neuer Beihifle Tarif vom Münchener Verein (Private Krankenversicherungen)

Gast Oliver, Dienstag, 01.02.2011, 13:31 (vor 5044 Tagen)

Hallo ihr Experten:

Der MV hat einen nagelneuen Beihilfetarif Excellent B eingeführt. Dieser bezahlt sehr viel über GOÄ und ohne sonstige Begrenzungen, bitte mal näher anschauen.

Was ich nicht verstehe: Die Beihilfe hat doch GOÄ-Begrenzung und trägt sonst auch nicht alles. Was bringt es mir, wenn die PKV z.B. 30% super toll bezahlt und ich auf der Beihilfeseite 70% kaum erstattet bekommen??? Wer braucht so einen Tarif?

und die Hilfsmittel sind genau aufgelistet, das ist doch schlechter als der Bonus Care B, der alle Hilfsmittel wie die Beihilfe bezahlt?!

neuer Beihifle Tarif vom Münchener Verein

Manu, Dienstag, 08.02.2011, 21:34 (vor 5037 Tagen) @ Gast Oliver

ich bin auch beim MV Bonus Care B beihilfekrankenversichert!

Mich würde auch der Vorteil dieses anderen neuen Tarifs Ecellent B interessieren.

Herr Röhl, kennen Sie sich damit aus? Oder sonst jemand?

neuer Beihifle Tarif vom Münchener Verein

Manu, Freitag, 11.02.2011, 12:33 (vor 5034 Tagen) @ Manu

hier nochmals die Bitte an unsere Forumsexperten zu antworten...
...vielen lieben Dank!

neuer Beihilfetarif vom Münchener Verein

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 11.02.2011, 20:16 (vor 5034 Tagen) @ Manu

Es gibt einen Grund, warum zu den Beihilfeprodukten des münchener vereins nicht so gern beraten wird: der Hilfsmittelkatalog ist in beiden Varianten geschlossen! und kann somit Haftungsfallen für den Verkäufer öffnen. BonusCare liegt für eine 30jährige Beamte bei 198€, wo Excellent dann 267€ nimmt. Nicht viel im Vergleich zur kassenversicherten Beamtin, die über Sechshundert zahlen muss, da kein Dienstherr bundesweit und ewiger Witz der Sozialversicherung die gesetzliche Krankenversicherung bezuschusst. Sie müsste schon mehr als fünf Kinder gebären, um mit der Kassenvariante rein finanziell einigermassen pari zu fahren. Somit kann man die neue Variante durchaus wählen, denn es gibt einige Vorteile: das lästige Hausarztprinzip, bei vielen Gesellschaften fast schon wuchernd wie ein Karzinom, ist entfallen und somit heißt´s im Falle des Falles direkter Durchmarsch zum Spezialisten ohne Überweisung. Zweitens im gesamten ambulanten Bereich ist die Gebührenordnung komplett über dem 3,5fachen Satz geöffnet. Man brauch nur gängiger Typ-1-Diabetiker zu werden oder eine rezidive traumatische Belastungssituation im Lehramt erleiden, um dann verwundert festzustellen, daß internistischer Facharzt oder Psychotherapeut viel viel Zeit aufbringen, die der Versicherer in der excellenten Variante dann auch komplett erstattet. Drittens kann die GOÄ je nach Tarifkombination auch im Krankenhaus geöffnet werden. Fazit: alles nicht neu am Markt, aber neu bei den Münchenern.

Fragen? joachimroehl@web.de

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Gast Oliver, Freitag, 11.02.2011, 22:26 (vor 5034 Tagen) @ Joachim Röhl

vielen Dank für Ihren Kommentar, Herr Röhl!

Ich muss Ihnen in verschiedenen Punkten widersprechen bzw. sie hinterfragen:

1. Es stimmt nicht, dass in beiden Varianten die Hilfsmittel "schlecht" (weil begrenzt aufgelistet) sind - der "Witz" ist ja, dass die Hilfsmittel im BonusCareB (also dem billigeren Tarif) alle "beihilfefähigen" Hilfsmittel bezahlt werden - also sehr gut!

2. Genauso komisch ist, dass im teuren Excellent die ambulante Kur nicht bezahlt wird, im Gegensatz zum billigen BonusCareB

3. wenn ich die Tarifbedingungen des Excellent richtig lese, ist nur der PKV-Anteil über GOÄ möglich, also nur z.B. die 50% des MV - die anderen 50% Beihilfe bleiben ja Bundes-und Landesweit auf den Höchstsatz der GOÄ begrenzt. ?! Was bringt mir denn der Tarif an Mehrwert (sprich über GOÄ), wenn mir die Beihilfe nicht über GOÄ bezahlt???

4. ok, das Hausarztprinzip fällt beim Excellent weg und die Höchstzahl von 50 Psychositzungen auch, die beiden Punkte sind im Gegensatz zum BonusCareB wirklich besser - sonst finde ich eigentlich keine Verbesserungen, trotz erheblich höherem Preis!

Stimmen meine aufgeführten Punkte...?!

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 12.02.2011, 04:15 (vor 5034 Tagen) @ Gast Oliver

zu 1) wenn einziges Fortbewegungsmittel, nach beispielsweise schweren Verkehrsunfall, ein individuell angepasster elektrischer Rollstuhl der Firma Otto Bock mit Mundsteuerung usw. ist, dann werden die 16.000€ plus 2000€ Einrichtungskosten sicher zu einem Problem, wenn die Leistungsabteilung achselzuckend auf die versicherten Tarifbedingungen verweist.

zu 2) Krankenversicherung heißt Deckung der Kosten, die existenzbedrohend sind und aller Wahrscheinlichkeit nach eintreten können. Die Kosten einer ambulante Badekur zähle ich hier nicht mit zu, liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 120€ pro Kurtag und branchenweit werden Kurtarife ab vier fünf Euro monatlich angeboten.

zu 3) das ist schon richtig, aber fünfzig Prozent von einhundert vom Psychologen problemlos angesetzten Behandlungen nach einer depressiven Phase a 180€ sind schon neuntausend Euro und Punkt 1 tritt für die meisten Versicherten sicher wieder in Kraft, denn nicht alle Beamten bekommen Salär A9 aufwärts ..

zu 4) ja und deshalb kann die Versicherungsmathematik des münener vereins diesen Preis nur nach Vergleich mit dem gepfefferten Zahlbetrag in der GKV verglichen rechtfertigen, wo bekanntlich alle Beamten ihre Beiträge allein stemmen müssen.

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Gast Oliver, Samstag, 12.02.2011, 13:19 (vor 5033 Tagen) @ Joachim Röhl

vielen Dank für Ihre prompten Antworten!
Dennoch:

zu 1) ist jetzt der Excellent (mit den Aufzählungen) oder BonusCareB (alle beihilfefähigen) hinsichtlich der Hilfsmittel aus Ihrer Sicht besser???

zu 4) finden Sie den "Mehrpreis" für den Excellent im Bezug auf die Leistungen beim BonusCare B gerechtfertigt.

Bzw. wenn Sie die Wahl hätten, würden Sie den BonusCare B oder den Excellent wählen, wenn der Beitragspreis keine maßgebliche Rolle spielen würde?

(mir fehlt immer noch die Erkenntnis, warum man den Excellent B abschließen sollte, wenn man doch mit dem BonusCare B stellenweise besser fährt?)

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 12.02.2011, 13:46 (vor 5033 Tagen) @ Gast Oliver

Fast zum Preis des Excellent würde ich als Beamter einen Tarif mit offenem Hilfsmittelkatalog wählen, da der medizinische Fortschritt im Hilfsmittelbereich schon in fünf oder gar zehn Jahren Leistungen ermöglichen wird, die heute noch undenkbar sind. Wer würde vergleichbar heute noch mit Freude ein Auto ohne Servolenkung, Airback und Klima fahren und hier gehts um Gesundheit plus Geld. Wenn münchner verein, dann die gehobene Variante, weil eine offene GOÄ ambulant und stationär statistisch eher zum tragen kommen wird, als die exorbitante Hilfsmittelleistung. Statistisch wie gesagt.

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Gast Oliver, Samstag, 12.02.2011, 15:38 (vor 5033 Tagen) @ Joachim Röhl

aber faktisch ist doch beim BonusCare B der Hilfsmittelkatalog offen - es werden alle beihilfefähigen Hilfsmittel bezahlt und die Beihilfverordnung wird sich mindestens an die GKV halten, das ist doch recht viel!

Ich verstehe nicht, warum MV einen "besseren" (ExcellentB) Tarif anbietet und dann die Leistungen, insbesondere bei den Hilfsmitteln (und bei der amb. Kur) verschlechtert?! Das will mir nicht in den Kopf. Solange das mit den Hilfsmitteln nicht geändert wird bleibe ich beim BonusCareB und bekomme fast alles bezahlt.

Ich unterschreibe im Krankenhaus doch keine Honorarvereinbarung z.B. für mein 20% PKV versichertes Kind, wenn ich 80% nur bis 3,5fach (Beihilfe) bezahlt bekomme und nur 20% MV-ExcellentB ersetzt bekäme.
Insbesondere bei Kindern (20% PKV-Anteil) macht doch die ganze Sache (über GOÄ) keinen Sinn - ebenso, dass ich dann 20% unbegrenzt für Brillengläser bekomme...?

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 13.02.2011, 05:39 (vor 5032 Tagen) @ Gast Oliver

Vollkommen richtig. Auf deutsch bleibt hier leider nur die Wahl zwischen Regen oder Traufe. Somit für jeden bedachten Beamten auch die klare Empfehlung auf die Kombination 217/237/262/547/PVB/277/11 von arag, wo die hier aufgezeigten Probleme gelöst sind und eine weibliche Beamte geboren 1981 kompromisslos zu 263€ versichert ist. Es wird ambulant, zahnärztlich und stationär auch über dem 3,5fachen Satz erstattet und der Hilfsmittelkatalog ist offen.

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Martha, Sonntag, 13.02.2011, 14:27 (vor 5032 Tagen) @ Joachim Röhl

Ich beschäftige mich auch mit dem MV!
Allerdings ist mir nicht bekannt, ob dieser Tarif über die Öffnungsklausel zu bekommen ist, weiß das jemand?
Welcher Tarif ist denn über die Öffnungsklausel zu bekommen, BonusCareB oder Excellent?

Bin persönlich vom BonusCareB überzeugt, trotz der hier angeführten "Mängel". Ich finde das Preis-Leistungs-Verhältnis sehr gut (hoffentlich bleibt das lange so...) und deutlich besser als bei der Debeka.

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Gast Oliver, Mittwoch, 16.02.2011, 08:55 (vor 5029 Tagen) @ Martha

Hallo Hr. Röhl, mich würde auch interessieren, welchen Tarif der MV über die Öffnungsklausel zulässt: BonusCareB oder ExcellentB ???

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 17.02.2011, 11:03 (vor 5028 Tagen) @ Gast Oliver

Beide Tarife sind über die Öffnungsklausel zugängig. Das Problem ist jedoch eher einen Verkäufer zu finden, der ohne Courtage bei voller Haftung tätig werden soll .. insofern gilt der alte Tip von Thomas einfach in die nächste Geschäftsstelle zu gehen und da direkt einen Antrag zu stellen.

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Kurt, Freitag, 08.04.2011, 09:11 (vor 4978 Tagen) @ Joachim Röhl

Inwiefern sind denn Verkäufer haftbar ?

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