Krankenversicherung rückwirkend oder ab Steuerbescheid (Gesetzliche Krankenkassen)

Sandra, Montag, 28.03.2011, 20:25 (vor 4989 Tagen)

Guten Abend,

ich bin derzeit bei meinem Mann familienversichert. Ich habe mich allerdings selbstständig gemacht und im vergangenen Jahr im Grunde zuviel verdient um dies noch zu bleiben. Wenn ich mich nun freiwillig gesetzlich versichere und unseren Steuerbescheid vorlegen muss, bezahle ich die Beiträge dann rückwirkend für 2010 oder erst ab Datum des Steuerbescheids?

Danke für Eure Nachrichten!!

Krankenversicherung rückwirkend oder ab Steuerbescheid

Sven Hennig @, www.online-pkv.de, Freitag, 01.04.2011, 15:44 (vor 4985 Tagen) @ Sandra

Hallo,

die Familienversicherung bzw. der Anspruch auf die beitragsfreie F. entfällt rückwirkend. Daher sind die Beiträge entsprechend nachzuzahlen, allerdings nicht unbegrenzt.

Gruß
SH

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