Bestandspflege (Gesetzliche Krankenkassen)

Gregor, Donnerstag, 17.02.2011, 16:18 (vor 5028 Tagen)

Hallo,
seit wir denken können, flattert uns jährlich ein Fragebogen unserer (ehm.) Krankenkasse in das Haus.
Ich bin bei meiner Mutter Familienversichert. Schon damals sah ich den Sinn nicht, der KK jedes Jahr aufs Neue zu erzählen, dass ich bis 2007 zur Schule ging, danach Bund und dann bis 201X studiere.

Mich ärgerten die Kopien, welche ich jedes mal von Allen anfertigen muss, obwohl die Kasse schon alles hat. Mein Wehpflichtbescheid wird sich nie mehr ändern….
Wir mussten immer und immer wider 2006 anfangen alles für mich zu belegen.

Meine Mutter wechselte im April 2010 die KK. Trotzdem haben wir (heute) wieder diesen Fragenbogen der alten KK bekommen. (Ich soll aufzeigen, was ich von 2006 – 2010 gemacht habe).

Müssen wir DAS ausfüllen? Wie lange sind wir verpflichtet der alten KK Auskunft zu geben?
Was kann passieren, wenn wir uns weigern, also den Schriebs einfach ignorieren?

Wir sind schon aus der Kasse ausgetreten, also zieht die Kündigung als Drohung nicht.

Mit freundlichem Gruß

Bestandspflege

Czauderna, Donnerstag, 17.02.2011, 19:22 (vor 5028 Tagen) @ Gregor

Hallo,

glaube mir, es gibt wirklich Schöneres als Kassenmitarbeiter wie jedes Kahr oder alle zwei Jahre von den Mitgliedern diese Fragebogen zurüzuerhalten. Die Vorschrift besteht für alle Kassen und wir sind dazu vom gesetzgeber verpflichtet diese Berechtigung zur kostenfreien Familienversicherung zu überprüfen. Dabei ist es so, dass grundsätzlich zurückliegende Zeiträume abgeprüft werden müssen. In deinem Fall lliegt wahrscheinllich ein nicht geprüfter Zeitraum vor, in dem eben noch die alte Kasse zuständig war.
Warum muss das gemacht werden ??
Die Antwort ist logisch und kurz - wegen des Geldes !!
Denn nur überprüfte im Rahmen der Bestandabstimmung werden bei der "Zuteilung" der Gelder aus dem Gesundheitsfond berücksichtigt.
Deshalb sind auch die Kassen (alle) so dahinter her.
Was passiert wenn Du nicht antwortest ??
Na ja, im schlimmsten Falle wird dann deine Familienversicherung
mit dem Tag der letzten Überprüfung rückwirkend beendet und du, bzw. deine Mutter wird zur Kasse gebeten, was die danach in Anspruch genommenen Leistungen betrifft.
Mein Rat - auch wenn es dich aufregt und ärgert, füll das Ding aus, faxe es an die Kasse und gut ist es.
Gruss
Czauderna

Bestandspflege

Gregor, Donnerstag, 17.02.2011, 21:13 (vor 5028 Tagen) @ Czauderna

Danke,

nun habe ich mich auch beruhigt.:-)


Zur Rechtfertigung. Warum muss ich immer wieder 2006 anfangen? Irgendwann muss die Kasse es doch mal geschnallt habe, dass ich zu diesem Zeitpunkt in der Schule war. Ich glaube insgesamt haben wir der Kasse 3 Wehrdienstbescheinigungen und 4 Schulbescheinigungen geschickt.

Ich würds ja verstehen, wenn ich nachweisen muss (jedes Halbjahr), dass ich an einer UNI eingeschrieben bin. Aber nein. Ab 2006...

Ich werd mich morgen noch ran machen und den ganzen Zettelkram zusammensuchen.

noch einmal rechtherzlichen Dank.

mit freundlichem Gruß

Bestandspflege

ratte111, Donnerstag, 17.02.2011, 21:59 (vor 5028 Tagen) @ Gregor

Hallo,

mit Sicherheit müssen die bereits eingereichten Wehrdienst- und Schulbescheinigungen nicht nochmals zugesandt werden. Vielmehr reicht der Hinweis darauf völlig.

Also Angaben auf dem Fragebogen ergänzen, eine aktuelle Studienbescheinigung beifügen und ab die Post zur KK.

MfG
ratte1

Bestandspflege

MissX, Freitag, 18.02.2011, 09:16 (vor 5027 Tagen) @ ratte111

Richtig, was du einmal eingereicht hats muss nicht jedesmal neu eingereicht werden!

und zweitens sind die Angaben nicht immer wieder seit 2006 zu machen sondern lediglich für den Zeitraum ab dem Tag der letzten Prüfung/Bestandspflege bis heute bzw. in deinem Fall bis zum Ende der Mitgliedschaft in der KK.

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