Krankenversicherung rückwirkend oder ab Steuerbescheid (Gesetzliche Krankenkassen)
Guten Abend,
ich bin derzeit bei meinem Mann familienversichert. Ich habe mich allerdings selbstständig gemacht und im vergangenen Jahr im Grunde zuviel verdient um dies noch zu bleiben. Wenn ich mich nun freiwillig gesetzlich versichere und unseren Steuerbescheid vorlegen muss, bezahle ich die Beiträge dann rückwirkend für 2010 oder erst ab Datum des Steuerbescheids?
Danke für Eure Nachrichten!!
Krankenversicherung rückwirkend oder ab Steuerbescheid
Hallo,
die Familienversicherung bzw. der Anspruch auf die beitragsfreie F. entfällt rückwirkend. Daher sind die Beiträge entsprechend nachzuzahlen, allerdings nicht unbegrenzt.
Gruß
SH