarif ohne versicherungsmedizinische Zuschläge zu rund 630€ (inklusive Pflegeversicherung) versichert werden können. Die gute Nachricht: im Falle finanzieller Überforderung, wird Dir der Beitrag bei Leistungsbezug von Arbeitslosengeld II aufgrund neuester Rechtssprechung komplett erlassen, heißt privates Unternehmen und Jobcenter treten in die Schuld.

Herzkrank und keine Krankenversicherung nimmt mich

Uwe @, Usingen, Dienstag, 29.03.2011, 09:15 (vor 4992 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl,

danke für die sehr detaillierte Info, hilft mir schon mal weiter. Dachte jedoch ich könnte den Kelch an mir vorbeiziehen lassen und nicht in den Basistarif wechseln.

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