Beitragsentlastung im Alter (Gesetzliche Krankenkassen)

Zara, Samstag, 26.02.2011, 20:53 (vor 5023 Tagen)

Hallo zusammen,
ich möchte in die PKV wechseln (bin angestellt, 32j.) und nun möchte ich für mich einige Einzelheiten klären. Eine davon ist der Baustein mit der Beitragsentlastung im Alter. Der eine Makler hat mir dazu geraten, also gleich in den Tarif einbauen, so dass sich der Arbeitgeber dran beteiligt. Allerdings führt das z.B. bei den "besseren" Gruppentarifen (DKV, Hallesche, R+ V) ohne Selbsbehalt zu einer höheren Belastung die ich alleine tragen muss (der AG beteiligt sich schließlich nur bis ca. 280 Euro pro Monat). Noch ein Nachteil ist die Bindung an der Gesellschaft.

Der andere Makler rät mir von diesem Baustein ab. Er rät mir stattdessen zu einer privaten Rentenversicherung, mit der ich die Kosten im Alter auffangen kann und somit die Wechselflexibilität behalte.
Was nun!?!? Wie sind eure Erfahrungen/Meinungen?

Ich danke euch!
Gruß,
Zara

Beitragsentlastung im Alter

nur mal so, Sonntag, 27.02.2011, 11:31 (vor 5022 Tagen) @ Zara

Wie Du ja richtig schreibst bezahlt der AG max. bis zu Höchstgrenze einen Anteil von 50%.
Lass besser die Finger von solchen Tarifen. Es handelt sich lediglich um ein Kundenbindungsinstrument welches dich ewig an das PKV Unternehmen knebelt. Bei späterem Wechsel, Verlust das gesamten Kapitals. Es ist mir völlig unverständlich wie sich Kunden auf solche Verträge einlassen können. Wer weiss denn heute wo und wie er in 35 Jahren versichert ist.
Letztlich handelt es sich dabei um eine Rentenversicherung welche im Hintergrund läuft. Leicht daran zu erkennen da einige PKV den Altersentlastungstarif lediglich ohne AG Zuschuss als Rentenversicherung anbieten. Die auch so tollen Zahlen sind ebenfalls in keinster Form garantiert. Entweder ist der Entlastungsbetrag fix und der dafür aufzubringende mtl. Beitrag flexibel, oder der Beitrag ist fix und der Entlastungsbetrag nicht garantiert.
Also wenn schon, immer privat versorgen. Ob jedoch eine Rentenversicherung welche zu 90% in wertlosem Papiergeld anlegt das Richtige ist darf jeder selbst entscheiden. Meine Kunden jedenfalls erhalten so etwas von mir nicht. Wer glaubt dass er in 30 jahren sein Geld immer noch in Euro ausbezahlt bekommt hat schon ein riesiges Vertrauen in das Politikergeschwätz. Er/Sie sollte mal die Staatsverschuldungen etwas genauer Betrachten. Die zukünftigen Inflationsraten werden das Papiergeld schneller entwerten als man denken kann.

Beitragsentlastung im Alter

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 27.02.2011, 16:53 (vor 5022 Tagen) @ nur mal so

In einem stimme ich dem Vorschreiber zu: finanzielle Vorsorge für steigende Altersbeiträge ist enorm wichtig. Aber zu behaupten das eingezahlte Kapital aus einem Beitragsentlastungstarif wäre im Falle eines Wechsels generell futsch ist falsch, denn falls nach dem Versicherungswechsel z.B. nur Krankentagegelder oder Krankenhaustagegelder sinnvollerweise weitergeführt werden, übertragen viele Gesellschaften die aufgebauten Alterungsrückstellungen auf diese Tarife. Zum anderen ist der Versicherungswechsel seit 2009 vom Gesetzgeber zwar vereinfacht worden, aber unter uns gesagt, meist zum Nachteil des Versicherten. Denn eine neue Gesundheitsprüfung und ein höheres Eintrittsalter bergen Risiken und handfeste finanzielle Nachteile, wo es meist sinnvoller wäre dem Hausversicherer mit einer Tarifumstellung mal kräftig Beine zu machen. Nur mal so.

Beitragsentlastung im Alter

Zara, Sonntag, 27.02.2011, 19:07 (vor 5022 Tagen) @ Joachim Röhl

Also hier scheiden sich auch die Geister...
Dass eine Altersvorsorge auch im Bezug zu der Krankenversicherung aufgebaut werden soll, bin ich einverstanden. Nur in welcher Form eben!?
Wenn man den BE-Baustein zur PKV nimmt, begünstigt dieser den Beitragsverlauf auch vor dem Eintretten des 65. Geburtstag? Kann mich ein Makler aus seinen Erfahrungen mit realen Beitragsverläufen "überzeugen", dass der BE-Baustein _in der PKV drin_ sinnvoller ist? Sprich, nimmt die Vers.-Gesellschaft mehr Rücksicht bei Beitragsanpassungen auf solche Kunden im Vergleich zu anderen ohne den Baustein? Schließlich gibts ja den Zinseszins etc.. Dass die PKV teuer ist, ist mir klar, Ich fürchte nur irgendwann kann sie mich total überlasten..

Und dann noch eine Frage: kann man sich darauf verlassen, dass eine große Versicherungsgesellschaft wie die DKV besser wirtschaftet und vernünftiger mit Kunden umgeht wie eine kleinere? Ich hätte die Wahl zwischen der DKV und der Halleschen.

Beitragsentlastung im Alter

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 28.02.2011, 03:34 (vor 5021 Tagen) @ Zara

Der Makler hat, warum auch immer, nicht alle Möglichkeiten betrachtet, denn sowohl württembergische im Tarif EKN mit 536€ Gesamtbeitrag und einem Eigenanteil von 268€ als auch r+v im AGILcomfort zu 556€ und einem Eigenanteil von 278€ bieten beste Versorgung inklusive 3000€ Krankengeld. Die vertraglich garantierte Beitragssenkung ab dem 65. Lebensjahr beträgt jeweils mindestens 345€, wobei mögliche Gewinnanteile noch hinzukommen können. Im Falle einer Kündigung z.B. wegen Anbieterwechsel oder auch gesetzlicher Pflichtversicherung, werden wie von mir oben erwähnt, bei beiden Gesellschaften die verbleibenden Tarifteile beitragsreduziert. Die hallesche bietet keinen offenen Hilfsmittelkatalog, die prinzipielle Bedeutung dessen haben hier mehrfach und kompetent RHW und unsere GKVlerin erwähnt. Die dkv verlangt 685€ und würde mit einem Eigenanteil von heute schon 404€ über dem Zahlbeitrag der Gesetzlichen für freiwillig versicherte Angestellte liegen. Das ist relativ hoch, andererseits wird der Zahlbeitrag im Alter um garantierte 500€ monatlich gesenkt und dann sprechen auch die vorhandenen Gruppenverträge für die finanzstarke Gesellschaft. Sehr viele Freiberufler, aber auch leitende Angestellte in börsennotierten Unternehmen, Mittelständler und selbst Mitglieder politischer Parteien profitieren von dem daraus resultierenden Kontrahierungszwang, welcher manchem einen Zugang bietet, der unter normalen Annahmeentscheidungen keinen Versicherungsschutz bekommen hätte. Das wird natürlich von den über drei Millionen Versicherten finanziert und schlägt sich im Beitrag nieder.

Fragen? joachimroehl@web.de

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nur mal so, Montag, 28.02.2011, 08:10 (vor 5021 Tagen) @ Joachim Röhl

@Röhl
Eines muss man Ihnen lassen Herr Röhl. Was das anbieten und anpreisen der PKV anbelangt sind Sie offensichtlich absolut schmerzfrei. Ob PKV's empfehlenswert, sind welche nach wenigen Jahren PKV Geschäft (somit wohl überwiegend sogar jüngerer Kundschaft) ihre gesamte Tarifpalette austauschen müssen darf doch stark bezweifelt werden.
Tatsache ist jedoch wohl eher dass die Beitragssteigerungen im Schnitt deutlich über 5% p.a. liegen. Die meisten PKV verdoppeln Ihre Beiträge innerhalb 8-12 Jahren. Dann ist es nichts mehr mit 50% AG Zuschuss. Die wenigsten Kunden haben dann auch kein Geld mehr um irgend welchen KT Tarife laufen zu lassen damit das bischen BRE angerechnet wird.
Wer mit einem Taschenrechner umgehen kann sollte die Prognosen der BRE Tarife einfach mal nachrechnen. Hier wird nach wie vor mit Renditen um sich geworfen welche andererseits ganz aktuell vom BAFIN untersagt werden. Letztlich das gleich Produkt. Selbst die eigenen Tarife in den Konzernen kommen nicht annähernd an die Prognosen der BRE Hochrechnungen heran.
Sprechen sie einfach mal mit einem Kunden welchen einen BRE Tarif vor 10-15 jahren abgeschlossen hat. Sie werden sich wundern.

Wie aber leider so oft in diesem Business. Was interessiert mich mein Geschwätz von Gestern.
Ich jedenfalls Rate den allermeisten (kleinen Angestellten) vom Wechsel in die PKV Vollversicherung ab.
Vorstände, leitende Angestellte, Politiker mit enormen finanziellem Mitteln welche Sie ja gerne bsp.haft aufführen mal abgesehen.
Mittlerweile kann ich die kommentare von MissX, GKVler, Chauderna und Co aus Seite der GKV immer mehr verstehen.

Beitragsentlastung im Alter

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 28.02.2011, 09:13 (vor 5021 Tagen) @ nur mal so

Die Private Krankenversicherung ist seit den zwanziger Jahren des letzten Jahrhundert angedacht und bis heute vom Gesetzgeber reguliert als Versicherung für Freiberufler, besserverdienende Selbständige, Angestellte oberhalb eines Bruttoeinkommens von monatlich 4125€ und selbstverständlich alle Beamte. Letzgenannte verdienen naturgemäß ein zwar geringeres aber lebenslang gesichertes Einkommen und können vergleichsweise üppige Ruhestandsbezüge aufweisen. Wer nicht zu diesen Gruppen zählt, hat aussen vor zu bleiben bzw. kann sich bestenfalls privat zusatzversichern oder die Kostenerstattung wählen. Wenn dann dennoch in den letzten zwanzig Jahren übermässig viele finanziell "schwachbrüstige" Selbständige in die PKV gewechselt sind, nur um allzuoft dem Mindestsatz der GKV von aktuell 330€ zu entfliehen, ist das sicher kurzsichtig, aber eine freie Entscheidung. Was soll aber zukünftig geschehen, wenn dieses Klientel nach dem 55. Geburtstag oft keine Zutrittsberechtigung zur GKV mehr hat? Was wenn fahrlässig weder eine ausreichend private Altersicherung vorhanden ist noch ein Verkäufer den Kunden zumindestens mal daraufhin angesprochen hat und die möglichen Risiken der PKV aufzeigt? Aus eben diesem Grunde arbeite ich für beide Seiten, weise bewusst hin auf Zugangswege zu gesetzlich und privat und nutze unterschiedlichste Rahmenabkommen mit PKV und GKV, um die passende Krankenversicherung zu finden. Vielleicht überdenkst Du auch einfach mal Dein Geschäftsmodell, denn die Fragen von falsch Versicherten wachsen mit den Jahren und gesucht werden Lösungen und keine Kundenschelten. Wie Du als Verkäufer einen Vertrag haftungssicher ohne private Alterssicherung verkaufst kann ich nicht nachvollziehen. Das die vereinbarte Summe zur Beitragssenkung vertraglich nach geltendem Bürgerlichen Gesetzbuch wie alle Tarifleistungen in der PKV garantiert ist, solltest Du auch wissen. Entschuldige, aber Deine Ansicht erinnert stark an einen Polizeibeamten, der einem Verkehrssünder sagt "sie können eigentlich auch ganz ohne Gurt fahren, denn Unfälle passieren sowieso .."

Beitragsentlastung im Alter

Zara, Montag, 28.02.2011, 09:33 (vor 5021 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo zusammen,
ich bin fest überzeugt dass ich in die PKV wechseln möchte, vor allem weil ich diese Solidaritätsgemeinschaft nicht mitfinanzieren möchte und für mich eine bessere Versorgung möchte. Geschweige von den schleichend gestrichenen Leistungen. Die PKV hat ihren Preis - kein Thema! Die sehe ich auch nicht als ein Sparmodell. Meine Prios: kein Selbstbehalt, Beitragsentlastung, eine stabile und verlässliche Versicherungsgesellschaft, Gruppenvertrag, Möglichkeit zu Umwandlung in Zusatztarifen sollte ich pflichtversichert werden..

Ich kann in einen Gruppenvertrag reinkommen. Deshalb haben mir die Makler Angebote von der dkv - VollMed M4-BR4 (zu teuer-649,78€), BestMed 4 und 5 vorgeschlagen. Außerdem die NK3 von der Halleschen und eine von der R+V. Alle mit Beitragsentlastungstarifen. Der allergünstigste Tarif von den oben genannten ist die NK3, Eigenanteil von ca. 270 Euro. Ich bin wie gesagt bereit etwas mehr zu zahlen, die Ausgaben sollen aber n der Zeit "berechenbar" bleiben. Wenn ich mir überlege, habe ich jetzt schon einen Eigenanteil in der GKV von 360 Euro.. und die GKV nehme ich kaum in Anspruch.. Bitte helft!

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 28.02.2011, 09:46 (vor 5021 Tagen) @ Zara

Die hallesche solltest Du nicht fokussieren, weil der da vorhandene Hilfmittelkatalog nicht! offen ist. Lies ihn Dir mal durch beim Tarif NK unter 1.7 im Verweis hier und beachte, nur was notiert ist wird zukünftig erstattet. Danach vergleichst Du ihn mit dem umfangreichen der Gesetzlichen und falls Du im Falle des Falles wirklich schlechter als jede Kassenpatientin versichert sein willst, empfiehlt sich gleich der Abschluss einer Patienten-Rechtschutzversicherung. Aber besser nicht beim gleichen Versicherer ..

Beitragsentlastung im Alter

MissX, Montag, 28.02.2011, 17:34 (vor 5021 Tagen) @ Zara

Hallo zusammen,
ich bin fest überzeugt dass ich in die PKV wechseln möchte, vor allem weil ich diese Solidaritätsgemeinschaft nicht mitfinanzieren möchte

-> das ist kein rationeller Grund und sollte deshalb kein Entscheidungsgrund sein, denn dann solltest du auch aufhören zu arbeiten, da du über deine Einkommenssteuer und deine Renten und Arbeitslosenversicherungsbeiträge den "Sozial"staat mehr mitfinanzierst

Entscheidungund für mich eine bessere Versorgung möchte.

-> das ist ein nachvollziehbares Argument, doch wer dies SICHER will, zahlt mehr als in der GKV und das heute und vor allem später

Geschweige von den schleichend gestrichenen Leistungen.

da solltest du mal die Leistungsentwicklung der PKVen kennen ... Wegfall von "Kulanz" und immer mehr Leistungsverweigerung mit der Begründung "medizinisch nicht notwendig

Ich bin wie gesagt bereit etwas mehr zu zahlen, die Ausgaben sollen aber n der Zeit "berechenbar" bleiben.

-> berechenbar und PKV ... das geht nicht, weder bei Leistungsumfang noch Bezahlbarkeit

Wenn ich mir überlege, habe ich jetzt schon einen Eigenanteil in der GKV von 360 Euro..

-> wie hast du in der GKV einen Eigenanteil von 360 EUR ???

zu den Beitragsentlastungstarif gibt es interessante Veröffentlichungen zu Bindung an Gesellschaft und was ist mit dem
Geld bei Insolvenz?

natürlich geht auch die RV da kann der Makler nochmal Provision kassieren :-D

Beitragsentlastung im Alter

Korrektur, Dienstag, 01.03.2011, 09:27 (vor 5020 Tagen) @ MissX

Auch wenn Herr Röhl wieder mal das Gegenteil behauptet.

Eine Garantie aus den Prognosen der BRE Tarife herauszulesen ist doch sehr gewagt.
Man sollte hierzu einfach einmal z.B Tarif DKV V65 den Punkt 1.4 der AVB lesen.
Hier steht klar dass bei Veränderungen der Rechnungsgrundlagen der Beitrag angepasst werden kann.
Ergo: wenn der Kunde die Beitragserhöhung nicht akzeptiert muss im Umkehrschluss der mtl. Betrag zu Beitragsentlastung gekürzt werden.

Punkt 1.5 ist ebenfalls sehr interessant.
Die Anrechnung auf weiterbestehende Tarife ist doch stark eingeschränkt und im Zweifel fallen die bisherigen Ansprüche eben doch dem Kollektiv anheim.

Wer es bezügl. Garantien von Versicherungen noch etwas genauer haben möchte dem empfehle ich einfach die Lektüre des Paragraphen 89 VAG. Offensichtlich erwarten sogar die Gesetzgeber in naher Zukunft größere Verwerfungen im System der Versicherungen.
Auszug:
1. (1) Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.
2. (2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen.
Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.

Beitragsentlastung im Alter

Zara, Dienstag, 01.03.2011, 10:25 (vor 5020 Tagen) @ Korrektur

Die Verwirrung ist nun groß..
Also das mit der "Anrechnung auf weiterbestehende Tarife ist doch stark eingeschränkt " gefällt mir nicht. Sollte ich irgendwann in einen günstigeren Tarif mit Primärarzt und Selbstbehalt wechseln wollen, gehen die BE-Beiträge dann weg? Wie ist das zu verstehen?

Ich bin nun kein Stück schlauer geworden. Dass ich wechseln möchte ist klar (jetzt schaut mich kein Arzt vernünftig an!) weil "Migrationshintergrund" und relativ jung und gesund..

Beitragsentlastung im Alter

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 01.03.2011, 12:45 (vor 5020 Tagen) @ Zara
bearbeitet von Joachim Röhl, Dienstag, 01.03.2011, 13:43

Also Zara, der §89 im VAG sagt aus, daß im schlimmsten Fall die Auszahlungssummen aller Versicherungen gekürzt werden können, wenn dies die Aufsichtbehörde (BaFin) wegen einer entstandenen geschäftlichen Schieflage für ein Unternehmen so einfordert. Die ist zuletzt in Deutschland nach dem Krieg mit der Währungsreform am 20.Juni 1948 geschehen, als alle Lebensversicherungen im Verhältnis 1:16 abgewertet wurden. Die PKV dagegen konnte selbst in den Kriegsjahren erstaunlicherweise ihre Kundenzahl fast verdoppeln und hatte bis in die späten Fünfziger hinein einen riesigen Boom. Leistungen wurden vor, während und nach dem Krieg ungekürzt ausgezahlt. Einzig einige politische Aspekte wurden dann 1945 ** korrigiert und die meisten Tarifwerke wurden nach versicherungsmathematischen Grundlagen auf die Bildung von Alterungsrückstellungen umgestellt. In den ungesicherten Zeiten damals wie heute galt und gilt das Bürgerliche Gesetzbuch, es sei denn unser anonymer Korrektor glaubt die Chinesen kämen über die Donau geschwommen und führten hier ostasiatische Verhältnisse ein .... will sagen, der 89er wird gern als Schreckgespenst gehandelt von allen, die meinen der Euro bricht morgen zusammen und Deutschland führe am nächsten Tag die DM wieder ein. Diese sicher nicht ganz unberechtigte Diskussion kann ich aber nicht sachlich weiter führen, weil ich nicht hinter die Staatskulisssen blicken kann. Da auch mein Bauchgefühl Vorsicht sagt, ist es somit dennoch gut, daß unser Korrektor die Problematik anspricht. Die Wahrscheinlichkeit aber, daß eine erneute Währungsreform, ein Krieg oder sonstige Verwüstungen kommen, ist denke ich geringer, als die Tatsache, daß die PKV im Alter teurer wird und Vorsorge wo auch immer getroffen werden muß. Dass die GKV hier etwas verschmitz in der Ecke sitzt und wahrnehmbar oder für den Gesunden meist auch nicht, ihre Leistungen Jahr für Jahr weiter runterfährt, ist ein weiterer interessanter Punkt in unserer Diskussion. Die PKV hat es da zugegeben etwas schwerer, denn die fast alljährlich einflatterende Beitragsanpassung wird von jedem Versicherten bemerkt. Fazit: unter steuerlichen Aspekten, bei bis zu 50%iger Finanzierung durch den Arbeitgeber und der trotz weltwirtschaftlicher Krise immer noch erwirtschafteten Rendite sind die Beitragsentlastungstarife für Angestellte unschlagbar.

** für fachlich Aufgeschlossene bei Amazon

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MissX, Dienstag, 01.03.2011, 18:39 (vor 5020 Tagen) @ Joachim Röhl

der link führt zum Buch "Die PKV im Nationalsozialismus"

langsam fällt mir nichts mehr ein :-( :-( :-(

@Zara ... lese es bitte, es wird dir sicher helfen!

hier ein link was die Ärtzezeitung zu diesen Tarifen schreibt:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/w_specials/special-versicherungen/article...

Beitragsentlastung im Alter

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 01.03.2011, 19:44 (vor 5020 Tagen) @ MissX

Stand doch extra da für aufgeschlossene Leser .. meint welche die tiefere Zusammenhänge verstehen möchten und deshalb die Dinge auch gern in einem geschichtlichen Kontext hinterfragen. Danke dennoch an dieser Stelle für den tollen Verweis zur Ärzte-Zeitung, der die aktuelle Verkaufssituation bei Beitragsentlastungstarifen gerade nach Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes recht treffend beschreibt. Da per e-mail mehrere Anfragen zu den anbietenden Gesellschaften kamen, hier eine Liste mit einigen Verweisen:

axa, barmenia, bbkk, central, dkv, gothaer, hallesche, hanse-merkur, inter, lvm, mannheimer, r+v, sdk, ukv und württembergische

Fragen? joachimroehl@web.de

Beitragsentlastung im Alter

Zara, Donnerstag, 03.03.2011, 09:12 (vor 5018 Tagen) @ Joachim Röhl

Wenn man diese überschaubare Anzahl an Vers.-Gesellschaften nimmt, die BE im Alter anbieten, und noch das "Fazit: .. bei bis zu 50%iger Finanzierung durch den Arbeitgeber.." berücksichtigt.. Welche Tarife bleiben dann übrig, die eine optimale Versorgung für eine 30j. Frau anbieten und den AG maximal dran beteiligen?

Beitragsentlastung im Alter

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 03.03.2011, 13:04 (vor 5018 Tagen) @ Zara
bearbeitet von Joachim Röhl, Donnerstag, 03.03.2011, 13:42

Je teurer Krankheitskostenvollversicherung nebst Krankengeld und Pflegeversicherung sind, um so weniger bleibt übrig für die Beitragssenkung im Alter. Zur optimalen Ausnutzung des Arbeitgeberanteils favorisierte ich bereits vor drei Tagen die Angebote von württembergischer und r+v, da sie eine sinnvolle Mischung aus anspruchsvollem Versicherungsschutz bei vorsorglicher Kapitalbildung darstellen.

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