EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV (Private Krankenversicherungen)

Gast Oliver, Mittwoch, 02.03.2011, 10:19 (vor 5015 Tagen)

was bedeutet die gestrige EuGH Entscheidung zum Diskriminierungsverbot Mann/Frau für die PKV? Insbesondere für Alttarife?

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

nur mal so, Montag, 07.03.2011, 12:32 (vor 5010 Tagen) @ Gast Oliver

Ohne ins Detail gehen zu wollen: ES WIRD TEURER

Es ist schon unglaublich wie unter dem Deckmantel der "Alle sind Gleich" vom EUGH tatsächliche und damit auch kalkulatorisch begründete Risiken ausgeblendet werden. Muss dann im nächsten Schritt der 20jährige den gleichen Beitrag wie der 60 jährige bezahlen. Wäre ja nur konsequent.
Der 18 jährige Fahranfänger als Einzelner betrachtet muss nicht zwangsläufig schlechter Fahren als der 50jährige.

Auch hier zeichnet sich deutlich ab wie weit sich die Politik, bzw. mittlerweile selbst die Rechtssprechung von tatsächlichen Gegebenheiten entfernt hat.

Wer glaubt den allen Ernstes das je nach Sparte die Frauen/Männer deshalb günstiger werden. Hier wird den Versicherungen für kommende Beitragssteigerungen "für das aktuell günstigeren Risiko" Tür und Tor geöffnet.

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

Toni (Nicht-Beamter), Montag, 07.03.2011, 14:47 (vor 5010 Tagen) @ nur mal so

Warum klagt eigentlich niemand gegen die sog. "B-Tarife" der Versicherungen, die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (ja, auch Richtern!) vorbehalten sind. Die sind in meinen Augen auch eine unzulässige Benachteiligung aller Menschen, die nicht zu dieser Bevölkerungsgruppe gehören.

Gruß,
Toni

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

Hans, Mittwoch, 09.03.2011, 16:01 (vor 5008 Tagen) @ Toni (Nicht-Beamter)

@toni: Bitte nehmen Sie eine ganzheitliche Betrachtung beim Vergleich der Krankenversicherung von Beamten und Nichtbeamten vor. So erhalten Beamte keinen 50%igen Arbeitgeberanteil. Wollen sie sich und die Familie (letztere beitragsfrei) in der GKV versichern (nur wenige GKV-Vorversicherte dürfen das überhaupt), so müssen sie die Gesamtprämie allein tragen, also das Doppelte gegenüber Arbeitnehmern zahlen. Sie sind also rechtlich und wirtschaftlich gezwungen, sich zu einen 50%-Anteil privat zu versichern, für Fau und Kinder fallen zusätzliche Prämien an. Auch in diesem Falle zahlt der Beamte i.R. mehr als ein vergleichbarer Angestellter, ohne wirklich besser versichert zu sein (in vielen Punkten bleibt die PKV/Beihilfe sogar hinter der GKV zurück). Oder beziehen sich Ihre Ausführungen nur auf die Beamtentarife der Autohaftpflichtversicherung? Ursache letzterer sind versicherungsmathematische Berechnungen aufgrund der Risikoanalyse,wonach Beamte nun einmal vorsichtiger fahren und weniger Unfälle verursachen als Nichtbeamte.

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

Czauderna, Mittwoch, 09.03.2011, 16:09 (vor 5008 Tagen) @ Hans

Hallo,

"Wollen sie sich und die Familie (letztere beitragsfrei) in der GKV versichern (nur wenige GKV-Vorversicherte dürfen das überhaupt), so müssen sie die Gesamtprämie allein tragen, also das Doppelte gegenüber Arbeitnehmern zahlen".
Vielleicht sollten wir bei der gesamtheitlichen Betrachtung nicht die Personenkreise der Selbständigen, Arbeitslosen und der sonstigen Nichtversicherungspflichtigen Personen vergessen.
Ihre Bemerkung in den () verstehe ich nicht so ganz, wie meinten Sie das genau ?
Auch an dieser Stelle nochmals der HInweis dass es sehr, sehr viele Beamten mit Familienanahang gibt in unserem Lande, die sich nach wie vor für die GKV-Versicherung entscheiden - das muss doch Gründe haben ??.
Gruss
Czauderna

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

Hans, Donnerstag, 10.03.2011, 12:52 (vor 5007 Tagen) @ Czauderna

@Czauderna: Mein Beitrag enthält drei Klammer-Einschübe: Meinten Sie den betr. "nur wenige GKV-Vorversicherte dürften dies überhaupt"? Diese Bemerkung zielt darauf, dass Beamte nicht ohne weiteres in die GKV gehen können. Nur wenn sie vor der Verbeamtung in der GKV waren und sich von Anfang an entscheiden, in der GKV zu bleiben, können sie als Beamte in der GKV sein.

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

Czauderna, Donnerstag, 10.03.2011, 16:15 (vor 5007 Tagen) @ Hans

Hallo Hans,
ja, richtig, sehe ich auch so, aber es sind die wenigsten Berufsanfänger, die gleich als Beamte oder Beamtenanwärter ihre berufliche Laufbahn beginnen und bis dahin schon PKV-versichert waren. Überwiegend kommen alle aus der GKV, entweder aus der Familienversicherung, als bisher pflichtversicherter Student oder werden aus einer Angestelltentätigkeit heraus verbeamtet , na ja, und da hat man eben die Entscheidungsfreiheit GKV oder PKV.
Gruss
Czauderna

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

Hans, Donnerstag, 10.03.2011, 21:03 (vor 5007 Tagen) @ Czauderna

@Czauderna: Im höheren Dienst gelangen viele über ein Referendariat, das als Beamter auf Widerruf abzuleisten ist (jedenfalls war dies über Jahrzehnte früher so). Davor war der Betreffende regelmäßig Student. Selbst wenn dieser in der GKV war, ist die Option, als Beamter in der GKV zu bleiben, eine theoretische, da der Arbeitgeber keinen AG-Anteil für Beamte leistet. Würden Sie als junger lediger Referendar sich dafür entscheiden, einen doppelten KV-Beitrag zu leisten? Aus den Referendarsbezügen ist dies gar nicht zu bezahlen. Eine echte Wahl würde nur bestehen, wenn auch ein AG-Anteil gezahlt würde.

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

GKVler, Donnerstag, 10.03.2011, 21:39 (vor 5007 Tagen) @ Hans

es gibt genügend Beamte, die genau diese Entscheidung getroffen haben - aus welchen Gründen auch immer: Gesundheitszustand, bereits Familie, Familienplanung oder Beamte die einfach nicht nur den zuerst günstigeren Beitrag sehen sondern auch den später teureren etc.

und selbst, wenn Beamte sich für die PKV entscheiden: es ist doch immer die eigene Entscheidung. Ja für junge, am besten männliche und gesunde Beamte ohne Familie ist die PKV günstiger. Aber das ändert sich bekanntlich mit der Zeit...

So erhalten Beamte keinen 50%igen Arbeitgeberanteil.

nee, aber dafür erhalten freie Heilfürsorge von ihrem Dienstherrn und müssen daher nur einen Teil der Krankheitskosten versichern.

nur wenige GKV-Vorversicherte dürfen das überhaupt

wie schon geschrieben: alle Beamten dürfen das

Sie sind also rechtlich und wirtschaftlich gezwungen, sich zu einen 50%-Anteil privat zu versichern

nochmals: nein, niemand wird dazu "gezwungen" - die meisten Beamten denken aber wohl zu kurzfristig (keine Kritik, nur eine Feststellung)

für Fau und Kinder fallen zusätzliche Prämien an

nur, wennn man sich für die PKV entscheidet. Aber das sind die Unterschiede zwischen den beiden Systemen PKV und GKV, die jedem bereits bei Abschluss bekannt sind.

Auch in diesem Falle zahlt der Beamte i.R. mehr als ein vergleichbarer Angestellter, ohne wirklich besser versichert zu sein (in vielen Punkten bleibt die PKV/Beihilfe sogar hinter der GKV zurück).

gut erkannt

Ursache letzterer sind versicherungsmathematische Berechnungen aufgrund der Risikoanalyse,wonach Beamte nun einmal vorsichtiger fahren und weniger Unfälle verursachen als Nichtbeamte.

oder vielleicht auch eine gute Lobbyarbeit - aber egal: ich gönn's den Beamten ja.

Nur wenn sie vor der Verbeamtung in der GKV waren und sich von Anfang an entscheiden, in der GKV zu bleiben, können sie als Beamte in der GKV sein.

richtig. und wer sich zu Beginn des Beamtenlebens (jung, gesund, ohne Familie, am günstigsten noch männlich) für die vermeintlich günstigere Variante entscheidet, darf sich später nicht beschweren, wenn der für diese Entscheidung zahlen muss.

Eine echte Wahl würde nur bestehen, wenn auch ein AG-Anteil gezahlt würde.

Dann würden die Beamten aber gegenüber den Angestellten (die auch kein Wahlrecht haben) nach meiner Meinung zu sehr bevorteilt. Korrekt wäre es meiner Meinung nach, wenn die Beamten genauso wie die Angestellten versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung würden

Gruß GKVler

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

Heiner, Donnerstag, 10.03.2011, 21:48 (vor 5007 Tagen) @ GKVler

beamten erhalten in der regel beihilfe. bei freier heilfürsorge (kriegen z. b. zivis und bestimmte beamtengruppen) zahlt der staat alles ("frei").

beamte haben leider nicht das wahlrecht, in die gkv zu gehen. sie können nur in die gkv, wenn die voraussetzungen des § 9 sgb v vorliegen.

ich würde mich (als beamter) auch sehr freuen, wenn ich nicht (durch die beitragshöhe) faktisch in die gkv gezwungen würde, sondern mich wie ein normaler angesteller pflichtversichern müsste.
da die gkv für die haushalte aber teurer ist (zumindest auf kurze frist) wird das wohl ein wunsch bleiben...

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

Hans, Freitag, 11.03.2011, 21:59 (vor 5006 Tagen) @ GKVler

@GKVler: Wieso wäre denn ein Beamter, wenn er wie der Angestellte in der GKV nur den AN-Anteil zu zahlen hätte, gegenüber dem Angestellten bevorteilt? Das ist doch absurd. Er wäre doch nur diesem gleichgestellt!

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

GKVler, Samstag, 12.03.2011, 14:51 (vor 5005 Tagen) @ Hans

Wieso wäre denn ein Beamter, wenn er wie der Angestellte in der GKV nur den AN-Anteil zu zahlen hätte, gegenüber dem Angestellten bevorteilt? Das ist doch absurd. Er wäre doch nur diesem gleichgestellt!

Er wäre dann im Vorteil, wenn er ein Wahlrecht hätte - Beihilfe und PKV oder GKV + Übernahme des AG-Anteils durch den Dienstherrn, da Angestellte dieses Wahlrecht eben nicht haben (abgesehen von Angestellten mit einem Einkommen oberhalb der JAE und selbst die können nur zwischen GKV und PKV wählen, die Beihilfe-Variante fällt auch da weg.

Ich würde es für gut und richtig halten, wenn für Beamte und Angestellte die gleichen Regeln gelten würden - d. h. für alle grundsätzliche Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Gruß
GKVler

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

Heiner, Samstag, 12.03.2011, 18:37 (vor 5005 Tagen) @ GKVler

Für Beamte gelten per Verfassung (Artikel 33 Abs. 5 GG) bestimmte Sonderregelungen, die nicht einfach (es sei denn freiwillig) aufgegeben werden können.

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

GKVler, Samstag, 12.03.2011, 19:26 (vor 5005 Tagen) @ Heiner

Art. 33 Abs. 5 GG: Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Ja - aber was hat das mit Beihilfe vs. Sozialversicherungspflicht zu tun? Eine Weiterentwicklung könnte ja durchaus auch so aussehen, dass eine Sozialversicheurngspflicht eingeführt wird...dann würde das Problem, über das weiter oben geklagt wurde - zu hohe Beiträge für ältere Beamte, für alleinverdienende Beamte mit Familie etc. - sich von alleine erledigen.

Ich habe hier nie das Beamtentum an sich angezweifelt. Aber nicht alle Beamte sind glücklich mit der Beihilfe-Regelung, vor allem solche nicht, die in den niedrigeren Vergütungsgruppen eingestuft sind. Das ist auch hier im Thread zu erkennen. Hier wurde darüber geklagt, dass ein "wirtschaftlicher Zwang" für Beamte besteht, eine PKV abzuschließen mit der Folge der hohen Beiträge für Familien. Eine Weiterentwicklung des Berufsbeamtentums sollte diese Problematik nach meiner Meinung berücksichtigen.

Gruß
GKVler

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

Gast Oliver, Sonntag, 20.03.2011, 19:44 (vor 4997 Tagen) @ GKVler

wie wird es künftig für Bestandskunde "Frau" werden???
wird es, ähnlich wie die Geburt/Schwangerschafts-Geschichte für alle Frauen (40%) billiger werden und auf die Männer (60% in PKV) verteilt?

oder bleibt für die Bestände alles beim Alten???

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

Thomas, Donnerstag, 24.03.2011, 16:08 (vor 4993 Tagen) @ Gast Oliver

Wenn man politisch wollte, könnte man alles - sogar Beihilfe mit der GKV kombinieren. So könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen 50% der Chipkarten-Abrechnung an die Beihilfe schicken und 50% an eine 50%-GKV, die dann natürlich nur 50% kosten darf. Ginge alles, wenn man nur wollte.

Will man aber aus vielen Gründen nicht, und das ist nicht nur Protektion der in Staatsbesitz befindlichen Sparkassen- und Landes-PKVen.
Es sind auch handfeste finanzielle Gründe, z.B., dass die Beihilfe in den Nordländern (kein Chefarzt) bis Mitte 50 definitiv billiger ist als die oben benannte Methode, da man den Beamten dort je nach Besoldungsgruppe hohe Selbstbeteiligungen aufbrummt. In Kombination mit Beitragsrückerstattung z.B. bei der Debeka führt dies dazu, dass viele Beamte dort nicht zum Arzt gehen. Die hohen Selbstbeteiligungen wären aber bei einem System 50% Beihilfe+ 50% GKV nicht durchsetzbar, da höher als für die restlichen, 100%-versicherten GKV-Versicherten.

Ein GKV-Arbeitgeberanteil bei Neubeamten wäre z.Z. noch teurer, da Beamten in jungen Jahren durch Gesundheitsamtsuntersuchungen gesünder sind als der Bevölkerungsdurchschnitt und die alten kranken Beamten Besitzstandswahrung genießen, also bei einer Systemumstellung in der Beihilfe verblieben.

EuGH Entscheidung - Auswirkungen für PKV

Hans, Donnerstag, 24.03.2011, 22:03 (vor 4993 Tagen) @ Thomas

@Thomas: Wieder einmal eine absolut zutreffende Analyse von Ihnen. Ich selbst bin Debeka/Beihilfe (in SH) versichert und gehe aufgrund der von Ihnen beschriebenen Umstände - Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit bei der Debeka und Eigenbeteiligung bei der Beihilfe ( die in SH in diesem Jahr um 20 % erhöht wurde)- nur im Extremfall zum Arzt, da ich faktisch die gesamten Kosten allein zu zahlen habe. Soweit planbar, gehe ich ca. alle 2 bis 3 Jahre en bloc zu Ärzten. Es sieht so aus, dass die Landesregierung in SH das "sozialverträgliche Frühableben" möglichst vieler Beamten zur Haushaltskonsolidierung anstrebt.

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