GOÄ 641 nur einmal und ähnliche Streitereien (Gesetzliche Krankenkassen)

Allegro, Freitag, 18.02.2011, 13:11 (vor 5027 Tagen)

Hallo Forum!
Ich bitte euch mal wieder um Rat: Stellvertretend für viele kleine verschiedene Rechtsstandpunkte was nach GOÄ abgerechnet werden darf folgende Situation:

Arzt berechnet an einem Termin GOÄ 641 an beiden Beinen, also 2x mit je 1,8 fachem Satz, die PVK (BBKK Tarif N2) stellt sich auf den Standpunkt in der GOÄ sei nicht geregelt, dass GOÄ 641 pro Extremität abgerechnet werden darf, die Nummer beziehe sich auf den ganzen Körper. Was ist eurer Erfahrung nach die beste Methode um

-rauszubekommen, was da jetzt wirklich geht (Internet: kein Ergebnis)

-weder die Kosten selbst zu tragen noch einen Prozess einzufangen

Leider gibt es kaum mehr eine Facharztrechnung, die nicht solche Probleme aufwirft. Es geht immer "nur" um 40 Euro. Bei 2 Eltern und 4 Kindern in der PVK verbringe ich Stunden mit diesen Streitereien und wenn ichs nicht tue wird es noch teuerer. Wie geht ihr damit um?

Danke fürs Antworten!

Herzliche Grüße Allegro


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