Rausgeworfen aus der Aok Niedersachsen (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 18.03.2011, 11:49 (vor 5003 Tagen) @ nicole

Hallo,
ich gehe mal davon aus dass der Betreffende arbeitslos ist, denn nur bei diesem Personenkreis kann ein, meiner Ansicht nach, höchst fragwürdiges Gerichtsurteil das Handeln der Kasse bestimmt haben.
Mein Rat - sofort Widerspruch einlegen (schriftlich) und sich vom Arzt bestätigen lassen dass aus nachvollziehbaren Gründen ein früherer Arztkontakt nicht möglich war und dass auf jeden Fall die Arbeitsunfähigkeit weiterbestanden hat - noch besser, persönlich zur Kasse gehen, den Widerspruch persönlich abgeben und versuchen vor Ort eine Entscvheidung zu erwirken.
Einen "Rausschmiss" aus der Kasse kann es nicht geben, da es in Deutschland seit dem 01.04.2007 Gesetzt ist das eine Krankenversicherung bestehen muss - es kann also allenfalls zur Umstellung des Versicherungsverhältnisses kommen - dies aber nur als Ergänzung.
Gruss
Czauderna


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