Nichtversicherung - Beiträge nachzahlen (Sonstige Themen)
Die gesetzlichen Kassen fordern für Versicherungslücken die Beiträge mit Zinsforderungen gemäß SGB IV §24 nach, die privaten Versicherungen erheben den vollen Beitrag nur für die ersten fünf unversicherten Monate. Zwei private Gesellschaften bieten einen möglichen Sonderweg, der bereits hier ausführlich besprochen wurde.
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julia,
27.02.2011, 20:26
- Nichtversicherung - Beiträge nachzahlen - Joachim Röhl, 28.02.2011, 03:54