DAK ruft trotz Widerspruch an und macht dann noch falsche... (Gesetzliche Krankenkassen)

JanaW, Freitag, 18.03.2011, 15:23 (vor 4999 Tagen)

Hallo,

haben ehemalige DAK Versicherte ähnliches erlebt?

Aufgrund von Problemen bei Genehmigungen von Kur und Allergikabettwäsche und wegen des Zusatzbeitrages bin ich zur TK gewechselt (bei der ich übrigens äußerst zufrieden bin).

Bei meiner Kündigung habe ich der weiteren Kontaktaufnahme schriftlich widersprochen.

Trotzdem erhalte ich regelmäßig "Werbe"anrufe bei denen man mir die Vorzüge der DAK erklären möchte. Wenn ich die am Telefon versprochenen medizinischen Versorgungsvorzüge gegenüber der TK mit den Infos der DAK im Internet vergleiche stellt sich heraus, dass diese Informationen teilweise nicht mal stimmen.

Ich überlege schon, ob ich die Bundesnetzagentur einschalten soll.

Wenn man Leistungen benötigt muss man hinter Atteste herlaufen und Ablehnungen widersprechen, kaum hat man gekündigt wollen die angeblich die Leistungen bieten, wie man sie zum Beispiel bei der TK ohne Probleme bekommt (leider anscheinend nur als Nichtversicherter)

Die Anrufe nervern :-(

Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit der DAK gemacht?

DAK ruft trotz Widerspruch an und macht dann noch falsche...

Czauderna, Freitag, 18.03.2011, 19:08 (vor 4999 Tagen) @ JanaW

Hallo,
nein, habe ich nicht - aber ich arbeite ja auch bei der DAK und bei uns gibt es die strikte Anweisung dass wir nur dann einen Anruf
(auch bei bestehenden Versicherungsverhältnissen) tätigen dürfen, wenn wir schriftlich dazu autorisiert wurden. Die gilt ausschliesslich für sog. "Werbeaktionen", wie z.B dass wir neue Produkte vorstellen wollen oder über Zusatztarife indormieren wollen. Bei ausgeschiedenen Mitgliedern gilt das natürlich erst recht. Nur wenn Anrufe zur Klärung von Sachverhalten erforderlich werden, dann können wir auch ohne diese Einwilligung anrufen.
Das was dir passiert ist, so wie geschildert darf einfach nicht vorkommen und das muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin eigentlich wissen. Selbstverständlich kannst Du dich beschweren, das ist keine Frage, aber einen konkreten Hinweis beim nächsten Anruf und du hast deine Ruhe künftig.
Gruss Czauderna

DAK ruft trotz Widerspruch an und macht dann noch falsche...

Ex-DAK-Versicherter, Samstag, 02.04.2011, 13:34 (vor 4984 Tagen) @ Czauderna

Bei mir haben sie meine Kündigung in Heidelberg einfach mal 2 Wochen liegen gelassen und sie nicht bearbeitet. Erst bei erneuter Nachfrage per Mail bat man mich um meine Telefonnummer, man wolle das abschließend telefonisch klären. Obwohl ich deutlich gesagt habe, daß ich einfach nur die Kündigungsbestätigung möchte, hat mich der DAK-Mitarbeiter 20 Minuten "vollgelabert" und wollte mich überzeugen, doch zu bleiben. Dann kam per Post ein ca. 3 cm hoher Stapel von "Argumenten", warum die DAK so toll ist. Ganz unten lag die Kündigungsbestätigung...

So hat der Mitarbeiter lediglich erreicht, daß ich selbst dann, wenn die DAK den Zusatzbeitrag nicht mehr hätte (oder alle anderen Kassen diesen auch erheben), ich da garantiert nicht mehr hingehe.

DAK ruft trotz Widerspruch an und macht dann noch falsche...

Czauderna, Samstag, 02.04.2011, 13:50 (vor 4984 Tagen) @ Ex-DAK-Versicherter

Hallo,
zwei Wochen liegen lassen ist doch noch okay, wobei man sage muss, dass die nichst extra leigengelassen wird, das ist auch eine Frage des POstaufkommens und der Mitarbeiterkapazität, von daher ist das nichts aussergewöhnliches und schon gar kein Vorsatz. Dass der betreffende Mitarbeiter dich "belabert" hat ist doch auch sein Job, schliesslich hast du ihm 20 Minuten zugehört, ergo hat es dich doch dann auch interessiert, oder ??
Wir hatten auch schon umgekehrte Fälle, nämlich solche, bei denen die "neue" Kasse bei der Kündigung "behilflich" war und in der Kündigung stand dass keine Halteversuche erwünscht wären. Da haben sich dann vereinzelt Mitglieder darüber beschwert, dass man sie nach so langer Mitgliedschaft einfach hätte sang und klanglos ziehen lassen, was bewies dass diese nicht einmal wussten was sie da unterschrieben hatten.
Viel Glück bei deiner neuen Kasse.
Gruss
Czauderna

DAK ruft trotz Widerspruch an und macht dann noch falsche...

GKVler, Samstag, 02.04.2011, 19:03 (vor 4984 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna

14 Tage einfach liegen lassen ist alles andere als ok....die Versicherten warten schließlich auf die Kündigungsbestätigung und die neuen Kassen dürfen ohne die Kündigungsbestätigung keine Mitgliedsbescheinigung ausstellen. Das heißt, duch die verzögerte Bearbeitung verzögert sich auch alles andere....
daher ist ja auch gesetzlich geregelt, dass die Kündigungsbestätigung unverzüglich (auf deutsch: sofort), spätestens innerhalb von 14 Tagen ausgestellt werden muss.

wenn Versicherte bei einer Kündigung nicht durchlesen, was sie unterschreiben, ist das nach meiner Meinung kein Grund, sich nicht daran zu halten. Davon abgesehen, müsst ihr die Kündigungsbestätigung ausstellen, bevor ihr Haltearbeit macht - ist gesetzlich so geregelt (ich kenne allerdings keine Kasse, die sich an diesen Punkt hält).

Habt ihr übrigens bei allem anderen auch so lange Bearbeitungszeiten? wenn ich mir vorstelle, dass ich bei euch versichert bin und 2 Wochen auf Geld warten muss, find ich das ehrlich gesagt nicht so dolle :-(

Gruß GKVler

DAK ruft trotz Widerspruch an und macht dann noch falsche...

Czauderna, Samstag, 02.04.2011, 19:50 (vor 4984 Tagen) @ GKVler

Hallo,
da hast du etwas falsch verstanden - wenn ich sage dass 14 Tage okay sind, dann meinte ich damit in erster Linie dass die Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen ausgestellt werden muss und auch zugesandt. Es hat sich aber leider eingebürgert, dass die Kündiger schon gerne die Bestätigung innerhalb der ersten Woche zu Hause haben wollen. Ich kann natürlich wie immer nur aus meiner Sicht und aus meinem Bereich heraus schreiben. Natürlich haben wir immer darauf geachtet dass dieses Frist eingehalten wurde und wir tun dies auch heute noch. Heute ist das auch kein Thema mehr, haben doch die Kündigungen extrem nachgelassen.
Was deine andere Frage angeht - keine Sorge - in der Regel werden Geldleistungen wie Krankengeld innerhalb von 24 Stunden überwiesen
wenn sonst keine Hinderungsgründe vorliegen. Deine Bedenken sind demnach unnötig.
Gruss
Czauderna

DAK ruft trotz Widerspruch an und macht dann noch falsche...

Czauderna, Samstag, 02.04.2011, 19:56 (vor 4984 Tagen) @ GKVler

Hallo, noch ein Nachtrag - nur mal so zur Kenntnis :

"daher ist ja auch gesetzlich geregelt, dass die Kündigungsbestätigung unverzüglich (auf deutsch: sofort), spätestens innerhalb von 14 Tagen ausgestellt werden muss."

was heisst sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen ??? -
nun, auch wenn es vielleicht nicht geglaubt wird, aber wir haben trotz allem auch noch immer Kassenwechsler, die zu uns kommen und von daher sehen wir auch die Kündigungsbestätigungen der anderen Kassen und deren Ausstelltdatum - ich habe exakt 2 Kündigungsbestätigungen von 10 (im Durchschnitt), die innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Kündigung bei der Kasse, ausgestellt wurden - da wird schon grundsätzlich auch bei allen anderen die 14 Tage-Frist angewandt - die Gründe dafür sind mir nicht bekannt - ich will nur nicht die "Feststellung" im Raum stehen lassen, dass dies eine DAK-spezifische Sache wäre.
Gruss
Czauderna

DAK ruft trotz Widerspruch an und macht dann noch falsche...

GKVler, Montag, 04.04.2011, 18:49 (vor 4982 Tagen) @ Czauderna

"daher ist ja auch gesetzlich geregelt, dass die Kündigungsbestätigung unverzüglich (auf deutsch: sofort), spätestens innerhalb von 14 Tagen ausgestellt werden muss."

was heisst sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen ??? -

dass heißt, was es heißt: dass die Kündigungsbestätigung sofort ausgestellt werden müssen, wenn man sich an den Wortlaut des Gesetzes hält (genau heißt es "unverzüglich").

aber ich hatte ja auch dabei geschrieben, dass es eher ungewöhnlich ist, dass sich eine Kasse daran hält....es ist also kein DAK-spezifisches Problem.

Gruß GKVler

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