Klage gegen die AOk niedersachsen (Gesetzliche Krankenkassen)
Jule , Hamburg, Mittwoch, 23.02.2011, 16:20 (vor 5026 Tagen)
Hallo...
Ich hab eine Reha beantragt, und sie wurde so oft abgelehnt das mir, nicht anderes überbleibe..Als ne Klage einzureihen, nun ist meine Frage....
Nun weiss.... ich nicht ob ich das so 'Richtig gemacht habe....
Ich kann ja einiges sagen, es geht um eine Esstörung in form von Bullimie und Fressucht und die KAsse will nicht Zahlen obwohl die Gutachten alle für sich Sprechen das es Notwenidig ist.
Vieleicht könnt ihr mir ja noch ein Tipp geben was ich machen kann.
ICh warte nun auf Antwort vom Gericht den Die warten noch auf anfrage der KRankenkasse... denn die sind nicht in der Frist geblieben..
Klage gegen die AOk niedersachsen
Czauderna, Mittwoch, 23.02.2011, 19:42 (vor 5026 Tagen) @ Jule
Hallo,
wenn schon das Gericht eingeschaltet ist dann gibt es hier eigentlich nichts mehr raten.
Vom Ablauf her sind folgende Punkte zu beachten.
Verfahrensablauf:
1. Antragstellung bei der Kasse
2. Kasse prüft ob zuständig oder Weiterleitung an den
Rentenversicherungsträge notwendig ist.
3. Bei eigener Zuständigkeit ggf. Einschaltung des MDK
zwecks Beurteilung der Notwendigkeit der beantragten
Reha-Massnahme.
4. Bei Ablehnungein Ablehnungsbescheid, der eine Rechtsbehelfs-
belehrung beinhalten sollte.
5. Wenn das der Fall war - Widerspruch innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe möglich.
6. Ggf. Widerspruchsbegutachtung durch den MDK.
7. erneute Ablehnung (meist wird dann die Frage gestellt ob der
Widerspruch aufrecht erhalten wird.
8. Ist das der Fall - geht grundsätzlich der Fall an den
Widerspruchsauschuss der Krankenkasse
9. Kann dieser dem Widerspruch nicht abhelfen wird ein
klagefähiger Bescheid erteilt.
Damit ist das Verfahren bei der Kasse abgeschlossen und es bleibt dem Versicherten nur noch die Klage.
Ja, und da scheinst du schon zu sein - was sollen wir da noch raten ??
Gruss
Czauderna
Klage gegen die AOk niedersachsen
Jule , Hamburg, Donnerstag, 24.02.2011, 10:56 (vor 5025 Tagen) @ Czauderna
Es gibt verschiedene GRünde,
Abgeblich wäre Es nicht so schlimm, was aber der Fall ist das es SChlimmer geworden Ist.
RV ist nicth zuständig da ich keien BEschäftigung hab und ncih einzahle also AOK...
Und es geht um die 4 JAhres Frist. die aber fast rum ist.... also irgendwie verstehe ich das alles nicht...
Ich hab auch noch 3 Gutachten nach gelegt und alle sagen aus das es notwendigt ist ind laut § auch gehandelt werden darf wenn keine 4 jahre rum sind.. habe mcih schon schlau gemacht und wenn eine Versclechterung aus geht und das ist so
Klage gegen die AOk niedersachsen
zu guter Berg, Freitag, 25.02.2011, 07:55 (vor 5024 Tagen) @ Jule
verstehe ich richtig?
Kein Beitrag zahlen aber alles haben wollen?
Wer zahlt denn das Gericht?
Vllt habe ich das auch nur falsch verstanden, habe Schwierigkeiten
das alles zu entziffern.
Klage gegen die AOk niedersachsen
Jule , Hamburg, Freitag, 25.02.2011, 10:38 (vor 5024 Tagen) @ zu guter Berg
Also ja ich Zahle KRankenkassen beiträge. Aber keine Rentenbeiträge...
Da ich nciht arbeiten gehen kann zur Zeit ich würde es gerne machen aber es geht einfach nciht.
Mein KRankenkasse Zahlt noch das Sozialamt, aber keien Renterverscheierung....
Ich meien ich bekomme nicht umsonst von dennen GEld.
Also nicht denken alles haben wollen und nciht Zahlen ist nciht das Fall..
Klage gegen die AOk niedersachsen
Shoppingqueen, Samstag, 26.02.2011, 17:34 (vor 5023 Tagen) @ Jule
Hallo,
ich versteh nicht so ganz, was eine Rehamaßnahme alle 4 Jahre bringen soll. Bei dem Erkrankungsbild ist ggf. eine stationäre Therapie in einer psychiatrischen Klinik angezeigt und zusätzlich eine begleitende Psychotherapie. Wenn sich dann der Gesundheitszustand gefestigt hat, kann man über eine Reha nachdenken.
Man hat zwar theoretisch einen Anspruch auf eine Rehamaßnahme alle 4 Jahre, aber das bedeutet nicht, dass man alle 4 Jahre zur Kur fahren kann. Es muss ja auch Sinn machen und nachweislich ambulant alles ausgeschöpft sein. Und davon lese ich hier nichts.
Insofern beurteile ich aus der Ferne den Ausgang des Klageverfahrens mal vorsichtig. Letztendlich wird das Gericht urteilen, ob Du Recht bekommst oder nicht - in erster Instanz.
Aber mal direkt gefragt: Was machst Du denn zur Zeit an Therapien und was hast Du in der Vergangenheit gemacht? Was bietet die Klinik in der Ferne denn an Therapien, die es nicht auch vor Ort gibt? Und ist nicht die unterstützende Verhaltensänderung vor Ort und in Alltagssituationen nicht zielfüherender, als ein paar Wochen in "heiler Welt/Umgebung"?
LG, Shops
Klage gegen die AOk niedersachsen
Jule , Hamburg, Sonntag, 27.02.2011, 16:11 (vor 5022 Tagen) @ Shoppingqueen
Hallo,
Sory für die Späte Antwort.
Es ist so das es in der Ersten REgel um ein Ess-Brech Scuth handelt, und ich hab nartürlich auch hier vor Ort Therapie und so gemacht, aber acuh die will die KK nicht mehr verlängern. ICh hab verscuht ne ERnährungsberatung zu machen war auch da, aber die KK hat sich geweigert.
JA und deswegen hab ich mit Hausarzt Ergotherapeutin und noch Therapeutin entscheiden noch mal ein Antrag zu Stellen... Es geth auch darum das sich der Zustand zum Letzten mal sehr verschlechter hat.
Ich weiss die Grundlagen ja alle so ist das nicht aber leider bin ich zu Tief rein GErutsch das ich es nicht mehr alleine Raus schaffe und deswegen einm Antrag gestellt habe.
Und ohne Grund sagen es nciht 3 Ärte und Thrapeutin ich denke schon was dran ist. und solange man auch selber was ändern will ist es doch sinnvoll sowas zu machen...
nicht falsch verstehen bitte
LG Jule