Frau und Kind versichern (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Mittwoch, 23.02.2011, 21:32 (vor 5020 Tagen) @ jocaliguma

Hallo,
ja, ich sehe das auch so dass die bisherige Kasse die Ehefrau und die Tochter versichern müssen. Begründung - beide waren bisher familienversichert - durch den Wechsel des Hauptversicherten in die PKV ist der Familienversicherungsanspruch erloschen und den beiden bisher Familienversicherten eröffnet sich nun das Beitrittsrecht zur bisherigen Kasse - Mein Rat, die Kasse auf diesen Umstand hinweisen - da gibt es auch eine gesetzliche Bestimmung, die man so auslegen kann ( §§ habe ich aber leider momentan nicht parat).
Was ich allerdings nicht verstehe - warum bist Du nicht in der GKV geblieben - du hättest Frau und Kind kostenlos mitversichern können und als "Neuselbständiger" nach der Arbeitslosigkeit wird das Einkommen auch nicht gleich so hoch sein, so dass sich die Beitragshöhe für die ganze Familie als moderat betrachten liese.
So musst du für den Beitrag für Frau und Tochter 50% deines Einkommens für die GKV-Versicherung anrechnen lassen.
Gruss
Czauderna


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