Angestelltenverhältnis und Dividenden (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 23.03.2011, 17:30 (vor 4994 Tagen) @ BiggieBen

Hallo,
nein, diese Dividende hat keinen Einfluss darauf und ist auch nicht beitragspflichtig, denn wenn Du krankenversicherungspflichtig bist in der GKV, dann spielen solche EDinkünfte keine Rolle, und bist du als Arbeitnehmer nicht Krankenversicherungspflichtig dann erst recht nicht weil du ja schon den Höchstbeitrag zahlst.
Gruss
Czauderna


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