Zusatzversicherung MV 732 und MV 832 u.a. (Private Krankenversicherungen)
Martha, Freitag, 25.03.2011, 13:12 (vor 4996 Tagen)
Hallo Zusammen,
was für unterschiede gibt es bei den o.g. stationären Zusatztarifen des Münchener Vereins. Ich bin noch PKV Vollversichert beim MV und bei Gelegenheit überlege ich mir in die GKV mit Zusatzversicherungen zu wechseln.
a)Für den stationären Bereich denke ich an 732 oder 832 - außer Einbettzimmer weitere unterschiede?
b)im Zahnbereich weiß ich noch nicht genau, welche MV Tarife in Betracht kommen - leider sind dort alle ziemlich teuer. Habt ihr eine Idee?
c)im ambulanten Bereich gibt es nichts gescheites beim MV, oder habt ihr eine Idee?
d)die Anrechnung der Alterungsrückstellungen ist es beim MV möglich, allerdings werden anteilig nur die Rückstellungen angerechnet, wie sie Prozentual auf den jeweiligen Bereich fallen (also stationär, Zahn) - ist das wirklich so und lässt sich dies ändern?
Zusatzversicherung MV 732 und MV 832 u.a.
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 25.03.2011, 17:59 (vor 4996 Tagen) @ Martha
a) der 732er würde weiblich z.B. 1961 geboren 55,44€ kosten und kann wie auch der nur 42,32€ kostende 832er mit dem Zusatztarif 170 versichert werden, welcher 40% vom Zahnersatz, Leistungen für Brillen bzw. Auslandsschutz bietet. Im höherpreisigen Tarif ist allerdings die Gebührenordnung stationär komplett nach oben geöffnet! heißt Zugang zu teueren Spezialisten und somit für Dich die Gewissheit alles Menschenmögliche für den Fall der Fälle getan zu haben ..
b) da im Zahnbereich keinerlei Alterungsrückstellungen gebildet werden, könntest Du Dich auf dem Markt umsehen. Hierfür empfehle ich den Spezialisten Waizmann
c) der 723er erstattet 80% der Restkosten ambulanter Behandlungen, des Heilpraktikers, der Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie von privaten Zahnbehandlungen und ist damit gut ausstaffiert .. auch preislich mit 148,62€ ganz bayerisch betucht
d) siehe b)
Anm. das ganze Paket kostet 212,40€; erfahrungsgemäß ergeben aber die aufgebauten Alterungsrückstellungen pro Versicherungsjahr etwa 10€ Nachlass und wie Du schon vom Versicherer erfahren hast, wird ein Teil des Kapitals auch verwendet um Beitragsanpassungen ab Erreichen der Regelaltersgrenze abzumildern. Am allerbesten Du schreibst hierfür mal direkt die Abteilung Versicherungsmathematik in München an und bittest um eine gezielte Auftstellung.
Fragen? joachimroehl@web.de
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Martha, Freitag, 25.03.2011, 21:56 (vor 4995 Tagen) @ Joachim Röhl
w, 1976 - aber beim 732 nur ca. 4 Euro Alterungsrückstellung für bereits 8 Jahre angerechnet????????-das meinte ich unter d), dass nur relativ wenig Anteil Alterungsrückstellungen aus dem Bereich stationär gerechnet wird.
Ambulant ist doch sehr teuer, oder wie darf ich deine Äußerung verstehen? Nur 80 %, das ist doch bei Kostenerstattung sehr wenig, es bleiben ja immer noch 20% übrig.
stationär ist der 732 glaube ich wirklich besser, Belegärzte möglich, 10 Euro GKV-Zuzahlung auch übernommen...
gibt es im Zahnbereich nie Alterungsrückstellungen???
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Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Samstag, 26.03.2011, 05:01 (vor 4995 Tagen) @ Martha
Der Hinweis mit der Mathematik bleibt bestehen, denn bei nur vier Euro Nachlass warst Du entweder äußerst preiswert vollversichert bzw. die Rückstellungen werden großteilig in den Alterstopf gelegt. Ambulant mit 118,81€ liegt im preislichen Mittelfeld, denn Du bekommst die kompletten Restkosten selbst wenn Kasse nur 1€ ausspuckt! und falls Kasse komplett verweigert immerhin noch 80 Prozent. Da liegen die meistverkauften Tarife für ambulante Kostenerstattung von arag zu 115€ bei nur sechzig bzw. dkv mit 132€ bei fünfzig Prozent. Stationär sind die 38,12€ im besseren 732er vergleichbar mit arag und dkv. Im Zahnbereich sind mir Alterungsrückstellungen nicht bekannt.
Fazit: ein Bruttopreis von 156,93€ minus der Dir bekannten jetzt sofort geltenden vier ist hoch, das Kostenrisiko für den Versicherer dagegen ungleich höher. Der muß immer kalkulieren, daß z.B. im konkreten Fall ein Rheumatologe das Medikament Enbrel® 50mg mit acht Fertigspritzen zu 1807,91€ monatlich auf Dauer verschreibt, wo Kasse gerade mal 13,09€ für dreissig Zäpfchen Diclofenac® N2 oder im besten Fall Ibuprofen genehmigt. Auch eine medizinisch notwenige Parodontitisbehandlung bei einer Zahnfleischtaschentiefe von unter 3mm wird von jeder Kasse strikt abgelehnt. Selbst die jährliche professionelle Zahnreinigung (PZR) gehört nicht zum Leistungskatalog der GKV. Heilpraktiker und SGB V sind ebenfalls wie Hund und Katze. Bei Erstattung einer einfachen Brille, ich spreche hier nicht von Designermodellen hundertfünfzig Euro aufwärts, bekommt Kasse ganz kalte Füße ..
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Martha, Sonntag, 27.03.2011, 10:09 (vor 4994 Tagen) @ Joachim Röhl
723 kapier ich immer noch nicht.
der zahlt doch immer 80% - somit bleibt doch immer ein Rest zu tragen, oder???
723 und GKV-Kostenerstattung ergibt also nicht immer 100% wie z.B. bei ARAG?
oder liege ich wiedermal falsch
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Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Sonntag, 27.03.2011, 18:35 (vor 4994 Tagen) @ Martha
bearbeitet von Joachim Röhl, Sonntag, 27.03.2011, 19:30
Da hast Du recht, aber ist ja nicht so, daß die GKV überhaupt nichts leistet. In der Restkostenversicherung zahlt mv nur 80% wo andere bis 100% leisten. Allerdings erhält man die achtzig auch dann, wenn Kasse überhaupt nichts rausrückt und dies kommt wie oben beschrieben schon heute sehr oft vor und dürfte nach weiteren Bissen der Rot-Grünen Mamba und der nächsten Gesundheitsreform sogar noch zunehmen ..
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Martha, Sonntag, 27.03.2011, 19:30 (vor 4994 Tagen) @ Joachim Röhl
supi, danke.
a)Ich habe nochmals genau geschaut, nach 7 Jahren Vollversicherung im 860 habe ich für den 732 5,62 Euro Alterungsrückstellungen verrechnet bekommen!? Ich weiß natürlich nicht, wieviel evtl. auf den 723 angerechnet würde - dies könnte natürlich am Verhältnis zw. stationärer und ambulanter Rückstellungen liegen (?)
b)Heißt das jetzt, dass im 860 wenig Rückstellungen vom MV gebildet wurden? Ich dachte eigentlich immer, dass MV relativ hohe Rückstellungen bildet. Oder ist es so, dass die Alterungsrückstellungen nur "schlecht" mit den Zusatztarifen verrechnet werden?
c)Werden eigentlich für reine Einbettzimmertarife z.B. im 734 (Beihilfetarif für Einbettzimmer) auch Alterungsrückstellungen gebildet?
d)Herr Röhl, sie schrieben, dass MV evtl. viele Rückstellungen für das "spätere Alter" gebildet hat. Stehen diese Rückstellungen bei einer jetztigen Umstellung in Zusatztarife eigentlich später (also ab 60 Jahre) auch für die Zusatztarife zur Verfügung (also reduziert sich der Zusatztarif mit 60 oder 65 Jahren nochmals deutlich?)
e)der 10%ige gesetzliche Zuschlag, der bislang in der VollPKV angespart wurde, steht der dann ab 60 bzw. 65 Jahren auch für die Zusatztarife zur Verfügung?
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Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Sonntag, 27.03.2011, 19:45 (vor 4993 Tagen) @ Martha
a) ich wiederhole: freundlicher Brief an die Mathematik
b) dito, die Summen werden in unterschiedliche Töpfe aufgesplittet, nur ein kleiner Teil führt zur sofortigen Beitragsreduzierung
c) ja
d) ja, denn jeder Euro in eine PKV investiert zahlt sich immer nur für den Einzahler aus, jeder Euro in eine GKV abgeführt ist mehrheitlich gut für sozial Schwachbrüstige bzw. erkrankte Mitglieder. Steht ja auch groß drüber "Solidargemeinschaft"
e) nein, diese gesetzlichen Einzahlungen (haben die RotGrünen!! seinerzeit durchgedrückt) gehen über in die Versichertengemeinschaft des Unternehmens. Leider konnten nur Bestandskunden bis zum 1.Januar 2001 dieser 10%igen Zwangsabgabe widersprechen, alle anderen müssen leider zahlen und verlieren im Falle des Falles wie Du jetzt ihre aufgebauten Besitzstände.
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Martha, Donnerstag, 31.03.2011, 15:05 (vor 4990 Tagen) @ Joachim Röhl
wie verhält es sich rein praktisch mit dem in der GKV bekannten "Bonus Heft" (65% bei regelmäßiger Vorsorge) beim Übergang von PKV zu GKV???
tragen die Zahnärzte die Besuche (die die letzten Jahre privat abgerechnet wurden) dann ins neue Bonusheft der jetzigen GKV nach???
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Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 31.03.2011, 17:00 (vor 4990 Tagen) @ Martha
Die meisten bei mir Versicherten lassen etwas aufwendig vor einem Wechsel zurück in die GKV die alljährlichen Stempel in ein Bonusheft eintragen, liegt ja bei den meisten Zahnärzten aus. Selbst ein Dentist in Key West freut sich sein Signum so ungewohnt zu hinterlassen. Die Kassen akzeptieren dies auf freiwilliger Basis geführte oder auch die einzelnen privaten Abrechnungen ganz unkompliziert. Fazit: kleine Mühe für etwas mehr Geld als Kassenpatient.